Guten Abend,
mal folgende theortische Frage.
Gehen wir mal davon aus, das ich mitte des Jahres eine Domain
z.b. pension-schlagmichtot.de gereggt habe.
Gesetztesgetreu prüfe ich natürlich vorher, ob der Eigenname "schlagmichtot" als Marke eingetragen ist.
Da er das warscheinlich nicht ist, regge ich die Domain.
Hinzufügen müßte ich evtl. das zum Domainregegistrierung Zeitpunkt das Wort "schlagmichtot" von einer anderen Firma verwendet wird. In meinen Beispiel auch im Pensionsbereich/Vermietung. Also ggf. direkte Konkurrenz.
Soo... diese Firma erstellt ein paar Monaten später einen Markenregistername auf "schlagmichtot"... und bittet mich dann, meine Domain freizugeben, da ich ja gegen das Markengesetzt verstoße.
Frage: Wäre dieser Markeneintrag überhaupt gültig? Müßte man mich dann nicht vorher fragen bzw. meine Zustimmung einholen?
Hinweis: Das ganze ist natürlich rein Hypotetisch. Ebendso geibt es diese Domain nicht. Desweiteren ist dieses Posting keine Aufforderung mich "totzuschlagen". :-)
Markenrecht + Domainname
30. Oktober 2007
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Frage vom 30. Oktober 2007 | 17:34
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenrecht + Domainname
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