Kunde will Geld zurück (Prepaid Hosting)

16. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
TheChanger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Kunde will Geld zurück (Prepaid Hosting)

Hallo,

ich bin das erste mal in der Situation das der Kunde sein Geld zurück will. Ich erhielt erst eine E-Mail, von dem Kunde, dass er den Server nichtmehr haben will, da seine Mutter dies nicht erlaubt und sehr böse ist (gebrochenes Englisch). Danach haben wir ihm gesagt dass dies nicht geht, er aber gerne das Produkt über unser Webinterface Kündigen kann.

1 Tag später kam dann eine Mail von seinem Freund, der uns letztendlich mit einem Anwalt droht, da dass gegen das Niederländische Recht ist, ich wies ihn auf unsere AGBs hin:

9.3 Es kann keine Preisrückstattung beantragt werden - Da wir Prepaid Produkte verkaufen ist dies auch kein Problem, oder ?

Seine letzte E-Mail war jetzt:

quote:
Dear, As our law article 46d u cant do it, also because its only in germany we didnt know that, this is our last request to this we inform local policies. This is against the law. Ur company doesnt take this serious and u are going to pay the price of it. Last request, stop the server and give him his money back. Its only 12 euro for you, better than 12000.


Ist ein Niederländische Bürger (bzgl. des Rechts), allerdings hat sein "Freund" bei der Bestellung unsere AGB´s akzeptiert und somit sind wir im Recht, oder ?

Danke im vorraus :)

AGB Link: http://mine-host.net/agb

-- Editiert fb359706-51 am 16.02.2013 22:59

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Hat der Kunde denn seine Ausweispapiere als Beleg mitgeschickt?
Das Prepaid-Argument zählt nicht unbedingt. Die Mail ist aber lächerlich bei 12.-€ und in NL ist das bestimmt ebenso wie in D Zivilrecht und die Police wird darüber nur lachen.

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#2
 Von 
TheChanger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Simoff,

nein hat er nicht, er hat ja mit den AGB bestätigt das er eine Einverständniserklärung von seinen Erziehungsberechtigten vorliegen hat, einfordern tuhen wir diese nicht immer, da kein Vertragsverhältnis entsteht und der Kunde ja mit Zahlungsmittel alâ Paysafecard, Paypal oder Banküberweisung zahlt.

Ja, aber ich möchte da kein Risiko eingehen, denn ein Gerichtsverfahren ist nicht immer toll ;-)

Was ist davon zu halten, dem Kunden eine E-Mail zu schreiben, dass er uns doch bitte die Ausweispapiere bzw. die Einverständniserklärung seinen Erziehungsberechtigten per Mail zuschickt, falls dies nicht vorliegt den Server zu sperren ?

Was natürlich auch noch zu beachten ist: Der Kunde spielt aktuell noch auf seinem Server und hat diesen Überladen, sodass sein Freund meint der Server würde zeitverzögert reagieren, eine Kündigung bzw. Stornieren ist bis heute noch nicht eingegangen (geht ganz einfach über das Webinterface - 2 Klicks!)

Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei verträgen mit Minderjährigen und sei es, dass sie geschummelt haben beim Alter oder beim "vorliegenden Einverständnis" ist immer etwas Vorsicht geboten.

quote:
Was ist davon zu halten, dem Kunden eine E-Mail zu schreiben, dass er uns doch bitte die Ausweispapiere bzw. die Einverständniserklärung seinen Erziehungsberechtigten per Mail zuschickt

Ist generell ratsam um das Alter zu klären und etwaige Rechtsfolgen für euch. Schickt ihm doch den Vorschlag, dass sie ein kurzes Schreiben seiner Eltern zuschicken sollen, dass die dem vertragsschluss widersprechen samt Einscannen derer Ausweise.

Nqach deutschem Recht gibt es zwei Ansatzpunkte: A) Verträge mit Minderjährigen in Form von Dauerschuld oder ähnlichem sind schwebend unwirksam. Kriegen die Eltern das raus und untersagen sie es, gibt es eine Rückabwicklung, wobei natürlich die bereits erfolgte Nutzung als Schaden aufläuft.
B) Da er das bereits bezahlt hat und aufgrund der Summe fällt das entweder unter Taschengeldparagraphen oder er hatte das geld gespart und ein Jugendlicher über 14 Jahre (oder so ähnlich), der also beschränkt geschäftsfähig ist, darf im Prinzip mit seinem gesparten Geld anstellen was er will.

quote:
Was natürlich auch noch zu beachten ist: Der Kunde spielt aktuell noch auf seinem Server und hat diesen Überladen, sodass sein Freund meint der Server würde zeitverzögert reagieren, eine Kündigung bzw. Stornieren ist bis heute noch nicht eingegangen (geht ganz einfach über das Webinterface - 2 Klicks!)

Soweit klar ist, dass die Mail von ihm stammt bzw. von seinem Freund und beide befugt sind, so etwas zu machen, würde ich freundlich auf die Situation hinweisen inkl. der Überladung. Ihr habt sicherlich einen Fair-Usage Paragraphen o.ä. Diesen würde ich für eine vorübergehende Sperre ziehen. Dann habt ihr zwei Gründe für die Sperre.
Und wie gesagt auf das Zusenden der Altersnachweise und das Untersagen des Vertrages hinweisen.

Ob ihr dann Geld zurückzahlt, ggf. anteilig, das kann ich natürlich nicht sagen, kenne eure Kalkulation nicht.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 17.02.2013 08:39

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Auch wenn es den Taschengeld Paragraphen in NL nicht gäbe, hätte er, oder die Eltern die A Karte gezogen, denn es läge dann an diesen aufzupassen, dass der Sproß nichts verbotenes macht.


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#5
 Von 
TheChanger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Also im Endeffekt jetzt einfach laufen lassen und den Server zum Monatsende stornieren?

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