Der Kunde A bestellt Ware beim Onlinehändler B, Der Onlinehändler B lässt die Ware mit den Logistikdienstleiter C ausliefern, soweit so gut.
Leider liefert C die Ware nicht an die Lieferadresse von A aus sondern leitet sie an seinen Paketshop weiter. A erhält eine Mail das die Ware nicht ausgeliefert werden konnte (Uhrzeit wird nicht genannt) weil A nicht erreichbar gewesen sei und die Ware nun im 5km entfernten Paketshop zur Abholung bereit liegt. Ebenso wurde keine Zustellnachricht im Briefkasten hinterlegt.
Dies ist für A sehr ärgerlich, da er erstens Zuhause war und zweites keine Lust das die ca. 30kg schwere Ware am 5km entfernten Paketshop abzuholen. Dies hat hat er nun auch dem Onlinehändler mitgeteilt und um eine erneute Zustellung gebeten. An das Logistikunternehmen C möchte ich A nicht wenden da keine Vertragsbeziehung zwischen A und C besteht, besagte Mail keine diesbezüglichen Kontaktdaten enthielt und obendrein von einer der üblichen noreply-Adressen gesendet wurde.
Fragen:
1.) Inwieweit kann A die Abholung der Ware im Paketshop verweigern. Welche Folgen könnten sich für A daraus ergeben?
2.) Gibt es ein verbindliche Anzahl an Zustellversuchen die eingefordert werden können.
3.) kann A die Bestellung widerrufen da er die Ware ja noch nicht in Besitz genommen hat und folglich auch nicht zurück senden kann.
-- Editiert von mak4712 am 04.05.2021 18:31
Logistikdienstleister leitet Ware an seinen Paket-Shop weiter
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatLogistikdienstleister leitet Ware an seinen Paket-Shop weiter :
Wie üblich ...
Zitat1.) Inwieweit kann A die Abholung der Ware im Paketshop verweigern. :
Komplett
Zitat2.) Gibt es ein verbindliche Anzahl an Zustellversuchen die eingefordert werden können. :
Nein.
Zitat3.) kann A die Bestellung widerrufen da er die Ware ja noch nicht in Besitz genommen hat und folglich auch nicht zurück senden kann. :
Das wird A erfahren, wenn er sich die Mühe macht die vom Händler erhaltene Widerrufsbelehrung zu lesen.
Die Vorgehensweise ist durchaus möglich.
ZitatDas wird A erfahren, wenn er sich die Mühe macht die vom Händler erhaltene Widerrufsbelehrung zu lesen. :
In den Widerrufsbelehrungen steht die 14tägige Frist nach Inbesitznahme der Ware.
Wenn, wie in diesem Fall, die Ware gar nicht vom Kunden in Besitz genommen wurde sondern beim Logistikdienstleister verblieben ist, ist der gesetzliche Widerruf dennoch gültig.
Der Logistikdienstleister behauptet ja es hätte einen Zustellversuch gegeben. Ergeben sich dadurch Nachteile ein der Rechtsposition des Kunden?
Wie sollte der Kunde hier am besten vorgehen?
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Zitat:Wie sollte der Kunde hier am besten vorgehen?
Widerrufen und zukünftig woanders kaufen.
Eine erneute Zustellung wird man nicht erzwingen können, wenn B das nicht anbieten will.
ZitatEine erneute Zustellung wird man nicht erzwingen können :
Erzwingen will Kunde A das auch gar nicht, ihm würde es reichen wenn sein Widerspruch (vor Inbesitznahme) rechtlich gültig wäre.
Das dumme an der Sache ist letztendlich nur das Händler B ja auch nicht wirklich etwas für die Sache kann, außer vielleicht das er C beauftragt hat, und über den Mitarbeiter von C, also dem kleinste in der Fresskette, will man sich natürlich natürlich nicht beschweren.
Alles Mist, wahrscheinlich holt A das Paket ab und bestellt demnächst woanders.
-- Editiert von mak4712 am 05.05.2021 13:43
ZitatWenn, wie in diesem Fall, die Ware gar nicht vom Kunden in Besitz genommen wurde sondern beim Logistikdienstleister verblieben ist, ist der gesetzliche Widerruf dennoch gültig. :
Richtig.
ZitatAlles Mist, wahrscheinlich holt A das Paket ab :
Es gibt auch Dienstleister die eine erneute Zustellung anbieten.
Zitatbestellt demnächst woanders. :
Ganz realistisch gesehen: bei solchen Paketen würde ich mir keine große Hoffnung machen, das das nicht mehr passiert, nur weil man woanders bestellt. Mag die Zahl der Verkäufer hoch sein, die Zahl der Zusteller ist übersichtlich ...
