Logistikdienstleister leitet Ware an seinen Paket-Shop weiter

4. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2022 18:35:40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Logistikdienstleister leitet Ware an seinen Paket-Shop weiter

Der Kunde A bestellt Ware beim Onlinehändler B, Der Onlinehändler B lässt die Ware mit den Logistikdienstleiter C ausliefern, soweit so gut.

Leider liefert C die Ware nicht an die Lieferadresse von A aus sondern leitet sie an seinen Paketshop weiter. A erhält eine Mail das die Ware nicht ausgeliefert werden konnte (Uhrzeit wird nicht genannt) weil A nicht erreichbar gewesen sei und die Ware nun im 5km entfernten Paketshop zur Abholung bereit liegt. Ebenso wurde keine Zustellnachricht im Briefkasten hinterlegt.

Dies ist für A sehr ärgerlich, da er erstens Zuhause war und zweites keine Lust das die ca. 30kg schwere Ware am 5km entfernten Paketshop abzuholen. Dies hat hat er nun auch dem Onlinehändler mitgeteilt und um eine erneute Zustellung gebeten. An das Logistikunternehmen C möchte ich A nicht wenden da keine Vertragsbeziehung zwischen A und C besteht, besagte Mail keine diesbezüglichen Kontaktdaten enthielt und obendrein von einer der üblichen noreply-Adressen gesendet wurde.

Fragen:
1.) Inwieweit kann A die Abholung der Ware im Paketshop verweigern. Welche Folgen könnten sich für A daraus ergeben?

2.) Gibt es ein verbindliche Anzahl an Zustellversuchen die eingefordert werden können.

3.) kann A die Bestellung widerrufen da er die Ware ja noch nicht in Besitz genommen hat und folglich auch nicht zurück senden kann.






-- Editiert von mak4712 am 04.05.2021 18:31

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von mak4712):
Logistikdienstleister leitet Ware an seinen Paket-Shop weiter

Wie üblich ...



Zitat (von mak4712):
1.) Inwieweit kann A die Abholung der Ware im Paketshop verweigern.

Komplett



Zitat (von mak4712):
2.) Gibt es ein verbindliche Anzahl an Zustellversuchen die eingefordert werden können.

Nein.



Zitat (von mak4712):
3.) kann A die Bestellung widerrufen da er die Ware ja noch nicht in Besitz genommen hat und folglich auch nicht zurück senden kann.

Das wird A erfahren, wenn er sich die Mühe macht die vom Händler erhaltene Widerrufsbelehrung zu lesen.
Die Vorgehensweise ist durchaus möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12321.03.2022 18:35:40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wird A erfahren, wenn er sich die Mühe macht die vom Händler erhaltene Widerrufsbelehrung zu lesen.


In den Widerrufsbelehrungen steht die 14tägige Frist nach Inbesitznahme der Ware.

Wenn, wie in diesem Fall, die Ware gar nicht vom Kunden in Besitz genommen wurde sondern beim Logistikdienstleister verblieben ist, ist der gesetzliche Widerruf dennoch gültig.

Der Logistikdienstleister behauptet ja es hätte einen Zustellversuch gegeben. Ergeben sich dadurch Nachteile ein der Rechtsposition des Kunden?

Wie sollte der Kunde hier am besten vorgehen?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte der Kunde hier am besten vorgehen?

Widerrufen und zukünftig woanders kaufen.

Eine erneute Zustellung wird man nicht erzwingen können, wenn B das nicht anbieten will.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 18:35:40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Eine erneute Zustellung wird man nicht erzwingen können


Erzwingen will Kunde A das auch gar nicht, ihm würde es reichen wenn sein Widerspruch (vor Inbesitznahme) rechtlich gültig wäre.

Das dumme an der Sache ist letztendlich nur das Händler B ja auch nicht wirklich etwas für die Sache kann, außer vielleicht das er C beauftragt hat, und über den Mitarbeiter von C, also dem kleinste in der Fresskette, will man sich natürlich natürlich nicht beschweren.

