Hallo Leute,
Nehmen wir an eine Person hat einen Youtube-Kanal und lädt regelmäßig Videos auf diesem Kanal hoch. Nun werden unter dessen Videos beleidigende und hetzerische Kommentare von einigen Nutzern gepostet. Wer ist in diesem Fall dafür verantwortlich und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen falls es zu einem Verfahren kommen würde? Der Verfasser des Kommentars, der Video-Uploader oder Youtube?
-----------------
""
-- Editiert walterio am 23.02.2014 05:14
Komentare auf Youtube
23. Februar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 23. Februar 2014 | 05:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Komentare auf Youtube
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Februar 2014 | 08:10
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Wenn der Uploader zu solchen Taten aufruft, dann (zumindest zivilrechtlich) grundsätzlich er. Letztlich hat er auch die Verfügungsgewalt darüber, die Kommentare zu löschen bzw. die Kommentarfunktion gänzlich zu deaktivieren. Da gibt es dann so begriffe wie Störerhaftung u.ä.
Ansonsten sind natürlich die Verfasser der Kommentare grundsätzlich selbst verantwortlich für das, was sie an Mist verzapfen.
-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Und jetzt?
Schon
267.990
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
Top Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz Themen
-
57 Antworten