Logo und Webseite geklaut

30. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Picco123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Logo und Webseite geklaut

Sehr geehrte Forumuser,

Meine Ex-Freundin hat ohne mein Einverständnis das Logo und die komplette Webseite was ich beides erstellt habe geklaut und auf einer anderen Domain online gestellt ohne Änderungen. Ich kann nachweisen wann die Originaldomain registriert wurde und wann ich die Webseite erstellt habe. Nun meine Frage da ich nie das Urheberrecht abgegeben habe oder eine Zahlung für meine arbeiten bekommen habe gibt es die Möglichkeit dagegen vorzugehen? Mit Ihr reden funktioniert leider nicht wird alles blockiert. Das war das erste was ich versucht habe.

Oder muss ich mit dem Gedanken leben nichts machen zu können?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1496 Beiträge, 381x hilfreich)

Üblicherweise erstattet man Anzeige, wenn man seine Rechte verletzt sieht.

Wenn das öffentliche Interesse gering ist, wird das Verfahren jedoch wahrscheinlich direkt eingestellt.

Dann - oder alternativ auch von vornherein, kann man Privatklage/Unterlassungsklage einreichen.

Hat die Ex-Gattin per Copy/Paste geklaut oder hat sie sich Zugriff auf Hard- oder Software verschafft?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127520 Beiträge, 40828x hilfreich)

Zitat (von Picco123):
was ich beides erstellt habe

Und die konkreten Umstände warum diese erstellt wurde sind welche?



Zitat (von Picco123):
Nun meine Frage da ich nie das Urheberrecht abgegeben habe

In DE kann man kein Urheberrecht abgeben. Aber man kann anderen unbeschränkte Nutzungsrechte einräumen.

Allerdings muss man erst mal ein Urheberrecht erlangen, dazu muss dann die Schöpfungshöhe der Werke ein gewisses Niveau haben.



Zitat (von Picco123):
eine Zahlung für meine arbeiten bekommen

Wurde denn überhaupt eine vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Picco123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Hat die Ex-Gattin per Copy/Paste geklaut oder hat sie sich Zugriff auf Hard- oder Software verschafft?


Sie hat sich über einen ITler Zugriff verschafft.

Aber der Rest ist schonmal sehr hilfreich danke!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8543 Beiträge, 1800x hilfreich)

Zitat (von Picco123):
Meine Ex-Freundin hat ohne mein Einverständnis das Logo und die komplette Webseite was ich beides erstellt habe geklaut und auf einer anderen Domain online gestellt ohne Änderungen.


Um was für eine Webseite geht es überhaupt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2151 Beiträge, 1070x hilfreich)

Zitat (von Picco123):
Sie hat sich über einen ITler Zugriff verschafft.


Das ist eine Aussage ohne Aussage. Was wurde auf welchem Wege geklaut. "ITler" eind keine Zauberer.
Wenn das nut eine HTML-Seite ist, dann muss nicht viel geklaut werden. Wenn das z.B. über PHP, Python, Perl, etc. ausgeliefert / generiert wird, dann stellt sich die Frage, wie das möglich war.
Da du die Seite erstellt hast, solltest du auch mitteilen können, wie das passieren konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127520 Beiträge, 40828x hilfreich)

Ich vermute mal, das er die Website für die Tätigkeit der Ex erstellt hat, als noch alles gut war. "Kussi-Bussi, kost dich nix Schatzi"
Nun ist nichts mehr gut und er sucht nach Möglichkeiten der "Rache".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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