MP3 Download bei allofmp3.com

30. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
mr-ludi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
MP3 Download bei allofmp3.com

Hallo zusammen,

in letzter Zeit schießen immer mehr Plattformen aus dem Boden, die MP3s legal zum Kauf/Download anbieten.

Ein dieser Plattformen ist die russische Seite www.allofmp3.com

Nun meine Frage:
Im Netz und auch in den Fachzeitschriften gehen die Meinungen auseinander, ob der Kauf/Download für einen in Deutschland lebenden Deutschen von dieser Seite legal oder illegal ist.

Wie ist eure Meinung zu diesem Angebot, oder kann jemand Konkretes sagen?


Vielen Dank,

Pierre

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

frag doch mal bei der gema nach ob diese seite gebühren abführt.

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#2
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

laut denic eintrag ist sie in moskau/russland auf einen registranten namens Ivan Fedorov zugelassen.
ich persönlich würde bei einer in russland registrierten seite sehr skeptisch sein.
um hier in deutschland rechtliche probleme zu bekommen muß dir nachgeweisen werden, daß du von dieser seite was gezogen hast. im allgemeinen kann das nur geschehen wenn die seite "hochgeht". auch kannst du dich in so einem fall darauf berufen, eine legales geschäft (aus deiner sicht) abgeschlossen zu haben. geld gegen songs eben. ABER wenn du 10 cent für ein mp3 zahlst, aber 1 euro üblich ist, dann kannst du schwer bei gericht argumentieren von einem vermeintlichen legalen angebot gebrauch gemacht zu haben.

mfg
chronoton

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

wie fragt man .com adressen bei der denic ab? das geht nur mit .de od. irre ich mich da b.z.w hast du/sie dich vertippt?

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#4
 Von 
Schnuffz
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 20x hilfreich)

Suchbegriffe bei google dafür z.B. whois ....

Dann findet man z.B. Seiten wie http://www.dnsstuff.com/ :)

Grüssle
S.

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#5
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

@Chronoto "auch kannst du dich in so einem fall darauf berufen, eine legales geschäft (aus deiner sicht) abgeschlossen zu haben."

Unwissen schützt nicht vor Strafe!

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Unwissen schützt nicht vor Strafe!"

Dieser Satz gehört zwar zum "Allgemeingut", ist aber nichtsdestotrotz zumindest in der Allgemeinheit nicht zutreffend. Der unvermeidbare Verbotsirrtum führt nämlich nach § 17 S. 1 StGB zum Schuldausschluss und damit zur Straffreiheit des Täters.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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