Lohnt eine Anzeige?

27. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
suezzezicke
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnt eine Anzeige?

Folgendes. EIn Käufer hat bei mir ein Paar Artikel ersteigert und zusätzlich noch über Email 2 Uhren gekauft. Alles zusammen hat einen Kaufgesamtwert von 184,80 €. Abgemacht war als Zahlungsmetode Überweisung oder Barzahlung bei Abholung.
Der Käufer hat angeblich überwiesen. nach einer Woche kam jedoch eine Mail das dass Geld angeblich zurück gekommen sei. Zuvor hatte er allerdings schonmal überwiesen und das vom Konto seiner Tochter. Hat auch alles geklappt. Darauf hin habe ich Ihn gefragt ob er nicht nochmal so überweisen kann, da dass ja geklappt hat. Seine Antwort war nur er sieht es nicht ein nochmal zu überweisen und möchte die 2 Pakete als Nachnahme haben. Jedoch war dies ja so nicht vereinbart. Er will per Nachnahme oder aber für Ihn hat sich die Sache erledigt.

Auch bei anderen Leute Zahlt er nicht was ich jetzt bei seinen Bewertungen sehen konnte da er zu letzt um die 28 Negative bewertungen bekommen hat und nun auch gesperrt ist. Auf Emails (Ich habe seine Private Mailadresse) antwortet er nicht mehr.

Meine Frage ist nun, da es sich ja nicht um wneig Geld handelt, und ich laut dem Auktionshaus erst 30 Tage danach wieder die Ware einstellen darf, kann ich diese Käufer anzeigen?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

und welche straftat erkennst du in dem verhalten des käufers, wenn er auf grund von angeblichen unregelmässigkeiten die ware nun per nachnahme haben möchte, evtl. gar (sofern kein privatverkauf) noch die möglichkeit des widerrufs hat?



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
suezzezicke
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz einfach er will ja plötzlich nicht mehr zahlen und die Nachnahme sehe ich nicht ein weil das immer ein Risiko für mich ist, das er das Paket nicht annimmt zumal er sehr selten zuhause ist. Ich wollt nicht die Gebühr zahlen für 2 Pakete die er nicht annimmt. Er hat ja gesagt ich bezahle und so. Und nun will er per nachnahme, was nicht bestandteil der Auktion war. Und somit da er sagt wenn ich ihm das nicht per nachnahme schicke will er es nicht mehr haben, sehe ich als betrug bzw argliBank hats Geld zurückgebucht und so, habe ja mit den Leuten auch schon geschrieben.stige täuschung. Des weiteren verkaufe ich Privat somit kein wiederruf. Habe ja nun auch gesehen das er nicht wirklich zahlungswillig ist, da Leute über 6 Wochen auf Geld warten und nur ausreden kommen von wegen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Des weiteren verkaufe ich Privat somit kein wiederruf.


naja, wenn ich mir die summen von einem verkauf so angucke und wie du es beschreibst, "noch 2 uhren bestellt" usw. kommt zumindest der verdacht auf, dass du wissendlich oder unwissenlich schon gewerbsmässig dinge vertreibst...aber lassen wir das mal aussen vor.

zum eigentlichen thema:
- betrug...nein! hätte sich der herr die ware liefern lassen und dann nciht bezahlt, hätte das durchaus angehen können. so wollte er sie ja gar geliefert haben und auch zahlen (per nachnahme ja gar nicht anders möglich, als zu zahlen) aber du wolltest nicht.
- einen straftatbestand namenes "arglistige täuschung" gibt es nicht.

es mag ja u.u. sein, dass du, sofern der käufer den vertrag nicht wie vereinbart einhält ansprüche gegen ihn richten kannst, zb ebaygebühren oder was für kosten dir entstanden sind. das hat aber erstmal wenig mit einer straftat zu tun.

