Hallo!
Ich werde mir in naher Zukunft eine Marke eintragen lassen. Hierbei geht es um den Namen einer Internet-basierenden Software, die ich entwickelt habe.
Naürlich möchte ich auch die Domain
"meine-Software.de" besitzen. Leider wurde diese bereits registriert. Kann ich ( nach der Eintragung ) die Herausgabe der Domain fordern, oder habe ich dann Pech gehabt, weil die Domain zuerst registriert wurde?
Danke im Vorraus
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Gruss
bSch"
Marke Contra Domain
18. November 2003
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Frage vom 18. November 2003 | 12:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Marke Contra Domain
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 18. November 2003 | 14:50
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
Ja, das kommt entscheidend auf die Einzelheiten des Falles an. Haben Sie ausreichend recherchiert, ob nicht eine andere Firma Ihren Markennamen benutzt, ohne dass eine Eintragung beim DPMA vorläge?
Was wird denn unter der regiestrierten Domain geboten?
Bestehen ggf. Ähnlichkeiten der Waren oder Dienstleistungen?
Eine Einzelberatung ist in Ihrem Fall als reine Gefälligkeit durch mich nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net">www.erecht.net</a>
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