Mahnung von Firma Haufe für unverlangtes Update

20. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
matthg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung von Firma Haufe für unverlangtes Update

Hallo,

ich hab vor einiger Zeit eine Rechnungsmahnung für ein Taxman 2011 Update erhalten. Anscheinend soll ich vor über einem Jahr eine kostenlose Probeversion von Taxman installiert haben.
Bei der Installation war wohl ein Kästchen vormarkiert (!) dass ich später ein Update erhalten solle, kein Wort von Kosten soweit ich das aus der Antwort von haufe erkennen konnte.
Die Registrierung im Februar 2010 erfolgte über eine emailadresse, die ich nicht verwende, bei einem provider den ich nicht nutze. Darüber hinaus ist besagte Adresse seit fast einem Jahr nicht mehr aktiv, nach aussage des providers.

Ich hab geschrieben dass ich dieses Update 1. nicht möchte und 2. nicht bestellt habe. Trotzdem erhalte ich mittlerweile Inkassoandrohungen. Besagtes Update und Drohungen wurden auch nicht an meine Adresse geschickt, sondern an die meiner Eltern. Allerdings habe ich seit 4 Jahren meinen Wohnsitz woanders.

Was sollte ich als nächstes tun?

Gruß Matthg

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Bei einem vormarkierten Kästchen sollte es ja alleine schon an der ausdrücklichen Zustimmung für diesen Vertrag mit Folgekosten handeln.
Auch kann man hier nicht von einer konkludenten Zustimmung ausgehen, da man sowas leicht übersehen kann und bei der reinen Installation eines Programmes auch niemand mit entstehenden Kosten durch Folgebestellungen rechnen kann.

Desweiteren hätte der Anbieter vor Gericht (wo er niemals mit einer solchen Forderung seinerseits erscheinen wird) wohl keine Chance zu belegen, dass überhaupt jemand, bzw. gar noch der Angeschriebene, dieses Update wirklich bestellte. Auch die IP-Adresse etc. helfen dort erstens nach dieser langen Zeit und dazu bei einem reinen zivilprozess kein Stück weiter.
Ich würde schlichtweg nach deinem Widerspruch gar nichts machen, sofern nicht der seeeehr unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, dass ein amtliches Schreiben, wie ein gerichtlicher(!) Mahnbescheid, kommt. Sollte wirklich sowas kommen, was rein gar nichts über die Rechmässigkeit der Forderung aussagt, dann natürlich fristgerecht widersprechen.

Es ist mal wieder so ein netter Versuch...die einen zahlen aus Unsicherheit, die anderen zahlen nicht und wenn man die anderen dann noch etwas einschüchtert, zahlen vielleicht auch noch einige von denen.





-- Editiert am 21.06.2011 09:08

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
matthg
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Beim deinem ersten Satz bin ich mir nicht ganz sicher was du meinst, aber ich habe garantiert nicht meine Zustimmung für einen Vertrag mit Folgekosten gegeben.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist bislang nicht eingetroffen, es handelt sich lediglich um eine weitere Zahlungsaufforderung der Firma haufe, diesmal mit 10€ Mahngebühr als Aufschlag.
Andernfalls müsste ein "Inkassounternehmen ggf. zur gerichtlichen Beitreibung der fälligen Gesamtforderung einschließlich außergerichtlicher Mahnkosten" beauftragt werden.
Das Inkassoverfahren sei nur noch auf diesem Weg zu stoppen.

Soweit zum vollständigen Stand der Dinge, falls nötig kann ich auch eine verfremdete Version des Bescheids hochladen. Danke nochmal für deine Hilfe und auch für alle weiteren Beiträge.

Gruß

Matthg

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
moinsn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Matthg,

wie ist es Dir bei diesem Problem ergangen? Ich habe genau das gleiche Problem, allerdings geht es nun um Quicksteuer 2012 bzw. Upgrade auf 2013. Ich habe nun ebenfalls so eine merkwürdige Inkassoankündigung erhalten. Die Software Quicksteuer 2013 habe ich so weit ich weiß nicht einmal erhalten.
Wie soll ich weiter vorgehen? Einfach alles Schreiben ignorieren?

VG
Moinsn

-----------------
""

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn das seit Sommer 2012 auftaucht: Komplett ignorieren. Denn seit Sommer 2012 gibt es das sogenannte Buttongesetz (ggf. Googlen). Taucht dann bei Installation u.ä. kein "kostenpflichtig bestellen" Button auf, bist du auch keinerlei Vertrag eingegangen.

Bestenfalls würde ich einmalig antworten (Einschreiben). Sofern die Namen und Adresse bereits haben. "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe nie einen Button 'kostenpflichtig bestellen' gedrückt. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Weitergabe an Auskunfteien oder Inkassobüros."

Einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
moinsn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe,

ich habe jetzt nochmal alles kontrolliert. Ich habe die Software Quicksteuer 2012 CBE letztes Jahr mit der Heft-DVD 5 von Computer Bild erworben. Die Installationsroutine habe ich abermals auf einer virtuellen Maschine analysiert. Dort gibt es keinen Hinweis auf irgendwelche kostenpflichtigen Updates oder ähnliche Dinge. Jedoch musste ich die Software registrieren, um einen Lizenz-Key zu erhalten. Direkt nach der Registrierung am 23.02.2012 um 19:35 und 19:36 Uhr erhielt ich dann sogar 2 Keys.
Am 13.09.2012 erhielt ich dann eine E-Mail, die ich ehrlich gesagt gar nicht gelesen habe. Diese lautet wie folgt:
"Sehr geehrter Herr XXX,
herzlichen Dank, dass Sie das Angebot von ComputerBild (Ausgabe 05/2012) wahrgenommen haben und QuickSteuer nutzen.

Heute möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Produkt-Registrierung für die Lexware Aktualitätsgarantie angemeldet haben. Diese bietet Ihnen folgende Vorteile:
• Rechtssicher: Unser Team von Steuer- und Finanzexperten sorgt dafür, dass Ihre Software auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung bleibt und kein Steuertrick fehlt. So holen Sie Jahr für Jahr das Maximum aus Ihrer Steuererklärung heraus.
• Komfortabler Lieferservice: Im November senden wir Ihnen die neueste Version Ihrer Software QuickSteuer 2013 automatisch per Post. Die Kosten betragen 14,99 Euro pro Jahr zzgl. 3,90 Euro Versandkostenpauschale. Sollten Sie die Software nicht benötigen, können Sie diese ohne Angabe von Gründen versiegelt zurücksenden.
• Garantiert unverbindlich: Sie können die Lexware Aktualitätsgarantie jederzeit kündigen. Falls Sie die Lexware Aktualitätsgarantie nicht nutzen möchten, können Sie sich hier abmelden.

Bei Fragen rund um die Aktualitätsgarantie oder weiteren Fragen und Anregungen zu unseren Produkten und Services stehen wir Ihnen gerne unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 539 80 11 zur Verfügung.

Viele Grüße aus Freiburg"


Um diese in der E-Mail angegebene Aktualisierungsgarantie zu kündigen, sollte man den Link in der E-Mail verwenden. Dieser führt allerdings zum Haufe-Kundenportal, wo man sich erst mal anmelden muss. Da ich jedoch kein Kundenkonto habe und auch keins haben will, kann ich diese Aktualisierungsgarantie auch nicht kündigen. Abgesehen davon, halte ich diese Art von "Abzocke" auch nicht für rechtens. Die können doch nicht einfach so eine merkwürdige E-Mail versenden und meinen, dass sie dann Geld von mir verlangen können, oder sehe ich da etwas falsch?
Kann ich diese Inkassoankündigung mit dem beigefügten Überweisungsschein ebenfalls einfach ignorieren? Soweit ich mich erinnern kann, habe ich davor bereits eine Mahnung ignoriert.

Vielen Dank nochmals für die Hilfe!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

quote:
Dieser führt allerdings zum Haufe-Kundenportal, wo man sich erst mal anmelden muss. Da ich jedoch kein Kundenkonto habe und auch keins haben will,

Mit der Registrierung wird automatisch ein Kundenkonto angelegt. So war es jedenfalls bei mir.

Ansonsten gibt es ja noch die "analoge" Kündigung ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Heb die Mail gut auf, moinsn. Denn da fehlt es eindeutig an deiner ausdrücklichen Willensbekundung. Du hast ja nie irgendwo aktiv deine Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Abo gegeben (siehe wie gesagt Buttongesetz).

quote:
Die können doch nicht einfach so eine merkwürdige E-Mail versenden und meinen, dass sie dann Geld von mir verlangen können, oder sehe ich da etwas falsch?

Nö, das siehst du absolut richtig.

quote:
Kann ich diese Inkassoankündigung mit dem beigefügten Überweisungsschein ebenfalls einfach ignorieren

Du kannst vom Grundprinzip her alles ignorieren, solange es nicht von einem Gericht kommt (Mahnbescheid oder Klage). Briefkasten beobachten.

Davon abgesehen kann man hier auch gerne mal zur Polizei und die Staatsanwaltschaft prüfen lassen, ob hier Betrug o.ä. vorliegt. Man ist sich keiner Schuld bewusst und nie gab es irgendwo einen Hinweis auf etwas Kostenpflichtiges. Dann kann es auch sein, dass die ganz schnell still werden ;-)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hier liegt sicher auch noch ein Wettbewerbsverstoß vor, den Verbraucherschutzvereine abmahnen können.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.285 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen