Kfz Versicherung Online-Beitragsrechner...

23. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2019 10:12:58
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 31x hilfreich)
Kfz Versicherung Online-Beitragsrechner...

Hallo,

ich habe zum Jahreswechsel meine Kfz Versicherung gewechselt und wollte natürlich dabei sparen.

Bei der DA-Direct Versicherung habe ich mittels dem auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Beitragsrechner meinen Tarif gewählt, berechnen lassen und dann letztendlich auch zum angekündigten monatlichen Beitrag abgeschlossen.

Nach absenden des Vertragsabschluss mittels dem Button "Online Abschluss" habe ich nochmals die Möglichkeit erhalten meine Eingaben nebst Abschlussnummer und berechnetem Beitrag auszudrucken - was ich auch gemacht habe.

Wenige Tager später kam dann Post mit den Unterlagen der Versicherung und - oh Überraschung, dort sollte der Beitrag nun plötzlich monatlich rund 5 Euro teurer sein!

Ein Anruf bei der Versicherung konnte das Problem auch nicht wirklich lösen. Man hat mir nochmals zum Abgleich der Daten die dort vorliegenden Informationen geschickt - bis auf den Beitrag weicht hier jedoch nichts ab!

Daher meine Frage:
Wie rechtlich verbindlich sind die Beitragsinformationen eines solchen Online-Rechner?

Wenn tatsächlich eine Änderung (z.B. durch abweichende Schadensfreiheitsmeldung der alten Versicherung etc.) eintritt, die nachvollziehbar ist, dann kann man es ja verstehen!

Aber kann es sein, dass ich zum Abschluss "verführt" werde durch einen geringeren Beitrag und mir so etwas bieten lassen muss?


Über Rückmeldungen und eventuell andere Erfahrungen hierzu würde ich mich freuen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Wie rechtlich verbindlich sind die Beitragsinformationen eines solchen Online-Rechner?


Es dürfte hier verständigerweise allenfalls eine invitatio ad offerendum (Einladung, ein Angebot abzugeben) vorliegen.

Der Nutzer gibt dann mit dem Absenden des Antragsformulars ein Angebot ab. Das wurde hier nicht angenommen, stattdessen wurde dem Nutzer ein neues (höheres) Angebot geschickt (rechtlich gesehen wurde damit gleichzeitig das ursprüngliche Angebot des Kunden abgelehnt), das dieser wiederum annehmen kann oder nicht.

Zitat:
Aber kann es sein, dass ich zum Abschluss "verführt" werde durch einen geringeren Beitrag und mir so etwas bieten lassen muss?


Ja. Wettbewerbsrechtliche Schritte könnte lediglich jemand unternehmen, der dazu aktivlegitimiert ist (Wettbewerbszentrale, Mitbewerber etc.) - wenn überhaupt ein unzulässiges "Lockangebot" vorlag und es keine nachvollziehbaren Gründe für die Änderung gab.

Der Kunde hat in so einem Fall grundsätzlich keinen Anspruch.

-- Editiert TheCat am 23.01.2014 11:32

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2019 10:12:58
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

danke für deinen Beitrag. Interessanter Aspekt, der mir auch schon durch den Kopf gegangen ist.

Aber unter dem Gesichtspunkt des Angebotsvergleich (u.a. auch durch diverse Vergleichsportale in koop. mit den Versicherungen) "könnte" genau das doch auch seitens der Versicherungen ausgenutzt werden um potentiellen Kunden ein "billigeres" Angebot gegenüber der Konkurrenz zu suggerieren.

Angesichts der bei Kfz-Versicherungen sehr knappen Fristen für einen Versicherungswechsel (idR. 1 Monat / 12 Monate Vertragslaufzeit) und der Pflicht mindestens eine Haftpflicht für ein angemeldetes Kfz vorweisen zu können, liegt es hier doch nahe dass die Versicherungen diesen Umstand zu lasten des Kunden ausnutzen.

Naheliegender Verdacht: Wettbewerbsverzerrung durch suggerierte "günstigere" Angebote und letztendlich Zeitzwang seitens der Kunden, da erneut Zeit in einen Wechsel/Vergleich investiert werden muss während ggf. die alte Haftpflicht schon gekündigt ist.

