Kunden-Rücksendungen

9. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 258x hilfreich)
Kunden-Rücksendungen

Hallo,

muss ich soetwas in den AGBs haben?

"Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt."

Kann ich den Betrag von 40,00 € ändern?

Kann ich diesen Eintrag:

"Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. "

ändern, sprich so wie ich es habe möchte?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
muss ich soetwas in den AGBs haben?


Kein Mensch muß AGB haben, also nein.

Was du vielleicht eher meinst, ist, ob das Teil der verpflichtenden Widerrufsbelehrung ist.
Antwort: ja.

Die muß aber nicht in den AGB stehen (und sollte es auch nicht, die muß viel prominenter sein).

quote:
Kann ich den Betrag von 40,00 € ändern?


Du dürftest ihn wohl verringern, weil du dem Kunden damit mehr als das gesetzliche Recht einräumen würdest. Erhöhen dürfte hingegen Abmahnungen nach sich ziehen.

quote:
sprich so wie ich es habe möchte?


Nein, solange du damit das gesetzliche Recht einschränkst. In was würdest du es denn abändern wollen?

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

quote:
Die muß aber nicht in den AGB stehen
Stimmt so nicht. Wenn AGB vorhanden sind, muss sie auch in den AGB stehen. Es hat deswegen schon erfolgreiche Abmahnungen gegeben. Ich müsste jetzt genauer suchen, wo ich es her habe, aber es war eine vertrauenswürdige Quelle (IHK Newsletter?).

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#4
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Inhalt und Übermittlungsform der Widerrufsbelehrung gehören da aber nicht dazu, sie sind an sich unabdingbar


"Inhalt" allerdings nur abstrakt, denn bei der Formulierung ist man grundsätzlich frei (auch wenn es sich natürlich empfiehlt, den Mustertext zu verwenden, der einen von Abmahnungen freistellt). Damit "darf" man das selbstverständlich auch in die AGB packen, man muß es aber nicht.

quote:
Stimmt so nicht. Wenn AGB vorhanden sind, muss sie auch in den AGB stehen.


Das wäre mir neu. Wäre schön, wenn du deine Quelle dafür noch auftun könntest. :)

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#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich habe jetzt gerade keine Zeit, aber ich begebe mich mal auf die Suche. Es ging dabei um ein Gerichtsurteil, bei dem es darum ging, dass das Zuschicken alleine nicht ausreichend ist, sondern die Belehrung außerdem noch in den AGB auftauchen muss. Zwar vollkommen widersinnig, aber es war so.
Ich glaube, es ging auch hier durchs Forum.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#7
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Meine Schnellsuche hat nicht das Urteil aber diesen Link erbracht.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#9
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Meine Schnellsuche hat nicht das Urteil aber diesen Link erbracht.


Thx.

Das ist so einer der Punkte, an dem ich wirklich sauer auf die Justiz bin.
Erst gab es eine Musterwiderrufsbelehrung des BMJ, und wer die verwendet hat, wurde trotzdem erfolgreich abgemahnt.
Dann wurde die Musterbelehrung in Gesetzesrang erhoben und nun wird erfolgreich abgemahnt, weil Teile davon auch noch mal in den AGB erscheinen müssen. *facepalm*
Man könnte fast denken, manche Gerichte möchten das Abmahngeschäft nicht sterben lassen...
(Und wer mich kennt, weiß, daß ich mit Justiz-Bashing und Verschwörungstheorien normalerweise so viel zu tun habe wie der Papst mit Kondomen.)


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