Kaufvertrag bei Annahme des Gutscheincodes? Bestellung nicht geliefert, Angebot aber aufrechterhalte

3. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Colormax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaufvertrag bei Annahme des Gutscheincodes? Bestellung nicht geliefert, Angebot aber aufrechterhalte

Im Juli bestellte ich einen Computer über Amazon mit dem Hinweis "Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar! Bestellen Sie jetzt und wir versenden diesen Artikel, sobald er verfügbar ist. Sie können Ihre Bestellung jederzeit stornieren. Ihr Konto wird erst nach dem Versand Ihrer Bestellung belastet."

Es ist jetzt November, und Amazon lieferte den Artikel bis heute nicht, obwohl er bei Wettbewerbern weiterhin erhältlich ist.

Amazon verweist wie viele andere Onlinehändler auf seine ABG, dass der Kaufvertrag erst mit der Lieferung zu Stande kommt. Andererseits widerspricht es dem von mir angenommenen Angebot von Amazon, "Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!". Denn gesichert wurde letztlich gar nichts.

Beim Angebot handelte es sich um keinen Preisfehler. Und seitens Amazon wurde die Bestellung bis heute auch nicht storniert, also wird seit vier Monaten aufrechterhalten.

Zusätzlich wurde dieses Angebot mit einem anderen Angebot verbunden.
"Erstellen Sie zwischen 01. Juli und 16. Juli ein Business-Konto.
Sie erhalten eine E-Mail-Bestätigung dass Ihr Konto aktiv ist.
48 Stunden nach Ihrer Konto-Aktivierung wird Ihr Aktionsgutschein freigeschaltet.
Sie erhalten mit dem Rabattcode ABPRIME19 20%."
https://www.amazon.de/b/?node=11420953031

Dieses Angebot nahm ich ebenfalls, und es wurde auch von Amazon bestätigt, also angenommen.. Bei der Bestellung konnte der Gutschein eingelöst werden, was für eine Vertragsannahme zumindest bezüglich des Gutscheincodes spricht.

Problem: Amazon liefert den Computer nicht, verweist darauf, dass er nicht auf Lager ist. Bestellt ihn mittlerweile auch nicht nach. Und den Gutscheinwert möchte das Unternehmen auch nicht auf andere Produkte übertragen. Das heißt, letztlich wurden beide Angebote seitens Amazon nicht eingehalten.

Wettbewerbsrechtlich scheint mir das problematisch, aber kann man als Verbraucher zumindest den Gutscheinwert als Schadensersatz einklagen? Während der langen Wartezeit verteuerte sich das Angebot bei anderen Anbietern, d.h. letztlich zahle ich mehr.

Führen zwei miteinander verbundene Angebote zu einem Kaufvertrag, wenn eines der Angebote vom Verkäufer auch vom Verkäufer angenommen und bestätigt wurde?


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von Colormax):
Amazon liefert den Computer nicht,

Es gibt also noch keinen festen Liefertermin?



Zitat (von Colormax):
aber kann man als Verbraucher zumindest den Gutscheinwert als Schadensersatz einklagen?

Man hat aber nicht als Verbraucher bestellt, von daher sind die Verbraucherrechte nicht relevant.



Zitat (von Colormax):
Führen zwei miteinander verbundene Angebote zu einem Kaufvertrag, wenn eines der Angebote vom Verkäufer auch vom Verkäufer angenommen und bestätigt wurde?

Manchmal ja, manchmal nein. Kommt auf die Details (z.B. wer bestellt in welcher Funktion zu welchen vertraglichen Vereinbarungen, Wortlaut der Bestätigungen, etc.).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Colormax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man hat aber nicht als Verbraucher bestellt, von daher sind die Verbraucherrechte nicht relevant.

Danke. Guter Hinweis, weil die Bestellung als Unternehmer erfolgte.

Dennoch stellt sich die Frage, ob durch die Bestellung mit dem von Amazon angenommenen Gutschein letztlich zu einem bindenden Angebot bzw. Kaufvertrag führt. Zumal die Bestellung bis heute seitens Amazons nicht storniert wurde. Die Bedingungen sind hier aufgeführt. Ich erfüllte alle Bedingungen, und Amazon nahm mit der Bestellung den Gutschein an. Und der Gutschein gilt halt bei einem Kauf(vertrag). Die AGBs von Amazon Business findet man hier. Allerdings steht dort nicht mehr, dass ein Vertrag erst mit der Lieferung zu Stande kommt.

Wenn nun Amazon so ein Angebot macht, dieses auch bestätigt, aber ein Verkauf/Lieferung mit dem Gutschein verweigert, welche Rechte kann man hier geltend machen? Alles was ich bisher dazu las, ist, dass so ein Angebot generell wettbewerbswidrig war:

Zitat:
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Colormax):
Amazon liefert den Computer nicht,

Es gibt also noch keinen festen Liefertermin?


Es gibt weiterhin keinen festen Liefertermin. Schlimmer noch, er wird gar nicht mehr geliefert, weil Amazon das Angebot vor ein paar Tagen wohl ausliefen ließ.

Von Juli bis Oktober 2019 bewarb es das Produkt jedoch noch mit Angebot "Bald verfügbar, sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar." - obwohl Amazon dieses Computer offenbar nie mehr nachbestellte und daher dieses Angebot letztlich eine Täuschung darstellte.


-- Editiert von Colormax am 03.11.2019 22:30

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von Colormax):
aber ein Verkauf/Lieferung mit dem Gutschein verweigert,

Da sind wir ja noch gar nicht. Derzeit wird nichts verweigert und auch nichts erfüllt. Die Ware ist halt derzeit nicht verfügbar.

Erst mal müsste man den Lieferanten in Lieferverzug setzen.
Dann einen entsprechenden Deckungskauf vornehmen.
Und dann den Schadenersatz einfordern, notfalls einklagen.


Sollte man übrigens kein Unternehmer sein, dann würde ich den Ball ganz flach halten. Und überlegen, ob ich die Bestellung nicht einfach storniere.



Zitat (von Colormax):
Alles was ich bisher dazu las, ist, dass so ein Angebot generell wettbewerbswidrig war:

Nein, das ist schlicht falsch. Das gilt nur bei Verbrauchern. Und selbst dort nicht immer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Colormax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von Colormax):
aber ein Verkauf/Lieferung mit dem Gutschein verweigert,

Da sind wir ja noch gar nicht. Derzeit wird nichts verweigert und auch nichts erfüllt. Die Ware ist halt derzeit nicht verfügbar.


Die Ware wurde ausgelistet und ist nicht mehr bestellbar. Da wird nichts mehr geliefert, auch wenn eine Lieferung (noch) nicht verweigert wird. Vier Monate "Lieferzeit" sollten genügen, um "Dieser Artikel ist bald verfügbar, sichern Sie sich jetzt ihr Exemplar" in eine Lieferung zu verwandeln.

Amazon ist Deutschlands größter Onlinehändler, und bei dem Computer handelt es sich nicht um ein schwer zu bestellendes Nischenprodukt. Ich sollte darauf vertrauen können, dass es geliefert wird (Treu und Glauben §242 BGB) Oder gilt der BGB nicht für Unternehmen?

Zitat:

Erst mal müsste man den Lieferanten in Lieferverzug setzen.
Dann einen entsprechenden Deckungskaufs vornehmen.
Und dann den Schadenersatz einfordern, notfalls einklagen.


Den Lieferverzug habe ich mitgeteilt und eine Lieferung bis zum 30. Oktober angemahnt.
Jetzt geht es um den Punkt des Deckungskaufs, den ich in den vornehmen möchte. Die Kaufsumme wird über der ursprünglichen Bestellsumme liegen und die Differenz möchte ich gern als Schadensersatz einfordern.

Problem: Wenn Amazon nun sagt, ein Kaufvertrag liegt gar nicht vor, weil keine Lieferung rausging, wie soll man darauf reagieren? Durch den von Amazon genehmigten Gutschein liegt allerdings eine (Teil-)Annahme vor, der Gutschein ist einzig und allein auf dieses eine Produkt beschränkt, weshalb ich ihn nirgends anders anwenden kann. Zumindest bietet Amazon das nicht an.

Etwas Off Topic:
Zitat:
Zitat (von Colormax):
Alles was ich bisher dazu las, ist, dass so ein Angebot generell wettbewerbswidrig war:

Nein, das ist schlicht falsch. Das gilt nur bei Verbrauchern. Und selbst dort nicht immer.

So wie ich das verstehe, können Verbraucher sich eben nicht gegen wettbewerbwidrige Angebote wehren, nur Wettbewerber und Verbände.

Gibt es einen Anwalt, der sich mit dieser speziellen Problematik auskennt? Also werden Kaufverträge wirksam, wenn Amazon einen Gutschein mit dem Kauf kombinierte und das Angebot dieses Gutscheins beiderseits auch angenommen wurde?

-- Editiert von Colormax am 04.11.2019 15:22

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Colormax):
Den Lieferverzug habe ich mitgeteilt und eine Lieferung bis zum 30. Oktober angemahnt.
Mag sein, nur ist ein Lieferverzug aus dem bisher beschriebenen nicht zu erkennen - und nebenbei, auch keine Verweigerung der Vertragserfüllung.

Zitat (von Colormax):
Im Juli bestellte ich einen Computer über Amazon
Über Amazon? Also ist der Vertragspartner nicht Amazon, sondern irgend ein Händler, der sich der Verkaufsplattform bedient?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Colormax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertragspartner ist in beiden Fällen Amazon. Das geht auch aus den Gutscheinbedingungen hervor.
Ein Lieferverzug ist insofern zu erkennen, dass seit Juli keine "baldige" Lieferung erfolgt. Klar ist der Begriff "bald" dehnbar, man kann von einem so großen Onlinehaendler und dem woanders verfügbaren Produkt jedoch davon ausgehen, dass dies nicht mehr als vier Monate dauern sollte (Treu und Glauben).

Eine Auslisting eines Produktes hat in der Regel zur Folge, dass es nicht mehr nachbestellt, also nicht mehr geliefert wird. Im Übrigen wird auch das Produkt selbst bald eingestellt und nicht mehr produziert. Derart lange sollte ein Händler nicht warten, wenn er so ein Angebot macht.

Im Übrigen interessiere ich mich mehr dafür, was man machen kann, und weniger dafür, was man nicht machen kann. Trotzdem danke für die bisherigen Antworten!

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