Mehrsprachiger Onlineshop: Beschränkung der Zahlarten - wie klar kommunizieren?

7. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
anirako
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 0x hilfreich)
Mehrsprachiger Onlineshop: Beschränkung der Zahlarten - wie klar kommunizieren?

Hallo zusammen,
ich übersetze meinen Onlineshop gerade als Ergänzung zur deutschen Sprache ins Englische. Als Zahlungsarten biete ich generell Überweisung und PayPal Plus (PayPal, Kreditkarte, Lastschrift, Rechnung) an. Wenn jemand mit deutscher Rechnungsadresse bestellt, werden diese Zahlarten auch alle angezeigt. Wenn aber jemand außerhalb Deutschlands bestellt, fallen die Zahlarten Lastschrift und Rechnung weg. Dazu habe ich nun zwei Fragen:
1. Ist es ausreichend und rechtlich sicher in den deutschen UND englischen AGB folgende Formulierung zu verwenden (in der englischen Version natürlich übersetzt):
"Grundsätzlich bieten wir die Zahlarten Vorkasse (Überweisung) und PayPal Plus (Zahlung via PayPal, Lastschrift, Kreditkarte, Rechnung) an. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen."
2. In meinem Footer habe ich in der deutschen Version stehen:
"Zahlarten: Rechnung, PayPal, Kreditkarte, Lastschrift, Vorkasse" > müsste ich dies in der englischen Version auf PayPal, Kreditkarte und Vorkasse beschränken? Oder darf ich hier ruhig alle generell angebotenen Zahlarten nennen? Es kann ja auch sein dass jemand englischsprachiges nach Deutschland bestellt, dem würden ja alle 5 Zahlarten zur Verfügung stehen.

Würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von anirako):
Es kann ja auch sein dass jemand englischsprachiges nach Deutschland bestellt


Das ist aber eher ein edge case. Warum willst du denn Kunden verärgern, die bei dir bestellen im Glauben, sie könnten aus dem Ausland per Rechnung bestellen und hinterher erfahren 'ätsch, geht nicht'"?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von anirako):
1. Ist es ausreichend und rechtlich sicher

In Deutschland wär es riskant, in den AGB Zahlungsarten so zu erwähnen, wenn man diese gar nicht anbietet / gar nicht anbieten kann.

Wie das im Ausland ist, hängt von der dortigen Gesetzegebung ab.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
anirako
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von anirako):
1. Ist es ausreichend und rechtlich sicher

In Deutschland wär es riskant, in den AGB Zahlungsarten so zu erwähnen, wenn man diese gar nicht anbietet / gar nicht anbieten kann.
In Deutschland biete ich sie ja generell alle an (nur wenn PayPal eine negative Bonitätsprüfung macht, werden einzelne ausgeschlossen), mir ging es bei der Frage eher darum wie ich das bei den englischen AGB machen soll (wo Rechnung definitiv ausgeschlossen ist und Lastschrift meistens auch): Alle generell angebotenen Zahlungsarten nennen (für den Fall dass jemand englischsprachig aus Deutschland bestellt) oder nur die, die fürs Ausland gelten?! Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich ausschließlich innerhalb der EU versende.
Vergraulen möchte ich natürlich keinen, aber ich will mich auch nicht mehr einschränken als ich es evtl müsste...

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Dann würde ich das so formulieren, das die Zahlungsarten X und Y nur für Leute verfügbar sind, die Z als Bedingung erfüllen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Sie sollten sich aber mit der Frage beschäftigen, ob Ihr Vorhaben mit der VERORDNUNG (EU) 2018/302 kompatibel ist, welche spätestens am Dezember auch in Deutschland gilt.
Zahlungsmethoden vom Wohnort des Kunden abhängig zu machen, dürfte dann nicht mehr erlaubt sein (soweit der Wohnort des Kunden innerhalb der EU liegt).
Könnte dann eine teure Abmahnung geben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich würde einen Anwalt konsultieren. Eine Abmahnung oder ein Prozess (Erbsenzähler gibt's überall) wird Sie voraussichtlich VIEL teurer kommen als diese Frage rechtlich korrekt und belastbar klären und aufsetzen zu lassen.....

Und der Anwalt haftet auch für seine Aussagen und erstellten AGB.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
anirako
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
Besonders der Hinweis mit der Verordnung ist sehr interessant - dass bestimmte Zahlungsarten innerhalb von PayPal Plus für Käufer aus dem EU-Ausland nicht zur Verfügung stehen, entscheide nicht ich, sondern PayPal.

Die Frage ist aber auch: Gilt "PayPal Plus" insgesamt als eine Zahlungsart (das steht ja IMMER zur Verfügung) oder gelten die Punkte innerhalb PayPal Plus (Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal) als einzelne Zahlungsarten? Davon werden wie gesagt je nach Käuferland welche ausgeblendet.

Daher werde ich PayPal kontaktieren und um konkrete Infos in Bezug auf die Verordnung bitten und dann weiterschauen...

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