Meme-Übersetzung auf einer Social Media Plattform

12. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)
Meme-Übersetzung auf einer Social Media Plattform

Moin werte 123Recht-Runde!

Eine Social Media Plattdform bietet die Möglichkeit an, einen Gif aus der „internen" Social Media Gif-Datenbank einzubinden. Beim Verfassen des Beitrags, durch das Klicken auf das „Gif-Symbol" erscheint eine Eingabemaske, in welcher anhand der Suchbegriffe, wie bei der Google-Bildersuche, nach „passenden" Gif-Memes gesucht werden kann.

An einem der sehr populären Gifs, was über die Eingabe-Such-Maske der „internen" Gif-Datenbank unter dem Such-Begriff „Stalin" als einer der ersten Treffer abrufbar ist, sieht man einen winkenden lächelnden Stalin mit der auf dem Gif unten stehenden Zeile auf Englisch „of to Gulag". Die Gif-Datenbank der Plattform beinhaltet auch ein Gif mit „nur" winkenden Stalin, ein mal also auch ohne Unterzeile.

A. benutzt den „Stalin"-Gif OHNE Unterzeile und schreibt die deutsche Übersetzung des doch sehr berühmten Gif-Memes als Beitragstext. Also besteht der ganze Beitrag von A. aus dem „Plattform-internen Gif" (winkender Stalin) mit dem deutschen Beitragstext „Ab zu Gulag".

Der Account der A. wird wegen „Gewaltverherrlichung" dauerhaft geseptt.

Frage:

Kann ein von der Plattform selbt angebotenes Gif -Meme mit einer englischen Unterzeile „go to Gulag" in der deutschen wörtlichen Übersetzung zum Regelverstoß werden?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114221 Beiträge, 38968x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Kann ein von der Plattform selbt angebotenes Gif -Meme mit einer englischen Unterzeile „go to Gulag" in der deutschen wörtlichen Übersetzung zum Regelverstoß werden?

Gut möglich.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)

Moin Harry van Sell, danke für Ihre Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest.


Der vertragliche Passus zu "Richtlinie zu gewaltsamen Formulierungen" (als Sperrgrund von der Plattform angegeben) ist folgender:

Zitat:
(...) Was verstößt gegen diese Richtlinie?

Gewaltandrohungen

Du darfst anderen keine körperliche Gewalt androhen. Dazu gehört auch (aber nicht ausschließlich) das Androhen von Tötung, Folter, sexuellen Übergriffen oder sonstigen Schäden oder Verletzungen. Außerdem darunter fällt das Androhen von Beschädigungen von zivilen Haushalten oder Unterkünften oder von für tägliche, zivilgesellschaftliche oder geschäftliche Aktivitäten wichtiger Infrastruktur.

Wunsch, dass jemand zu Schaden kommt

Du darfst nicht wünschen, hoffen oder verlangen, dass jemand zu Schaden kommt. Dazu gehört auch (aber nicht ausschließlich) das Äußern der Hoffnung, dass jemand stirbt, erkrankt, Opfer eines tragischen Vorfalls wird oder sonstige körperlich nachteilige Folgen erleiden muss.

Anstiftung zur Gewalt

Du darfst andere Personen nicht zu gewalttätigen oder schädigenden Taten anstiften, ermutigen oder diese unterstützen. Dazu gehört auch (aber nicht ausschließlich), andere dazu zu ermutigen, sich selbst Schaden zuzufügen, oder andere zu grausamen Taten anzustacheln, einschließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Völkermord. Dies beinhaltet auch das indirekte Anstiften zu Gewalt durch Verwenden codierter Sprache (oft als „Hundepfeife" bezeichnet).

Gewaltverherrlichung

Du darfst Gewalttaten mit Schadensfolge nicht verherrlichen, rühmen oder loben. Dazu gehört auch (aber nicht ausschließlich), Dankbarkeit dafür auszudrücken, dass jemand einen körperlichen Schaden erlitten hat, oder gewalttätige Organisationen und Verursacher gewalttätiger Angriffe zu würdigen. Ebenfalls dazu gehört das Verherrlichen von missbräuchlichem oder grausamem Verhalten gegenüber Tieren.

Was verstößt nicht gegen diese Richtlinie?

Wir gestatten gewalttätige Formulierungen, wenn kein klar erkennbarer missbräuchlicher oder gewalttätiger Kontext vorliegt. Dazu gehören u. a. (aber nicht ausschließlich) übertriebene und einvernehmliche Formulierungen zwischen Freunden oder in Konversationen über Videospiele und Sportveranstaltungen.

Außerdem gestattet sind bestimmte Fälle von Redewendungen, Satire oder künstlerischen Ausdrucksweisen in einem Kontext, in dem ein Standpunkt verdeutlicht statt zu strafbaren Gewalttaten oder Schädigungen angestiftet werden soll.

