Mega Download Abzocke HILFE!

6. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
yubba87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mega Download Abzocke HILFE!

Ich hab das selbe Problem wie in dem anderen Beitrag von mega Downloads. Ich soll auch 96€ zahlen für eine Leistung die ich nie benutzt geschweige den abgeschlossen habe. Außerdem kannte ich die Seite bis zum zeitpunkt der Mahnung nicht. Hab das auch nicht beachtet bis zur Mahnung. Da es aber bei mir nicht im SPAM Filter gelandet ist bin ich jetzt doch etwas überrascht. "Wir haben Ihre IP ... letzt gemeldete aktion in unserem System am (Datum) ..." Ich habe dieses schreiben per email erhalten wo daten von anscheindend mir aufgelisted sind die gar niht stimmen. Später heißt es dann noch "Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: XX.XXX.XX.XX. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde."

In dem anderem Beitrag wird geraten sich nicht einschüchtern zu lassen. Nur leider bin ich das im moment. Ist dieses schreiben also rechtlich üngültig auch wenn ein sogenanntes Inkasso Unternehemen das Geld haben will??? Bitte helft mir bin echt verzweifelt hab das in den anderen Beiträgen nicht so richtig kapiert.

MfG yubbba

-- Editiert von yubba87 am 06.08.2008 09:58:17

-- Editiert von yubba87 am 06.08.2008 10:01:44

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
frustnudel
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo yubba87,
verstehe dass du verzweifelst bist, doch bitte poste in dem schon bestehenden forum...sonst gibts bald mehr threads und keiner sieht mehr durch...

...mach dir keine gedanken, es wird dir nichts passieren! bloss net zahlen....in diesem sinne, liebe grüßle von der frustnudel

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#2
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
ist es den Strafverfolgungsbehörden
anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren

Wenn die so ein Verfahren haben, dann sind sie Genies! Allein so ein Satz laesst darauf schliessen, dass die diesen Schritt noch nie gegangen sind. Wie soll denn so was bitte gehen? :???: Die IP-Adresse ist keine Rechner-DNA!
Daher: kuendige deinerseits eine _negativen Feststellungsklage_ an, sofern sie Dich weiterhin belaestigen. ;)

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:

Daher: kuendige deinerseits eine _negativen Feststellungsklage_ an, sofern sie Dich weiterhin belaestigen.


ausser irgendein bot, der ständig die gleichen bösen drohmails raushaut, wird deine androhung dort aber keiner lesen, von daher kann man sich sowas auch sparen ;)

alles weitere wurde ja schon gesagt; bloss NICHT zahlen, im zweifel zur verbraucherzentrale und vorallem einen der 300 anderen threads zum thema mega-downloads.net benutzen.

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#4
 Von 
yubba87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Dieses Forum konnte keine Eltern von meiner Unschuld überzeugen :D

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Das_Ding
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 15x hilfreich)

> Wenn die so ein Verfahren haben, dann sind sie Genies!

Einen einzelnen PC zu identifizieren ist relativ schwierig, den ANSCHLUSSINHABER festzustellen, ist allerdings kinderleicht.

Alle Internet-Provider haben fest zugeordnete IP-Blöcke. In dem Moment wo ich mich einwähle, erhalte ich eine davon. Anhand der gespeicherten IP weiß man, welcher Block es ist und kennt also den Provider.
Also fragt die Staatsanwaltschaft beim Provider an und da der die Zugangsdaten speichern muss, weiß er, welcher seiner Kunden zu welchem Zeiptunkt welche IP hatte.
Selbst bei DSL-on-demand klappt das, da dann die TelNummer des Anrufers bekannt ist -> Anfrage Daten dann beim Telefonanbieter.

Da der Anschlussinhaber grundsätzlich für Unfug haftet, der über seinen Anschluss betrieben wird (mit Ausnahmen natürlich), ist ein feststellen eines PCs natürlich nicht notwendig - einen PC kann man ja auch nicht auf Zahlung verklagen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:

Einen einzelnen PC zu identifizieren ist relativ schwierig, den ANSCHLUSSINHABER festzustellen, ist allerdings kinderleicht.


Das ist unrichtig, bzw nur bedingt wahr.
Was ist dadran ´kinderleicht´?

Mal abgesehen davon, dass sich dubiose Firmen die sich hinter Briefkästen in Dubai verstecken(wie Mega-downloads.net) sowieso nicht an die Staatsanwaltschaft wenden würden, ist zwar die Speicherung der Daten nach der VDS Pflicht, für die Abfrage dieser Daten bestehen aber strenge Regeln, z.B. muss eine schwere Straftat vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Das_Ding
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 15x hilfreich)

> z.B. muss eine schwere Straftat vorliegen.

Nein. Siehe Vorgehen der diversen Urheberrechtsabmahner bzgl P2P-Foren.
Anzeige bei Staatsanwaltschaft. StA besorgt Daten des Anschlussinhabers und stellt dann aber Verfahren ein. Abmahner holt sich von der StA die Daten und schickt Abmahnung etc an Anschlussinhaber.

Erste Staatsanwälte beginnen sich jetzt dagegen zu "wehren", insb. weil es zu völliger Überlastung führt und außerdem die anfrage beim Provider mit ca. 40 Euro zu vergüten ist - Geld aus der Staatskasse.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:

Nein. Siehe Vorgehen der diversen Urheberrechtsabmahner bzgl P2P-Foren.
Anzeige bei Staatsanwaltschaft. StA besorgt Daten des Anschlussinhabers und stellt dann aber Verfahren ein. Abmahner holt sich von der StA die Daten und schickt Abmahnung etc an Anschlussinhaber.

Erste Staatsanwälte beginnen sich jetzt dagegen zu wehren, insb. weil es zu völliger Überlastung führt und außerdem die anfrage beim Provider mit ca. 40 Euro zu vergüten ist - Geld aus der Staatskasse.


Du redestest davon, dass die Provider speichern MÜSSEN, dieses ist nur bei den VORRATSdaten der Fall. Um diese abzufragen muss eine SCHWERE Straftat vorliegen.


Anders bei Verbindungsdaten. Mit diesen beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht nicht. Diese dürfen auch noch bei anderen Vergehen genutzt werden, nur diese müssen nicht nur nicht, sondern dürfen (sofern nicht zur Abrechnung nötig) eigentlich gar nicht gespeichert werden, wie bekanntlich der BHG entschied.
Trotz dieses eindeutigen Urteils speichern einige Provider diese dennoch unzulässiger Weise.

Dennoch sei bzgl. diesem Fall nochmal ausdrücklich erwähnt, dann man keine Angst haben muss, dann dubiose Anbieter irgendwelche strafrechtlichen Schritte einleiten. Dieses ist nicht mehr als eine dumme Drohung.


-- Editiert von seba79 am 08.08.2008 19:03:14

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kamil Smoron
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen mir ist auch sowas passiert.
ich habe per mail ne rechnung von megadownload bekommen obwohl ich diese firma nicht kenne.

würde mich gerne bei der sammelklage beteiligen.

würde mich freuen mal was von euch zu hören den das selbe passiert ist denn ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll



Kamil Smoron

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
frustnudel
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo kamil,

guggst du dieses forum:

Hilfe---Mega-Download-Abzocke---WAS-NUN

glaub mir, da findest du auf jeden fall trost und hilfe!!!

und denk dran: ALLES, BLOSS NET ZAHLEN!!!


grüßle

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