grundsätzlich lohnt es sich schon, wenn man betrogen wurde eine strafanzeige zu erstatten, diese kostet ja auch nichts.
sollte man aber in die polizeiwache maschieren und eine anzeige erstatten wollen, weil der käufer die ware lieber per nachnahme geliefert haben will und das so nicht ausgemacht war, würde das bestenfalls für belustigung sorgen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
suezzezicke
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Baja es kann doch nicht angehen das diese Tollen Spassbieter damit durchkommen. Und ist es nicht so, sich an Verträge so wie sie angegeben sind sich zu halten? oder darf da jeder kommen, von wegen och ich will aber Nachnahme und anders bezahle ich nicht. Da kann doch jeder kommen, ich habe ja nun mal meine Gründe, wieso ich nicht auf Nachnahme verschicke. Ich muss mich ja wenn ich irgendwo bestelle auch an die Regeln halte ich kann auch nicht bei einem Online Shop bestellen die zb Nur Vorkasse anbieten dennen sage ich möcht aber lieber auf Nachnahme bezahlen. Die würden mir das selbe sagen, das es nicht anders geht da hat nur vorkasse angeboten wird. Die 2 Uhren hat er auch von Privat gekauft und insgesammt mit den Verkäufen und dem Versand wären es 184,80 €. Naja mein Mann wird sich da nochmal direkt beim Anwalt erkundigen, wiel ich finde solche Leute gehören bestraft.

Denn meine Meinung ist, ein Vertrag ist ein Vertrag und Nachnahme stand nicht drin. Er sagte auch er habe überwiesen und ist angeblich zurück gebucht worden. Komisch. Weil er ja nen Paar Tage vorher vom Konto seiner Tochter überweisen wollte die dann aber ganz Plötzlich im urlaub war. Halt nur ausreden und ich sehs nicht ein, wenn ich Ihm die Pakete schicke und er nimmt sie nicht an, sitze ich auf den Kosten.
Er hat ja selber gesagt er sei auch nicht zu Hause wegen den paket. Alles komisch

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Zitat:
Baja es kann doch nicht angehen das diese Tollen Spassbieter damit durchkommen. Und ist es nicht so, sich an Verträge so wie sie angegeben sind sich zu halten?


du kannst ja ggf. dagegen vorgehen, bzw. entstandene kosten einfordern...ist aber eine zivilrechtliche angelegenheit.

quote:
Denn meine Meinung ist, ein Vertrag ist ein Vertrag und Nachnahme stand nicht drin.



was aber erstmal nichts mit einer straftat zu tun hat.
bitte lerne mal zwischen straf- und zivilrecht zu unterscheiden.


quote:
Er sagte auch er habe überwiesen und ist angeblich zurück gebucht worden.


kann ja sein.
entweder der fehler lag bei der bank oder bei ihm, dass er versehentlich eine falsche kontonummer oder blz angab. das passiert sehr schnell und dann kommt das geld zurück.



-----------------
" "

-- Editiert am 27.08.2009 17:37

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
suezzezicke
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut aber dann kann er doch nochmal erneut überweisen. Also sollte ich es im grunde über einen Anwalt laufen lassen? Weil ich habe mal gelesen, das wenn man vorher eine Anzeige macht, das es dann wohl alles schneller gehen soll

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Also sollte ich es im grunde über einen Anwalt laufen lassen?


du kannst auch selber vom käufer schadensersatzansprüche verlangen. die frage ist hier nur, ob und welche bestehen.
klar kannste das von einem anwalt prüfen lassen. sollte es allerdings schief laufen, vielleicht auch beim käufer gar nichts zu holen sein, würde das i.d.r. einiges an mehrkosten für dich bedeuten.
ob sich das bei einem so geringen betrag lohnt, ist fraglich.
ab 25euro könntest du hier auch bei frag-einen-anwalt.de einen anwalt zur sache befragen und diesen i.d.r. dann auch beauftragen(was natürlich weitere kosten mit sich bringt) wenn dieser der meinung ist, hier den käufer belangen zu können.

quote:

Weil ich habe mal gelesen, das wenn man vorher eine Anzeige macht, das es dann wohl alles schneller gehen soll


wenn aber nichtmal ein straftatbestand vorliegt, wird auch eine anzeige dadran nichts ändern...

-----------------
" "

-- Editiert am 27.08.2009 17:59

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.09.2009 11:02:07
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen