Meldung an Unitymedia wegen Störung

1. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.08.2019 21:09:06
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)
Meldung an Unitymedia wegen Störung

Hallo und guten Morgen!
Am gestrigen Freitag ist das Fernsehen in einem Mietshaus ausgefallen.
Daraufhin habe Ich die Störungsstelle der UM darüber informiert, die mir mitgeteilt haben das Sie den Störungsdienst zu informieren und zu kontrollieren.
Hierbei wurde auch mitgeteilt das daß ganze Haus eine Störung hat.
Der TV Anschluss läuft über die Miete bzw. Auftraggeber ist eine WbG.
Wie verhalte Ich mich der Firma die am Montag herauskommt gegenüber, da UM mich als Ansprechpartner gegenüber der Firma gewählt hat.
Soll ich etwas unterschreiben oder auf den Vermieter verweisen?
Habe Sorge das Ich die Kosten sonst tragen muß, obwohl Ich ja bei UM nur die Störung gemeldet habe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Du hast den Störungsdienst doch gerufen. Damit bist du der Auftraggeber.

Den Vermieter informieren wäre in diesem Fall wesentlich geschickter gewesen.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Und du hast dann aber nachträglich den Vermieter informiert?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
guest-12323.08.2019 21:09:06
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Geht ja nicht weil das Büro nicht mehr besetzt war!
Aber Ich habe die Störung nur gemeldet und UM hat den Auftrag erteilt eine Kontrolle zu machen.
Ich wollte dem Störungsdienst den die UM beauftragt noch einmal eine E-Mail schicken das Sie sich wenn Sie rauskommen kurz den Verwalter informieren, der kann nämlich inerhalb von kurzer Zeit dann am Haus sein!

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#4
 Von 
guest-12323.08.2019 21:09:06
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Du hast den Störungsdienst doch gerufen. Damit bist du der Auftraggeber.

Den Vermieter informieren wäre in diesem Fall wesentlich geschickter gewesen.

Nein Ich habe UM informiert und die haben den Störungsdienst beauftragt rauszufahren da per Fernwartung keine Störung festgestellt werden konnte.

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#5
 Von 
guest-12323.08.2019 21:09:06
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von awdrg):
Zitat (von hiphappy):
Du hast den Störungsdienst doch gerufen. Damit bist du der Auftraggeber.

Den Vermieter informieren wäre in diesem Fall wesentlich geschickter gewesen.

Nein Ich habe UM informiert und die haben den Störungsdienst beauftragt rauszufahren da per Fernwartung keine Störung festgestellt werden konnte.


Habe heute Abend noch eine E-Mail an die Firma geschichkt, das diese sich einmal mit der Vermieter auseinandersetzen sollen um zu vermeiden das Ich die Kosten tragen muß wenn diese rauskommen.
Habe dazu Telefonnummer / Telefax als auch Adresse des Vermieters beigeschrieben.
Hoffe damit eventuelle Kosten zu verhindern, obwohl mir auch keinerlei Hinweis mitgeteilt wurde das Ich irgendetwas bezahlen müsste.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Mängel an der Mietsache sind erst mal dem Vermieter zu melden, es sei denn dieser hätte was anderes bestimmt.
1. Frage also: was hat der Vermieter für diesen Fall den Mietern mitgeteilt?



Zitat (von awdrg):
Habe Sorge das Ich die Kosten sonst tragen muß, obwohl Ich ja bei UM nur die Störung gemeldet habe.

§ 612 BGB / § 632 BGB besagen, das eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart gilt, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Wenn man eigenmächtig Entstörungen beauftragt, kann man unter Umständen für diese Kosten haften.
2. Frage also: was genau hat man gesagt, angefordert, beauftragt?



Zitat (von awdrg):
Geht ja nicht weil das Büro nicht mehr besetzt war!

Und? Dennoch hätte man die Information geben müssen.



Zitat (von awdrg):
Soll ich etwas unterschreiben

Als erstes sollte man sich sorgfältig durchlesen was man da unterschreibt und Unklarheiten zuvor abklären.
Bei mangender Erklärung auch Wörter oder ganze Passagen zuvor durchstreichen.

Notfalls die Unterschrift gänzlich verweigern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12323.08.2019 21:09:06
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Also anscheinend hat es am 01.12.2018 durch einen weiteren Mieter nochmals Kontakt gegeben so das die Störung um ca. 20:00 Uhr behoben war.
Ich habe darufhin den Störungsdienst den mir UM genannt hatte und mit denen ein Termin für Morgen zwischen 12:00 und 16:00 mitgeteilt das die Störung erldeigt ist.
Ansage Anrufbeantworter des Entstörungsdienstes.
Mein Nachbar hat auch bei UM angerufen und hat die Störung benannt aber wurde nicht an den Störungsdienst weitergereicht!?
Naja, denke mal wieder alles gut, und wenn wieder mal dann bitte nicht auf einen Freitag wo nichts mehr geht!.

An alle User danke für eure Antworten und schon mal ein schönes Fest sowie ein guten Rutsch

awdrg

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