Marke ./. Domain etwas anders:

12. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michael Rosenberger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Marke ./. Domain etwas anders:

Hallo liebe Experten,

folgendes abstraktes Problem, ich hoffe auf Eure kompetente Antwort:

1996: Unser Gegner registriert die Domain z.B. xyz.de, nutzt diese jedoch nicht, hierfür habe ich (nur) Zeugen.
2000: Wir gründen unsere Werbeagentur und nutzen die Domain xzy.COM
2003: Wir melden die Marke xyz an
2004: Unser Gegner bietet plötzlich auf seiner Domain unsere Dienstleistung zum exakt selben Preis an
12/2004:Wir senden ihm eine Abmahnung, die er zurückweist.

FRAGE 1: Lohnt sich der Gang vor Gericht da er die Domain vor der unseren seit 1996 registriert hatte.
FRAGE 2: Wie weisen wir ihm die Nicht-Nutzung nach? Wir können nur Zeugen benennen, er wird bestimmt das Gegenteil behaupten.

Vielen herzlichen Dank.
Marc Rosenberger

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ad 1.

Es ist zumindest kein eindeutiger Fall.

ad 2.

Vorsicht: die Gerichte tendieren mittlerweile wieder dazu, "Nutzung" nicht nur als "Homepage mit Inhalten" zu definieren. Wenn die Gegenseite bspw. die Nutzung im Email-Verkehr beweisen kann, könnte das Argument "da war keine Website drauf" u.U. ins Leere laufen.

Auch ansonsten wäre die Frage, wie relevant eine Zeugenaussage der Form "ich habe am 3.12.2001 um 13:55 die Domain XYZ.de aufgerufen und es kam nichts" für den Nachweis einer Nichtnutzung wäre.

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#2
 Von 
Doggi
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 42x hilfreich)

wenn es eine eingetragene marke ist, haben sie das markenrecht auf ihrer seite. wenn sie z.b. quälgeist als eingetragene marke haben und der gegner quälgeist.de als website nutzt, ist das im prinzip ein versuch ihre kunden zu täuschen und ihre marke zu mißbrauchen. er hat die seite zwar länger, aber keine rechte an der marke. daher auch keine rechte an der domain... im prinzip... kommt halt drauf an ob er sie im mailverkehr genutzt hat oder nicht... jedoch würde ich es auf jeden fall versuchen!

wir haben hier auf arbeit fast die gleiche geschichte :) mal sehen wie es ausgeht...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tapped
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 9x hilfreich)

Euer Markenrecht -> er muss die Domain rausgeben. Ausserdem ist es eindeutig illegal das er eure Sachen auf dieser Website anbietet. Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Sollte sich das Problem nicht direkt mit dem anderen besitzer klären lassen, ab zum Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wenn sie z.b. quälgeist als eingetragene marke haben und der gegner quälgeist.de als website nutzt, ist das im prinzip ein versuch ihre kunden zu täuschen und ihre marke zu mißbrauchen.

Das kommt auf die Umstände an.

er hat die seite zwar länger, aber keine rechte an der marke.

Soweit stimmt es noch.

daher auch keine rechte an der domain

Jetzt wird es aber abenteuerlich.
Die prioritätsältere Domain wird von der prioritätsjüngeren Marke nur in sehr eng umgrenzten Sonderfällen geschlagen - eine Nichtnutzung *könnte* darunter fallen, das wäre aber im Einzelfall zu prüfen.

Im übrigen wäre in der Regel lediglich der Anspruch auf Unterlassung gegeben - also zunächst mal auf Unterlassung des Angebots einer vergleichbaren Dienstleistung unter dieser Domain (wenn denn die Gegenseite nicht doch ältere Rechte beanspruchen kann).
Ob dann auch ein Unterlassungsanspruch bzgl. der Domain an sich gegeben ist, wäre schon fraglich.
Und letztlich bedeutet "Unterlassungsanspruch" nun mal nicht "Übertragungsanspruch".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Doggi
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 42x hilfreich)

ok, etwas abenteuerlich vielleicht, aber es ist fast alles möglich wenn man einen guten anwalt hat und es drauf anlegt. die frage ist halt ob der betreiber der seite das produkt bereits vor ihnen angeboten hat, nur nicht auf der domain sondern im "normalen" alltagsgeschäft. dann wird es in der tat schwierig.

@mareike

abenteuerlich ist mein spezialgebiet ;)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

es ist fast alles möglich wenn man einen guten anwalt hat und es drauf anlegt

... und der Gegenanwalt seinen Abschluß per Fernstudium in Tuvalu gemacht hat. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Doggi
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 42x hilfreich)

tztz... kein vertrauen ins chaos des deutschen rechtssystems ;)

1x Hilfreiche Antwort

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