Hallo!
Firma XYZ hat eine Webseite (Umfang: komplett selbst erstelltes Content Management System, Design und Templates) erstellt im Auftrag des Kunden.
Der Kunde hat die AGB der Firma XYZ akzeptiert und die Rechnung komplett bezahlt.
Einige Jahre später verlangt der Kunde nun die Herausgabe aller Daten und Übermittelung der Zugangsdaten an einen befreundeten Informatiker, der die Webseite weiterentwickeln, verändern, anpassen soll. Ein Wartungsvertrag besteht zwischen Kunde und Firma XYZ im Übrigen nicht.
In den AGB von Firma XYZ steht zum Nutzungsrecht Folgendes:
quote:
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von Firma XYZ erstellte Objekte und Werke (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken, Videos, Sounds), bleibt allein bei Firma XYZ. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und / oder Medien, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Firma XYZ nicht gestattet. Firma XYZ ist zur Überlassung des dem ablauffähigem Programm (Internetseite, Internet-Applikation, Software) zugrunde liegenden Quellcodes einschließlich der dazugehörigen Entwicklungsdokumentation nicht verpflichtet. An geeigneten Stellen werden in das Objekt oder Werk Hinweise auf die Urheberstellung von Firma XYZ aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von Firma XYZ zu entfernen.
Ist Firma XYZ nun dazu verpflichtet, dem Kunden die Zugangsdaten zur Webseite und damit den Zugang zu allen Daten, einschließlich des Quellcodes des CMS, der Templates und den grafischen Designelementen zu geben?
Ist Firma XYZ verpflichtet die Zugangsdaten herauszugeben, aber der Kunde hat kein Recht Codeteile zu ändern?
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