Alles Mist, wahrscheinlich holt A das Paket ab und bestellt demnächst woanders.

-- Editiert von mak4712 am 05.05.2021 13:43

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von mak4712):
Wenn, wie in diesem Fall, die Ware gar nicht vom Kunden in Besitz genommen wurde sondern beim Logistikdienstleister verblieben ist, ist der gesetzliche Widerruf dennoch gültig.

Richtig.



Zitat (von mak4712):
Alles Mist, wahrscheinlich holt A das Paket ab

Es gibt auch Dienstleister die eine erneute Zustellung anbieten.



Zitat (von mak4712):
bestellt demnächst woanders.

Ganz realistisch gesehen: bei solchen Paketen würde ich mir keine große Hoffnung machen, das das nicht mehr passiert, nur weil man woanders bestellt. Mag die Zahl der Verkäufer hoch sein, die Zahl der Zusteller ist übersichtlich ...


Signatur:

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
da er erstens Zuhause war und zweites keine Lust das die ca. 30kg schwere Ware am 5km entfernten Paketshop abzuholen.
Das mit dem angeblich nicht zu Hause gewesen zu sein ist natürlich ärgerlich. Für mich liest es sich aber auch noch so, dass du keine Lust hast ein etwa 30Kg schweres Paket rumtragen zu müssen. Daher die kleine Info an dich, dies hättest du auch evtl machen müssen, wäre der Bote bei dir gewesen. Der Bote muss das Paket keineswegs zu dir an die Türe bringen! Es genügt wenn er dir sagt, er hat ein paket für dich im Auto, du kannst es dir dort rausnehmen!

Zitat:
kann A die Bestellung widerrufen
Das kannst du, allerdings könnte das auch eine teure Angelegenheit werden, jeh nachdem wie das mit dem Versandkosten geregelt ist! Wenn du dir zu übernehmen hast, dann kannst du ja mal rechnen, was ist günstiger, ein etwa 30Kg schweres Paket auf deine Kosten zum Händler zurückzusenden, oder lieber die 5 Km fahren und das Paket abholen (vom Fahrzeug zu dir ins haus tragen, wäre ja auch bei Zustellung zu hause deine Aufgabe, der Zusteller muss es lediglich übergeben, was nicht bedeutet, dass dies an deiner Haustüre stattfinden muss, die meissten machen das nur rein aus häflichkeit und Zeitmangel)...

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 18:35:40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Daher die kleine Info an dich, dies hättest du auch evtl machen müssen, wäre der Bote bei dir gewesen. Der Bote muss das Paket keineswegs zu dir an die Türe bringen! Es genügt wenn er dir sagt, er hat ein paket für dich im Auto, du kannst es dir dort rausnehmen!


Das sieht A zwar anders da die Lieferung nicht als Sperrgutlieferung frei Bordsteinkante ausgewiesen ist. Aber das wäre auch kein Problem gewesen, gerne hätte A die Ware auch dort in Empfang genommen.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
oder lieber die 5 Km fahren und das Paket abholen


Also A hat wirklich keine Lust das 30kg-Paket von anderen Ende der Stadt mit dem Fahrrad abzuholen. Ebenso wenig wie A Lust das das Paktet mit den Bus abzuholen (je Fahrt 2xumsteigen, Hin- und Rückfahrt 2-3 Stunden).

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das kannst du, allerdings könnte das auch eine teure Angelegenheit werden, jeh nachdem wie das mit dem Versandkosten geregelt ist!


Rücksendekosten trägt vertragsgemäß der Verkäufer.