Hallo,
Das mit dem angeblich nicht zu Hause gewesen zu sein ist natürlich ärgerlich. Für mich liest es sich aber auch noch so, dass du keine Lust hast ein etwa 30Kg schweres Paket rumtragen zu müssen. Daher die kleine Info an dich, dies hättest du auch evtl machen müssen, wäre der Bote bei dir gewesen. Der Bote muss das Paket keineswegs zu dir an die Türe bringen! Es genügt wenn er dir sagt, er hat ein paket für dich im Auto, du kannst es dir dort rausnehmen!Zitat:da er erstens Zuhause war und zweites keine Lust das die ca. 30kg schwere Ware am 5km entfernten Paketshop abzuholen.
Das kannst du, allerdings könnte das auch eine teure Angelegenheit werden, jeh nachdem wie das mit dem Versandkosten geregelt ist! Wenn du dir zu übernehmen hast, dann kannst du ja mal rechnen, was ist günstiger, ein etwa 30Kg schweres Paket auf deine Kosten zum Händler zurückzusenden, oder lieber die 5 Km fahren und das Paket abholen (vom Fahrzeug zu dir ins haus tragen, wäre ja auch bei Zustellung zu hause deine Aufgabe, der Zusteller muss es lediglich übergeben, was nicht bedeutet, dass dies an deiner Haustüre stattfinden muss, die meissten machen das nur rein aus häflichkeit und Zeitmangel)...Zitat:kann A die Bestellung widerrufen
ZitatDaher die kleine Info an dich, dies hättest du auch evtl machen müssen, wäre der Bote bei dir gewesen. Der Bote muss das Paket keineswegs zu dir an die Türe bringen! Es genügt wenn er dir sagt, er hat ein paket für dich im Auto, du kannst es dir dort rausnehmen! :
Das sieht A zwar anders da die Lieferung nicht als Sperrgutlieferung frei Bordsteinkante ausgewiesen ist. Aber das wäre auch kein Problem gewesen, gerne hätte A die Ware auch dort in Empfang genommen.
Zitatoder lieber die 5 Km fahren und das Paket abholen :
Also A hat wirklich keine Lust das 30kg-Paket von anderen Ende der Stadt mit dem Fahrrad abzuholen. Ebenso wenig wie A Lust das das Paktet mit den Bus abzuholen (je Fahrt 2xumsteigen, Hin- und Rückfahrt 2-3 Stunden).
ZitatDas kannst du, allerdings könnte das auch eine teure Angelegenheit werden, jeh nachdem wie das mit dem Versandkosten geregelt ist! :
Rücksendekosten trägt vertragsgemäß der Verkäufer.
Was aber die Frage aufwirft, liegt hier überhaupt eine Rücksendung im Sinne des Widerrufsrechtes vor, schließlich hatte A die Ware noch gar nicht in Besitz genommen. Die Ware wird vom Logistiker an den Käufer zurückgesendet weil der Kunde die Ware nicht im Shop abgeholt und den parallel den Widerruf erklärt hat.
ZitatWas aber die Frage aufwirft, liegt hier überhaupt eine Rücksendung im Sinne des Widerrufsrechtes vor, :
Ob eine Rücksendung erfolgt, ist nicht relevant. Relevant ist nur, ob Rücksendekosten anfallen. Die können auch anfallen wenn das Pakt vom Paketshop zum Verkäufer gesendet wird.
Um Rücksendekosten entstehen zu lassen bedarf es einer Rücksendung.
Ohne abgeschlossene Sendung kann es keine Rücksendung sein.
Der Händler schuldet Übergabe an seinen Vertragspartner, üblicherweise an seiner Haustür und nicht irgendwo in der Walachei. Wenn der Händler einen Dienstleister verwendet, der das Paket nur irgendwo in der Walachei übergeben will, dann ist das sein Problem.
Hallo,
Natürlich wäre der gültig. Du interpretierst das "nach Inbesitznahme" falsch.Zitat:ihm würde es reichen wenn sein Widerspruch (vor Inbesitznahme) rechtlich gültig wäre.
Das wäre aber das Naheliegendste. Vielleicht kann man ja doch erreichen, dass - ausnahmesweise - erneut zugestellt wird (ein Grund könnte eben das Gewicht sein).Zitat:An das Logistikunternehmen C möchte ich A nicht wenden
Tja, und der Paketdienst auch nicht. Einzig du bist hier der Querulant.Zitat:Das dumme an der Sache ist letztendlich nur das Händler B ja auch nicht wirklich etwas für die Sache kann,
Ich möchte auch gar nicht pro DHL* sprechen, der nur einmalige Lieferversuch ist ein ganz großer Nachteil bei diesem Unternehmen.
Aber, wer dort beauftragt der muss auch mit diesem - allgemein bekannten - schlechten Service leben. Du hättest ja einen anderen Versender verlangen können.
*DHL müsste es sein, denn alle anderen liefern meines Wissens nach mehrmals
Wirklich? 24 Stunden?Zitat:da er erstens Zuhause war
Stefan
ZitatEinzig du bist hier der Querulant. :
Klar, der Kunde der sich über eine schleihte Leistung beschwert ist immer der Querulant!
ZitatDas wäre aber das Naheliegendste. :
In der Mail (von noreply) des Zusteller sind keinerlei Kontaktdaten hinterlegt. Ein zwischenzeitlicher Anruf beim Paket-Shop blieb ergebnislos und die Frage ob er diesbezüglich Kontaktdaten seinen Vertragspartners kennt um dort eine Neuzustellung zu beantragen konnte nicht beantwortet werden.
