Lastschrift Vertrag & Abo als Minderjähriger

30. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lukas.Pf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Lastschrift Vertrag & Abo als Minderjähriger


Hallo, ich habe am 27.06.2011 einen Vertrag bei 1&1 abgeschlossen, da ich bissher noch nie einen Vertrag abgeschlossen habe, wusste ich nicht worauf ich achten sollte.
Meine Eltern wissen nichts davon und ich bin 17 Jahre Alt.
1&1 wird jetzt jeden Monat minimal 14€ von meinem Konto abbuchen.
Ich habe den Vertrag bereits Gekündigt, jedoch weiss ich nicht wie ich mich auf das Wiedderrufsrecht berufen kann oder den Leuten von 1&1 klarmachen kann, dass der Vertrag ungültig ist, da ich ohne einverständnis meiner Eltern gehandelt habe.
Sollte ich einfach alle Lastschrift Buchnungen zurückziehen und Briefe, die mit Mahnungen zutun haben.
Ich hoffe ich finde hier Hilfe, die SuFu habe ich übrigens schon benutzt, jedoch finde ich nur wenig nützliches.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Wie wäre es, 1&1 einfach über die Minderjährigkeit in Kenntnis zu setzen, auch (rein vorsorglich), dass §110 BGB hier nicht greift, falls sie meinen, darauf ihre Abbuchungen begründen zu können!?

Ansonsten, falls dieses nicht fruchtet, lass deine Eltern davon wissen und lass diese den Vertrag widersprechen, wie es der normale Weg wäre.
Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist der Vertrag schwebend unwirksam, nach deren Ablehung endgültig unwirksam.

Wenn du die Briefe etc. dagegen ignorierst und nichts weiter machst, werden deine Eltern auch von erfahren, zB wenn versucht wird, ggf. einen Mahnbescheid zuzustellen. Denn wenn du einfach nichts machst, dann denkt 1&1, du willst schlichtweg nicht zahlen und geht den normalen Weg.

Ps
Auch kann evtl. noch ein gesetzl., gewöhnliches Widerrufsrecht bestehen, sofern dieses nicht durch aktive Inanspruchnahme der Dienstleistung schon verwirkt wurde. Das würde aber auch nichts an der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages ändern.

-- Editiert am 01.07.2011 01:23

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Es reicht aber auch aus, erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid zu reagieren (Widerspruch).
Sollte 1&1 bzw. das angeschlossene Inkassounternehmen klagen, dann kann man in der Klageerwiderung auf die Minderjährigkeit hinweisen. Wenn man zu diesem Zeitpunkt schon volljährig ist, dann kann man selbst den Vertrag ablehnen (ohne Eltern) und Dieser wird dann unwirksam.

Tip: Das Abo würde ich nicht nutzen, insb. nicht nach dem 18. Geburtstag.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lukas.Pf
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, könnte ich Theoetisch erst auf etwas Gerichtliches Antworten ?
Ich habe Natürlich bissher 3 Mails über den Support geschrieben, jedoch ist davon eine sofort Geschlossen worden(ohne Antwort) und einmal bekam ich eine E-mail, wie ich den 12 Monatigen Vertrag Kündigen kann, warscheinlich so eine Bot Nachrricht.
Ich weiss auch leider nicht, was ich an die Firma schreiben "muss" um mich auf das Wiedderrufsrecht zu Berufen oder, dass der Vertrag "schwebend unwirksam" ist.
Reicht es da Einfach aus ein paar Sätze, mit meinen Kontaktdaten, Anmelde Informationen und die Erklärung, dass der Vertrag ungültig ist zu Schicken ?

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