Kunde zahlt nicht - Internetseite sperren?

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
TxM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)
Kunde zahlt nicht - Internetseite sperren?

Hallo, ich baue im Nebengewerbe gelegentlich kleinere Internetseiten.
Für Kunde xy habe ich eine Internetseite wie gewünscht erstellt und ihm eine Rechnung gestellt.
Der Kunde meldete sich und meinte, er sähe die Leistung noch nicht erfüllt, weil er den Kalender vom Webmail nicht auf sein Handy bekommt. Dies ist 1. eine Leistung, die im Grundpreis überhaupt nicht drin ist, 2. liegt dies an seinem Handy, für Android (sein Betriebssystem) habe ich ihm eine Lösung präsentiert.
Ich habe ihm dann geschrieben, dass ich für diesen Grundpreis, den ich ihm berechnet habe, normalerweise 1-2 Tage Arbeit habe. An seiner Internetseite arbeite ich schon seit 6 Monaten, weil er immer wieder keine fehlenden Inhalte lieferte und andere Probleme hatte, die ich lösen sollte.
Dies habe ich gemacht und dafür auch nichts berechnet. Ich habe ihm aufgelistet, was ich alles ohne Berechnung für ihn gemacht habe (habe mich ganz schön ausnutzen lassen aber irgendwann reicht es auch mal), dass ich meine Leistung also schon längst erfüllt habe und er bitte die Rechnung bezahlen soll.

Seit dieser Email höre ich von dem Kunden nichts mehr und die Rechnung wurde auch noch nicht bezahlt.
(mittlerweile 1,5 Wochen über der Zahlfrist)
Ich werde ihm diese Woche eine Zahlungserinnerung zukommen lassen und danach eine Mahnung auf dem Postweg.
Ich würde gerne wissen, ob ich bei Nichtzahlung die Internetseite von ihm sperren kann, bis er bezahlt?

Einen schriftlichen Vertrag gibt es übrigens nicht, da ich es, wie gesagt, nur im Nebengewerbe hin und wieder mache und sowas per Handschlag besiegel. Es gibt aber etlichen Emailverkehr, wo er auch den Auftrag gibt.

Danke im Voraus für eure Einschätzung.
LG TxM

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von TxM):
Ich würde gerne wissen, ob ich bei Nichtzahlung die Internetseite von ihm sperren kann, bis er bezahlt?

Können kann man nämlich vieles - ob es sinnvoll, legal oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.

In dem Falle dürfte keiner der 3 Punkte erfüllt sein. Wenn der Kunde sich rechtlich beraten liese, dürfte das für den Auftragnehmer recht teuer werden.


Man wird also auf die gute alte Art und Weise das Geld eintreiben müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
TxM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.
Ich frage mich, wieso das Vorgehen nicht legal sein sollte?
Wenn ich meine Rechnungen nicht sperre, werden mir doch auch die Leistungen gesperrt. (Telefon, Servermiete, etc.)
Ich habe vergessen zu sagen, dass die Seite auf meinem Server liegt und ausgemacht war, dass er dafür monatlich 5€ bezahlt.

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#3
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich würde die Seite offline setzen und warten bis sich der Kunde meldet. Dann ein technisches Problem vorgeben und dessen schnelle Lösung vom Zahlungseingang (fernmündlich) abhängig machen. Nicht ganz toll, aber effektiv. Was man Kraft Gesetz darf steht wo anders geschrieben ... daher auch kein Ratschlag sondern meine ganz eigene Idee.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

je nach Vertragsinhalt würde ich einfach die Leistung "Server" einstellen (kein Geld=keine Leistung).

Zitat:
Dann ein technisches Problem vorgeben und dessen schnelle Lösung vom Zahlungseingang (fernmündlich) abhängig machen.
In wessen Verantwortungsbereich fallen denn solche technischen Fehler? Wer zahlt dann den Schadenersatz?
Fazit: Eine Störung würde ich nicht erfinden.

Stefan

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von TxM):
Ich frage mich, wieso das Vorgehen nicht legal sein sollte?

Weil schlicht die Rechtsgrundlage fehlt.



Zitat (von TxM):
Wenn ich meine Rechnungen nicht sperre, werden mir doch auch die Leistungen gesperrt. (Telefon, Servermiete, etc.)

Ja, da steht das auch in den Vertraglichen Vereinbarungen bzw. im Gesetz.



Zitat (von Bebbi1971):
Dann ein technisches Problem vorgeben

Der Betreiber haftet für das technische Versagen seiner Gerätschaften. Könnte also recht teuer werden



Zitat (von Bebbi1971):
und dessen schnelle Lösung vom Zahlungseingang (fernmündlich) abhängig machen.

Nötigung, Erpressung ... das auch noch als Unternehmer.
Wenns ganz schief läuft steht man am Ende mit einem Gewerbeuntersagungsverfahren da.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
TxM
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo, danke für eure Antworten.
Also einen Fehler oder Defekt werde ich natürlich nicht vortäuschen, das halte ich auch für keine gute Idee.
@Harry van Sell: Soweit ich weiß ist man als Gläubiger doch sogar verpflichtet, möglichst wenig neue Kosten zu generieren, schließt das nicht die monatliche Miete des Servers ein?

Ich werde morgen erst einmal eine freundliche Zahlungserinnerung per Email senden, dann zwei Wochen eine Mahnung per Einschreiben und wenn auch das nichts bringt, werde ich mich von einem Anwalt vertreten lassen.
Frage dazu: Kann ich die Kosten für das Einschreiben und für den Rechtsanwalt von ihm wieder einfordern?
(Klar kann ich, aber habe ich darauf ein Recht?)
Was muss ich dafür beachten?
LG TxM

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