Wir werden in jedem Fall den Hintergrund der Konversation prüfen, bevor wir Maßnahmen ergreifen. (...)


Ich sehe im geschilderten Fall "(...) Außerdem gestattet sind bestimmte Fälle von Redewendungen, Satire oder künstlerischen Ausdrucksweisen in einem Kontext, in dem ein Standpunkt verdeutlicht statt zu strafbaren Gewalttaten oder Schädigungen angestiftet werden soll. (...)" als zutreffend.

Begründung:

1) Dass es sich um eine ironische Bemerkung handelt, ist (abgesehen vom inhaltlichen Kontext) nicht zuletzt durch das Verwenden von „AB"-Smiley (leider über diese Plattform nicht darstellbar, Emoji besteht aus einem roten Kästchen mit abgerundeten Ecken, in dem platzfüllend zwei Grossbuchstaben "AB" zu lesen sind) im Fließtext des Beitrages deutlich zu erkennen.

2) Darüber hinaus stellt der Beitrag eine wörtliche Übersetzung des über Plattform-interne Funktion des „Gif-Einbettens" verfügbaren, sehr populären und allseits bekannten Gif-Memes dar, auf dem ein „winkender Stalin" mit der englischsprachigen Unterzeile „of to Gulag" zu sehen ist. Die eindeutige Verknüpfung mit dem Gif-Meme wurde dadurch gewährleistet und explizit verdeutlicht, dass in dem Beitrag mit der wörtlichen Übersetzung des populären Memes auch das identische animierte Bild (ohne die Unterzeile) anhing.

Habe ich einen Gedankenfehler?


-- Editiert von User am 14. Mai 2023 16:07

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#3
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)

PS: Ich habe in der Zwischenzeit einen Anwalt mandatiert, zwecks Beantragung einer einstweiligen Verfügung, und werde hier später über den Ausgang der Sache berichten.

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
ch habe in der Zwischenzeit einen Anwalt mandatiert, zwecks Beantragung einer einstweiligen Verfügung, und werde hier später über den Ausgang der Sache berichten.
Wenn man zuviel Geld hat ...

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#5
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)

Moin bostonxl!

Zitat (von bostonxl):
Wenn man zuviel Geld hat


Mit dem "Wegbrechen" der Social Media Plattform bricht für mich der komplette soziale Umgang, abgesehen von der Kernfamilie, zusammen. Es mag natürlich sein, dass Sie aufgrund eigener mir unbekannter Lebensumstände darauf neidisch sind, dass jemand wegen so einer (subtextuell von Ihnen implizierten) "Bagatelle" bereit ist, sein eigenes Geld auszugeben. Sollte man auch davon ausgehen, dass Sie auch auf die zugrundeliegenden Lebensumstände wie Behinderung, die jemanden den Zugang zum "gewöhnlichen" sozialen Umgang versperrt, auch neidisch sind?

Oder, einfacher ausgedrückt: zähl Dein Geld, danke.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6055 Beiträge, 1318x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Mit dem "Wegbrechen" der Social Media Plattform bricht für mich der komplette soziale Umgang, abgesehen von der Kernfamilie, zusammen.


Dann sucht man sich neue Freunde. Vielleicht geht man auf eine andere Plattform

Zitat (von alya_spock):
Es mag natürlich sein, dass Sie aufgrund eigener mir unbekannter Lebensumstände darauf neidisch sind, dass jemand wegen so einer (subtextuell von Ihnen implizierten) "Bagatelle" bereit ist, sein eigenes Geld auszugeben.


Das hat nichts mit Neid zu tun. Ihre Reaktion lässt aber tief blicken

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
sieht man einen winkenden lächelnden Stalin mit der auf dem Gif unten stehenden Zeile auf Englisch „of to Gulag".
Zitat (von alya_spock):
A. benutzt den „Stalin"-Gif OHNE Unterzeile und schreibt die deutsche Übersetzung des doch sehr berühmten Gif-Memes als Beitragstext. Also besteht der ganze Beitrag von A. aus dem „Plattform-internen Gif" (winkender Stalin) mit dem deutschen Beitragstext „Ab zu Gulag".
"Ab zu Gulag" ist eben nicht die Übersetzung von "of to Gulag". "Ab zu Gulag" ist eine Aufforderung, die ich auch als Hassrede interpretieren würde. "of to Gulag" ist ein Status.

Zudem kommt dieses Meme aus dem Spiel "Call of Duty" und wird daher in den Gif Datenbanken von Social Media Plattformen mit angezeigt.

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
"Ab zu Gulag" ist eben nicht die Übersetzung von "of to Gulag".


Es ist eine mögliche Übersetzung von "off to gulag", was man sowohl als "ich bin dann mal weg ins Gulag" als auch als "ab ins Gulag mit ihm" verstehen kann.

