Mahnung für unbestellten Server

6. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Günter Blank
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Mahnung für unbestellten Server

Hallo- habe heute eine Abmahnung bekommen über ca.65 Euro von Server4you.
Sorry, ich bin Servermäßig etwas minderbemittelt und habe keine Ahnung was ich da gekauft haben soll. Bei Anruf sagte man mir, das ich damit eine Webseite betreiben kann. Ich habe aber keine Webseite und habe auch kein Interesse daran.
Die Dame am Telefon sagte mir, das ich im Jahre 2004 sowas bestellt habe über das Internet. Ich habe aber nichts bestellt und nichts unterschrieben. Sie sagte, das ich dagegen nur angehen kann, mit einer Anzeige gegen unbekannt Wie kann ich mich anders wehren gegen die unberechtigte Forderung? Es kann doch nicht wahr sein, das man mit Angabe der Adresse und der E-Mail Adresse schon gleich was gekauft hat, worüber man aber 2 Jahre später über eine Mahnung erst was erfährt. Müssen Verträge nicht einen eindeutigen Identifikationsnachweis haben, wie ne Unterschrift? Es kann damit doch jeder auf Kosten anderer Unfug treiben. Warum hat es der Verbraucher so schwer sich zu beschweren, aber der Anbieter mit einem Mausklick die Kuh im Netz? Die Dame erzählte mir das die erste Rechnung als Mail kam, ich diese aber irgendwann ungelesen gelöscht habe. Ich lösche alle mir unbekannten Mails, habe mir schon mal meinen Computer mit nem Wurm infiziert. Darf man Rechnungen auch ohne Zusage des Kunden per E-Mail schicken?
Was soll ich machen?

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Mach Dir keine Sorgen, wenn du ein ruhiges Gewissen hast!

Man macht es sich in den Bestellprozessen sehr einfach um den Kunden schnell zu binden. Das kann mit Unfug mißbraucht werden. Erkläre denen schriftlich, das du nichts bestellt hast und das das vermutlich ein Fake ist. Sollen die doch erst mal Beweise vorlegen. Vielleicht können die auch mit Daten helfen, die bei dir völlig abweichen. Vielleicht gingen Rechnungen an eine unbekannte Freemaileradresse? Die Beweispflicht sehe ich erst mal auf der Seite des Mahners.

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