Zitatch möchte auch gar nicht pro DHL* sprechen, :
Ich aber, DHL ist in meinem Wohngebiet der mit Abstand beste Zusteller. Der wirft auch einen Beleg in den Briefkasten ein wenn er mal wirklich Niemanden angetroffen hat.
ZitatWirklich? 24 Stunden? :
Der Zusteller hat weder den Zustelltag noch die Uhrstellzeit benannt hat. Wenn man davon ausgeht das die Zustellung zeitnah (3h) zu dem Mails erfolgte war der Kunde definitiv Zuhause.
Hallo,
deine eigentliche Frage betraf ja den Widerruf, und das sollte jetzt klar sein, oder?
Übrigens muss imho gar nicht widerrufen werden, die Sendung ist noch gar nicht zugestellt.
Was ist denn eigentlich das Ziel? Widerruf, oder die Ware?
Falls letzteres könnte es sinnvoll sein B zu informieren, dass C nicht zugestellt hat. Wenn ich B wäre würde ich bei einer erneuten Sendung vielleicht lieber D beauftragen.
Es ging darum, dass sich A nicht an C wenden möchte. Denn, wer soll sonst etwas bewirken? B wird ja eher nicht erreichen können, dass A und C zusammentreffen.Zitat:Klar, der Kunde der sich über eine schleihte Leistung beschwert ist immer der Querulant!
Verstehe ich nicht so ganz. Wer konnte (oder wollte/durfte) welche Daten nicht nennen?Zitat:Ein zwischenzeitlicher Anruf beim Paket-Shop blieb ergebnislos und die Frage ob er diesbezüglich Kontaktdaten seinen Vertragspartners kennt um dort eine Neuzustellung zu beantragen konnte nicht beantwortet werden.
Ich hätte bei dem Paketshop angerufen und verlangt (freundlich, aber bestimmt), dass die Sendung Nr. 0815 nochmals zugestellt wird, der Shop muss es dem Fahrer einfach nur wieder mitgeben. Und die Begründung wäre das Gewicht gewesen, 30 kg können von mir einfach nicht transportiert werden.
Anmerkung: Das meine ich sogar wirklich so - ein paar Meter sind noch OK, aber keine längeren Strecken, gefühlt wird das immer schwerer.
OK, es war also nicht DHL.Zitat:Ich aber, DHL ist in meinem Wohngebiet der mit Abstand beste Zusteller.
Aber trotzdem, wie kann ein Unternehmen welches nur einen einzigen Zustellversuch unternimmt das Beste sein?
Ich persönlich hab' kein Problem mit DHL (erst heute wieder eine Sendung erhalten), und auch mit keinem anderen Zusteller; ich bin aber auch fast immer Zuhause.
Ich kenne jedoch auch negative Fälle, und zwar speziell zu DHL.
Und was hätte das geändert?Zitat:Der wirft auch einen Beleg in den Briefkasten ein wenn er mal wirklich Niemanden angetroffen hat.
Eben. Auf den Widerspruch, dass man mangels Zeitkenntnis gar nicht sagen kann ob jemand Zuhause war wollte ich hinaus.Zitat:Der Zusteller hat weder den Zustelltag noch die Uhrstellzeit benannt hat.
Aber gut, anhand der Buchung kann man das schätzen, außerdem daran wann dieser Zusteller üblicherweise kommt (das variiert, aber selten um mehrere Stunden).
Stefan
ZitatWas ist denn eigentlich das Ziel? Widerruf, oder die Ware? :
Eigentlich die Ware.
ZitatFalls letzteres könnte es sinnvoll sein B zu informieren, dass C nicht zugestellt hat. :
Eben das hat A bereits gemacht, steht im Eingangsbeitrag:
ZitatDies hat hat er nun auch dem Onlinehändler mitgeteilt und um eine erneute Zustellung gebeten. :
ZitatVerstehe ich nicht so ganz. Wer konnte (oder wollte/durfte) welche Daten nicht nennen? :
Ich hätte bei dem Paketshop angerufen und verlangt (freundlich, aber bestimmt), dass die Sendung Nr. 0815 nochmals zugestellt wird, der Shop muss es dem Fahrer einfach nur wieder mitgeben.
Eben das hatte A auch gehofft als er im Paket-Shop angerufen hat. Aber der Betreiber des Paket-Shops (Zusatzbetrieb in einem Kiosk) meinte das könne er nicht veranlassen, da müsse man sich direkt an das Logistikunternehmen wenden. Auf die Frage wie man den Logistiker kontaktieren könne wusste er auch keine Antwort und meinte nur "da muss man halt im Internet nachschauen".
A wird also noch eine Woche auf eine Antwort warten und falls sich niemand mehr meldet in einer Woche den Widerruf erklären und die Ware dann woanders bestellen.
-- Editiert von mak4712 am 06.05.2021 17:51
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