Lotto Online! Sicher oder Betrugsanfällig?

9. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Lotto Online! Sicher oder Betrugsanfällig?

Hallo,

Ich spiele schon seit einiger Zeit Lotto im Internet.

Neue Erkenntnisse werfen neue Fragen auf.

Was wäre, wenn die Lottoannahmestelle, nachdem der Spielteilnehmer über das Internet den Vertrag geschlossen und nach einem Gewinn (Jackpot), seine Spielquittung, (wobei die Lottoannahmestelle, ja üblicher weise im Besitz der Spielquittung ist), für sich selbst nutzt, und den Spielteilnehmer in dem Glauben lässt, er würde nicht gewonnen haben?

Nach Teilnahme, wird eine "Auftragsbestätigung" und eine "Spielquittung" als E-Mail, von der Lottoannahmestelle versendet.

Sind diese E-Mails überhaupt rechtskräftig?

Nach ablauf einer bestimmten Zeit verfällt der Gewinn.
Wer seine E-Mails auf einen möglichen Gewinn nicht überprüft, muss auch nicht von anderer Stelle, auf den Gewinn aufmerksam gemacht werden.

Die Lottoannahmestelle könnte also die Spielquittung einlösen, und den Gewinn als ihren eigenen ausgeben.

Was wäre, wenn ich nach überprüfen der E-Mails einen Gewinn feststellen würde, und die Lottoannahmestelle behält den Gewinn für sich?
Wenn sie versucht den Gewinn zu verschleiern.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Wenn Sie direkt bei LOTTO spielen dürfte es hier keine Probleme geben. Ich spiele schon sehr lange übers Internet bei Lotto-Bayern und bin noch nie übers Ohr gehauen worden. Ich erhalte sehr schnell meine Gewinnmitteilung per SMS. Für Samstag am Montag Nachmittag und für Mittwochslotto bereits am Donnerstag Nachmittag.

Wie es bei LOTTO Dienstleistern ausschaut kann ich aber nicht sagen.

Zur Info:

"Lotterierecht ist in Deutschland Landesrecht.
Jedes Bundesland hat ein eigenes Lotteriewesen und eine eigene Lotteriegesetzgebung. Demnach gibt es in Deutschland 16 Lotteriegesellschaften. Aus Gründen der Gewinnpoolung und zur Vereinheitlichung des Spielangebots haben sich alle Lotteriegesellschaften im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossen.
So auch die Staatliche Lotterieverwaltung.

Staatliche Lotterieverwaltung
- ist die Lotteriegesellschaft in Bayern
- ist rechtlich betrachtet eine dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen nachgeordnete Mittelbehörde
- ist die zweitgrößte Lotteriegesellschaft aller Bundesländer
..."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich hätte gerne eine Antwort auf meine Frage...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Bitte gebt mir doch Antworten auf meine Fragen...
:o(

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
inetscout
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo itsmee,

die beantwortung deiner frage hängt sehr von den allgemeinen geschäftsbedingungen (agb) der online-annahmestelle an. wo spielst du denn? es wundert mich allerdings sehr, dass du von einem möglichen verfallen des gewinns sprichst. ein seriöser anbieter sollte dir den gewinn immer automatisch gutschreiben. spiele selber online lotto (tipp24.de) und habe dort immer meinen gewinn gutgeschrieben bekommen. habe auch schon mal stichproben gemacht, die benachrichtigunen waren alle ok.

gruss inetscout

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Es geht nicht um seriös oder nicht.

Angenommen ich habe über Internet Lotto gespielt und 6 richtige.
Dann besitzt die Lottoannahmestelle nun meine Spielquittung mit den 6 richtigen Zahlen!

Die Lottoannahmestelle muss jetzt nur noch meine Spielquittung mit den 6 richtigen einlösen, und die 5-10 Millionen Euro, auf Ihr Konto gutschreiben lassen!

Zu mir, sagt die Lottoannahmestelle dann einfach: Tut uns leid, sie haben leider nicht gewonnen.. (ausreden kann jemand immer erfinden..)

Würden Sie, 5-10 Millionen Euro, die Sie in Form einer Spielquittung in der Hand halten, einfach jemanden aushändigen, der garnicht weiß, dass er diese gewonnen hat?

...sicher nicht!..

Und ebenso, wird auch die Lottoannahmestelle dies nicht tun!

Die Lottoannahmestelle ist nun im Besitz der 5-10 Millionen Euro und freuen sich, und Sie gehen leer aus!


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#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Sie erhalten doch von ihrer Annahmestelle eine email mit Spielquittung.
Zumal sie doch sicherlich selber auch die Zahlen vergleichen (wer macht das eigentlich nicht :)
Sie zahlen ihren Beitrag aufgrund dieser Spielquittung - verweigert die Annahmestelle nun den Gewinn, dürfte auch kein Beitrag erhoben werden, denn diese bezieht sich auf die email-Spielquittung.

Um welchen Anbieter handelt es sich denn?
Vielleicht hat ja ein anderer hier bereits Erfahrungen mit dieser gemacht.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:"...
Sie zahlen ihren Beitrag aufgrund dieser Spielquittung - verweigert die Annahmestelle nun den Gewinn, dürfte auch kein Beitrag erhoben werden, denn diese bezieht sich auf die email-Spielquittung...."

Nur haben diese E-Mails haben keine Bestandskraft vor Gericht...

Und wer dem Richter diese E-Mails vorlegt, wird vom Richter die Antwort bekommen:

"Diese Spielquittung in Form einer E-Mail, kann nicht als Beweis zu gelassen werden! "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:"...
Sie zahlen ihren Beitrag aufgrund dieser Spielquittung - verweigert die Annahmestelle nun den Gewinn, dürfte auch kein Beitrag erhoben werden, denn diese bezieht sich auf die email-Spielquittung...."

Nur haben diese E-Mails haben keine Bestandskraft vor Gericht...

Und wer dem Richter diese E-Mails vorlegt, wird vom Richter die Antwort bekommen:

"Diese Spielquittung in Form einer E-Mail, kann nicht als Beweis zugelassen werden! "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
itsmee
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat:"...
Sie zahlen ihren Beitrag aufgrund dieser Spielquittung - verweigert die Annahmestelle nun den Gewinn, dürfte auch kein Beitrag erhoben werden, denn diese bezieht sich auf die email-Spielquittung...."

Nur haben diese E-Mails, keine Bestandskraft vor Gericht...

Und wer dem Richter diese E-Mails vorlegt, wird vom Richter die Antwort bekommen:

"Diese Spielquittung in Form einer E-Mail, kann nicht als Beweis zugelassen werden! "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Verpflichtugn zur Zahlung des Betrages, wird duch diese email fällig.
Deiner Auffassung nach, bräuchte man keine Rechnung (z.B. von eBay) zu begleichen, da diese per email kommt.
Zahlt man nicht, kann da sganze bis vors Gericht gehen - und dort wird die Rechnung seltsamer Weise anerkannt.

Zumal: Es gibt idR einen Kunden-Login mit einem entsprechendem Bereich, wo die getippten Zahlen einzusehen sind.
Bei soviel Misstrauen würde ich vorschlagen - diese Seite aufrufen und
- ausdrucken
- Screenshot machen
- Quellcode ausdrucken
- per Fax zusenden und bestätigen lassen
Man kann ja nicht vorsichtig genug sein.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nach 14 Jahren einen Beitrag hochzuholen für Roulette-Schleichwerbung? Respekt :augenroll:

:spam: gemeldet

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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