Lizenzfreie Bilder

6. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb409526-57
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lizenzfreie Bilder

Guten Tag,
Ich hoffe sie können mir Helfen.
Folgender Sachverhalt.

Ich kaufe über eine Internetplattform bei einem Drittanbieter ein Paket an Lizenzfreien Bildern. Dieser Versichert mir auf Nachfrage und auf die Artikelbeschreibung folgenden Sachverhalt: Ich Zitiere: "Als autorisierter Reseller des hier verkauften Artikels verstoßen wir nicht gegen das Urheberrecht bzw. Copyright! Wir sind im Besitz der Private Label Rights Lizenz (PLR)! Der Kunde darf diesen Artikel weiterverkaufen!"

Ich als Privatkunde gehe also davon aus, dass die gekauften Bilder in keinster Weise gegen ein Urheberrecht bzw. Copyright verstoßen(Was auch immer PLR) bedeutet.

Im glauben das diese Bilder Frei sind verkaufe ich diese nun kommerziell auf meiner Homepage. Gesetz dem Falle eine Kanzlei schreibt mich an und sagt ich habe gegen das Urheberrecht verstoßen, können die mich dann für den Schaden verantwortlich machen?

Ich habe diesen Artikel rechtmäßig erworben und auch viel Geld dafür bezahlt.
Und wenn der Verkäufer mir versichert er hat alle Rechte am Bild und man kann diese kommerziell nutzen dann verlasse ich mich natürlich darauf. Es dürfte sich als schier unmöglich erweisen alle ( sagen wir 1000 Bilder) zu Prüfen ob darauf ein Urheberecht bzw Copyright liegt.

Also noch einmal die Frage: Wer kommt für den Schaden auf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und sagt ich habe gegen das Urheberrecht verstoßen, können die mich dann für den Schaden verantwortlich machen? <hr size=1 noshade>

Logischerweise, da Du den durch den Verkauf ja verursacht hast.



quote:<hr size=1 noshade>Es dürfte sich als schier unmöglich erweisen alle ( sagen wir 1000 Bilder) zu Prüfen ob darauf ein Urheberecht bzw Copyright liegt. <hr size=1 noshade>

Stimmt. Ist aber halt nicht relevant, Du haftest als Unternehmer für Sach- und Rechtsmängel jeder Art. Das nennt man unternehmerisches Risiko.
Insbesondere wennman sich nicht mal mit den grundlegensten Pflichten wie Lizenzbedingungen lesen beschäftigt.



In wie weit Du Deinen Verkäufer in Regress mehnen kannst, müsste man schauen (in welchem Land sitzt er, welche genauen vertraglichen Vereinbarungen gelten, ...)





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Ergänzung: aus Sicht des OLG München (Az.: 29 W 2554/14 ) reicht es nicht aus, wenn sich der Händler auf die Zusicherung seinesVerkäufers verlässt, dass die Bilder keine Rechte Dritter verletzen. Er muss sich da schon entsprechende Unterlagen vorlegen lassen.





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