Was aber die Frage aufwirft, liegt hier überhaupt eine Rücksendung im Sinne des Widerrufsrechtes vor, schließlich hatte A die Ware noch gar nicht in Besitz genommen. Die Ware wird vom Logistiker an den Käufer zurückgesendet weil der Kunde die Ware nicht im Shop abgeholt und den parallel den Widerruf erklärt hat.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von mak4712):
Was aber die Frage aufwirft, liegt hier überhaupt eine Rücksendung im Sinne des Widerrufsrechtes vor,

Ob eine Rücksendung erfolgt, ist nicht relevant. Relevant ist nur, ob Rücksendekosten anfallen. Die können auch anfallen wenn das Pakt vom Paketshop zum Verkäufer gesendet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2283 Beiträge, 360x hilfreich)

Um Rücksendekosten entstehen zu lassen bedarf es einer Rücksendung.
Ohne abgeschlossene Sendung kann es keine Rücksendung sein.

Der Händler schuldet Übergabe an seinen Vertragspartner, üblicherweise an seiner Haustür und nicht irgendwo in der Walachei. Wenn der Händler einen Dienstleister verwendet, der das Paket nur irgendwo in der Walachei übergeben will, dann ist das sein Problem.

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ihm würde es reichen wenn sein Widerspruch (vor Inbesitznahme) rechtlich gültig wäre.
Natürlich wäre der gültig. Du interpretierst das "nach Inbesitznahme" falsch.

Zitat:
An das Logistikunternehmen C möchte ich A nicht wenden
Das wäre aber das Naheliegendste. Vielleicht kann man ja doch erreichen, dass - ausnahmesweise - erneut zugestellt wird (ein Grund könnte eben das Gewicht sein).

Zitat:
Das dumme an der Sache ist letztendlich nur das Händler B ja auch nicht wirklich etwas für die Sache kann,
Tja, und der Paketdienst auch nicht. Einzig du bist hier der Querulant.

Ich möchte auch gar nicht pro DHL* sprechen, der nur einmalige Lieferversuch ist ein ganz großer Nachteil bei diesem Unternehmen.
Aber, wer dort beauftragt der muss auch mit diesem - allgemein bekannten - schlechten Service leben. Du hättest ja einen anderen Versender verlangen können.

*DHL müsste es sein, denn alle anderen liefern meines Wissens nach mehrmals

Zitat:
da er erstens Zuhause war
Wirklich? 24 Stunden?

Stefan

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#11
 Von 
guest-12321.03.2022 18:35:40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Einzig du bist hier der Querulant.


Klar, der Kunde der sich über eine schleihte Leistung beschwert ist immer der Querulant!

Zitat (von reckoner):
Das wäre aber das Naheliegendste.


In der Mail (von noreply) des Zusteller sind keinerlei Kontaktdaten hinterlegt. Ein zwischenzeitlicher Anruf beim Paket-Shop blieb ergebnislos und die Frage ob er diesbezüglich Kontaktdaten seinen Vertragspartners kennt um dort eine Neuzustellung zu beantragen konnte nicht beantwortet werden.

Zitat (von reckoner):
ch möchte auch gar nicht pro DHL* sprechen,


Ich aber, DHL ist in meinem Wohngebiet der mit Abstand beste Zusteller. Der wirft auch einen Beleg in den Briefkasten ein wenn er mal wirklich Niemanden angetroffen hat.

Zitat (von reckoner):
Wirklich? 24 Stunden?


Der Zusteller hat weder den Zustelltag noch die Uhrstellzeit benannt hat. Wenn man davon ausgeht das die Zustellung zeitnah (3h) zu dem Mails erfolgte war der Kunde definitiv Zuhause.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13704 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

deine eigentliche Frage betraf ja den Widerruf, und das sollte jetzt klar sein, oder?
Übrigens muss imho gar nicht widerrufen werden, die Sendung ist noch gar nicht zugestellt.

Was ist denn eigentlich das Ziel? Widerruf, oder die Ware?
Falls letzteres könnte es sinnvoll sein B zu informieren, dass C nicht zugestellt hat. Wenn ich B wäre würde ich bei einer erneuten Sendung vielleicht lieber D beauftragen.