Gruß
Gabriel

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
ausgenutzt
suggerieren
ausnutzen
Wettbewerbsverzerrung


Alles richtig, aber davon hat der Endverbraucher nichts.

quote:
Zeitzwang seitens der Kunden, da erneut Zeit in einen Wechsel/Vergleich investiert werden muss während ggf. die alte Haftpflicht schon gekündigt ist


Sowas kann man doch locker in einer Stunde hinkriegen, auf der Schiene wird man das auch nicht verargumentieren können ("ich mußte aber abschließen, weil ich nicht noch schnell ein anderes Angebot recherchieren konnte").

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2019 10:12:58
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 31x hilfreich)

@TheCat

Danke für Ihre Antwort. Aber ich glaube Sie hätten sich besser durchlesen sollen worum es eigentlich geht!

Hier geht es nicht darum, dass ich aus Zeitdruck nun unbedingt bei genau dieser Versicherung einen Vertrag abgeschlossen habe und nun "lärm" mache, weil mir der Beitrag nicht passt.

Fakt ist: Ich habe recherchiert und das für mich vermeintlich günstige Angebot recherchiert. Dies war die DA-Direkt.

Der Beitragsrechner hat mir meinen Beitrag vorab Bestätigt aber die DA-Direkt hat den Vertrag trotz korrekter Informationen und korrekter SF-Klasse zu vollkommen anderen Konditionen mit mir abgeschlossen!


Ich denke mit diesen Informationen werden Sie zu dem Schluss kommen, dass Ihre Antwort nicht wirklich durchdacht war und leider mein Thema etwas verfehlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Hier geht es nicht darum, dass ich aus Zeitdruck nun unbedingt bei genau dieser Versicherung einen Vertrag abgeschlossen habe und nun "lärm" mache, weil mir der Beitrag nicht passt.


Ich habe auf den Absatz geantwortet, in dem du so eine Konstruktion beschrieben hast ("letztendlich Zeitzwang seitens der Kunden, da erneut Zeit in einen Wechsel/Vergleich investiert werden muss während ggf. die alte Haftpflicht schon gekündigt ist "), nicht mehr und nicht weniger.

quote:
die DA-Direkt hat den Vertrag trotz korrekter Informationen und korrekter SF-Klasse zu vollkommen anderen Konditionen mit mir abgeschlossen


Nein, ich habe doch im ersten Beitrag geschrieben, daß hier kein Vertrag zu "anderen Konditionen" zustande gekommen ist, sondern daß man dir ein neues Angebot unterbreitet hast, das du annehmen kannst oder auch nicht.

quote:
Ich denke mit diesen Informationen werden Sie zu dem Schluss kommen, dass Ihre Antwort nicht wirklich durchdacht war


Leidest du unter Schizophrenie? In deiner ersten Antwort duzt du mich, in der zweiten siezt du mich. In deiner ersten Antwort bedankst du dich für die Antwort, in der zweiten schreibst du, sie ginge am Thema vorbei.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2019 10:12:58
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 31x hilfreich)

@TheCat

Ich weiß echt nicht was für ein Ego-Problem Sie haben. Wenn Sie sich hier im Forum lediglich derartig verhasst und unnütz äußern können, haben Sie hier eindeutig nichts verloren!

Ich persönlich kann auf derartige Antworten auch verzichten. Sie können die Zeit also für etwas besseres nutzen!

Dass ich hier in das "du" abgerutscht bin bitte ich zu entschuldigen, wenn das für Sie so ein Problem darstellt.

Psychisch beeinträchtigt scheinen Sie aber eher zu sein. Ich empfehle dringend das untersuchen zu lassen und ggf. eine Wut-Therapie in Angriff zu nehmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
verhasst und unnütz äußern


Das liegt ja nun eher bei dir vor.

quote:
Ich persönlich kann auf derartige Antworten auch verzichten.


Ich habe dir nun gleich zweimal inhaltlich korrekt geantwortet. Ich weiß nicht, wieso du mich auf einmal derart aggressiv anfeindest.

quote:
Dass ich hier in das "du" abgerutscht bin bitte ich zu entschuldigen


Kein Problem, ich duze hier im Forum grundsätzlich.

quote:
Wut-Therapie


Projektion? Ich bin völlig gelassen, während aus deinen Postings die Wut nur so trieft. ;)

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