Mahnbescheid nach Domainkauf bei sedo

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Majora
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnbescheid nach Domainkauf bei sedo

Hallo,
mein Problem ist folgendes. Ich habe bei Ebay eine Domain gekauft. So weit so gut...Die Sache ist halt die, ich habe mich vertippt, und habe es bei der Bestätigung nicht gemerkt, erst später, als ich die Domain schon "gekauft" habe. Der Kaufpreis war natürlich höher als ich wollte.
Ich habe Sedo angeschrieben, diese haben den Vertrag dann storniert mit den Hinweis, dass mich der Verkäufer irgendwie an den Kaufvertrag binden kann.

Ich wollte wirklich nicht so viel für die Domain zahlen, ich habe mich wie gesagt echt vertippt und rechtzeitig bei sedo bescheid gesagt. Ich habe gehofft, dass wir die Sache außerhalb von Sedo klären können, habe vorgeschlagen, dass ich ihm einen kleinen Betrag überweise als Entschädigung und damit hat sich die Sache gegessen. Doch per E-Mail erreiche ich diesen Verkäufer nicht. Er reagiert einfach nicht auf meine E-Mails!!

Aber nichts da...Jetzt habe ich für die Domain, für dich ich 900 Euro bei sedo zahlen sollte, einen Mahnbescheid bekommen. Der Verkäufer will also sein Geld unbedingt. Bei einem Mahnbescheid ist es doch so, dass dieser garnicht vom Gericht geprüft wird oder?

Zu den 900 Euro kommen

--> 23 Euro Gerichtskosten Gebühren (§§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG)
--> 65 Euro Rechtsanwaltskosten ( Nr. 3305 VV RVG)
--> 13 Euro Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG)

+ 8,45 Euro Zinsen

Also insgesamt 1009,45 Euro

mit dem Vermerk:

quote:
Der Antragssteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. Für den Fall eines Widerspruchs hat der Antragssteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.



Was soll ich tun? Den Mahnbescheid einfach widersprechen und hoffen, dass der Verkäufer einsichtig ist. Wie gesagt...Ich erreich diesen ja garnicht per E-Mail. Was bleibt mir jetzt noch übrig? Was rät ihr mir?
Den Mahnbescheid muss ich ja innerhalb von 2 Wochen widerrufen...

Grüße,
Majora


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Du könntest deine Willenserklärung möglicherweise erfolgreich wegen Irrtums anfechten. Du wärst allerdings dem VK gegenüber dann schadensersatzpflichtig, etwa für den Mindererlös bei einer erneuten Auktion.

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#2
 Von 
Majora
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt, ich bin ja fest davon ausgegangen das ich das richtige eingegeben habe. Was hinterher passiert ist nicht so schlimm. Hauptsache ich muss die 1000 Euro nicht bezahlen. Das ist eine Menge Geld, zumal ich noch in Ausbildung bin.


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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Aber auf dem Mahnbescheid steht doch jetzt ne Adresse. DAS ist Dein Ansprechpartner für sämtliche Verhandlungen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

... und wenn die nächste Auktion nur 50 EUR einbringt, musst DU die fehlenden 850 EUR zahlen ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

... und wenn die Domain inzwischen verfallen sein sollte, dann ist der Betrag jetzt schon fällig. Unbedingt Domain-Status klären!
Merkwürdig finde ich es, das der VK nicht kontaktierbar war!? Wenn die Kommunikation über Ebay-Nachricht, Email und auch Fax oder Brief versucht wurde, dann könnte das Vorgehen auch Absicht sein.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#6
 Von 
Majora
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mein Fehler, ich habe die Domain nicht bei Ebay gekauft, sondern Sedo...

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