Zitat:
Klar, der Kunde der sich über eine schleihte Leistung beschwert ist immer der Querulant!
Es ging darum, dass sich A nicht an C wenden möchte. Denn, wer soll sonst etwas bewirken? B wird ja eher nicht erreichen können, dass A und C zusammentreffen.

Zitat:
Ein zwischenzeitlicher Anruf beim Paket-Shop blieb ergebnislos und die Frage ob er diesbezüglich Kontaktdaten seinen Vertragspartners kennt um dort eine Neuzustellung zu beantragen konnte nicht beantwortet werden.
Verstehe ich nicht so ganz. Wer konnte (oder wollte/durfte) welche Daten nicht nennen?

Ich hätte bei dem Paketshop angerufen und verlangt (freundlich, aber bestimmt), dass die Sendung Nr. 0815 nochmals zugestellt wird, der Shop muss es dem Fahrer einfach nur wieder mitgeben. Und die Begründung wäre das Gewicht gewesen, 30 kg können von mir einfach nicht transportiert werden.

Anmerkung: Das meine ich sogar wirklich so - ein paar Meter sind noch OK, aber keine längeren Strecken, gefühlt wird das immer schwerer.

Zitat:
Ich aber, DHL ist in meinem Wohngebiet der mit Abstand beste Zusteller.
OK, es war also nicht DHL.
Aber trotzdem, wie kann ein Unternehmen welches nur einen einzigen Zustellversuch unternimmt das Beste sein?

Ich persönlich hab' kein Problem mit DHL (erst heute wieder eine Sendung erhalten), und auch mit keinem anderen Zusteller; ich bin aber auch fast immer Zuhause.
Ich kenne jedoch auch negative Fälle, und zwar speziell zu DHL.

Zitat:
Der wirft auch einen Beleg in den Briefkasten ein wenn er mal wirklich Niemanden angetroffen hat.
Und was hätte das geändert?

Zitat:
Der Zusteller hat weder den Zustelltag noch die Uhrstellzeit benannt hat.
Eben. Auf den Widerspruch, dass man mangels Zeitkenntnis gar nicht sagen kann ob jemand Zuhause war wollte ich hinaus.
Aber gut, anhand der Buchung kann man das schätzen, außerdem daran wann dieser Zusteller üblicherweise kommt (das variiert, aber selten um mehrere Stunden).

Stefan

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#13
 Von 
guest-12321.03.2022 18:35:40
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was ist denn eigentlich das Ziel? Widerruf, oder die Ware?


Eigentlich die Ware.

Zitat (von reckoner):
Falls letzteres könnte es sinnvoll sein B zu informieren, dass C nicht zugestellt hat.


Eben das hat A bereits gemacht, steht im Eingangsbeitrag:

Zitat (von mak4712):
Dies hat hat er nun auch dem Onlinehändler mitgeteilt und um eine erneute Zustellung gebeten.



Zitat (von reckoner):
Verstehe ich nicht so ganz. Wer konnte (oder wollte/durfte) welche Daten nicht nennen?

Ich hätte bei dem Paketshop angerufen und verlangt (freundlich, aber bestimmt), dass die Sendung Nr. 0815 nochmals zugestellt wird, der Shop muss es dem Fahrer einfach nur wieder mitgeben.


Eben das hatte A auch gehofft als er im Paket-Shop angerufen hat. Aber der Betreiber des Paket-Shops (Zusatzbetrieb in einem Kiosk) meinte das könne er nicht veranlassen, da müsse man sich direkt an das Logistikunternehmen wenden. Auf die Frage wie man den Logistiker kontaktieren könne wusste er auch keine Antwort und meinte nur "da muss man halt im Internet nachschauen".

A wird also noch eine Woche auf eine Antwort warten und falls sich niemand mehr meldet in einer Woche den Widerruf erklären und die Ware dann woanders bestellen.

-- Editiert von mak4712 am 06.05.2021 17:51

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