Unabhängig von allen Diskussionen über die Berechtigung der Sperrung wird man im Zweifel wohl eine ordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses nicht verhindern können, da kein Rechtsanspruch auf eine Nutzung besteht. Somit könnte einem auch ein Anwalt allenfalls 2 Wochen Rückkehr verschaffen.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10459 Beiträge, 4157x hilfreich)

Wenn man bedenkt, was Gulags waren und das darin rund 3 Millionen Menschen "verstorben" sind, ist es meiner Ansicht nach durchaus berechtigt in dieser Art durchzugreifen.

Bei einem Bild des KZ Auschwitz würde in der Regel niemand, ohne die entsprechende Gesinnung, auf die Idee kommen, "Arbeit macht frei" zu propangieren.

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6055 Beiträge, 1318x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
A. benutzt den „Stalin"-Gif OHNE Unterzeile und schreibt die deutsche Übersetzung des doch sehr berühmten Gif-Memes als Beitragstext


Was war eigentlich As Intention dafür? Was wollte A damit bezwecken?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)

Moin spatenklopper!

Zitat (von spatenklopper):
Wenn man bedenkt, was Gulags waren und das darin rund 3 Millionen Menschen "verstorben" sind (...)


Es sind durch das System "Gulag" ca. 15-18 mln Menschen "durchgegangen", ca. 1.5-2.7 mln Menschen fanden dort den Tod. Unter anderem auch mein Großvater väterlicherseits.

Zitat (von spatenklopper):
Bei einem Bild des KZ Auschwitz würde in der Regel niemand, ohne die entsprechende Gesinnung, auf die Idee kommen, "Arbeit macht frei" zu propangieren.


Korrekt: das Bild des KZ Auschwitz mit der Überschrift "Arbeit macht frei" wird von der Plattform als Meme zu freien Verwendung auch nicht angeboten.

-

Moin BigiBigiBigi!

Zitat (von BigiBigiBigi):
Es ist eine mögliche Übersetzung von "off to gulag", was man sowohl als "ich bin dann mal weg ins Gulag" als auch als "ab ins Gulag mit ihm" verstehen kann.


Korrekt: die Übersetzung der Unterzeile des Gifs war "Abschiedsspruch" aus einer Diskussion, in der es um faktenwidrige Verharmlosung des kriegsverherrlichenden Liedes "Katjuscha" (Kriegshymne Nr. 2, nach "Heiliger Krieg", was den Platz 1 belegt) als "harmloses Liebeslied" geht.

-

Moin cirius32832!

Zitat (von cirius32832):
Dann sucht man sich neue Freunde. Vielleicht geht man auf eine andere Plattform


Ignorante Einstellung: Bein ab? Lass Dir ein neues wachsen. Frau weg? Schaff Dir einen Hund an.

Zitat (von cirius32832):
(...) Ihre Reaktion lässt aber tief blicken


Erfahrungsgemäß lässt gerade die Verwendung des vermeintlich tiefsinnigen Floskels "Ihre Reaktion lässt aber tief blicken" um einiges "tiefer blicken", als jede vorher getätigte Aussage es nur konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)

Moin cirius32832!

Zitat (von cirius32832):
Was war eigentlich As Intention dafür? Was wollte A damit bezwecken?


Das Ziel: Aufhebung der permanenten Sperre hilfsweise Umwandlung der permanenten Sperre in eine zeitlich befristete.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10459 Beiträge, 4157x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Das Ziel: Aufhebung der permanenten Sperre hilfsweise Umwandlung der permanenten Sperre in eine zeitlich befristete.


Und das wird hier nicht funktionieren, weil die Sperre durchaus rechtlich gedeckt ist, obwohl sie es, wie Bigi bereits schrieb, nicht mal sein müsste.
Und wenn es nur bei der Sperre bleibt, hat man meines Erachtens sogar noch Glück, dass sich weder Staatsschutz noch Staatsanwaltschaft melden.

Die Sperrung mag auch deinem Standort / Wohnort geschuldet sein, während beispielsweise in den USA der Hitlergruß und das Hakenkreuz frei verwendet werden darf, ist es hier schlicht verboten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)


Moin spatenklopper!

Zitat (von spatenklopper):
Die Sperrung mag auch deinem Standort / Wohnort geschuldet sein, während beispielsweise in den USA der Hitlergruß und das Hakenkreuz frei verwendet werden darf, ist es hier schlicht verboten.


Was genau verbietet in Deutschland das Posten einer Stalin-Animation mit der Unterzeile "of to Gulag"?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10459 Beiträge, 4157x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Was genau verbietet in Deutschland das Posten einer Stalin-Animation mit der Unterzeile "of to Gulag"?


Ich kann dir nicht sagen, ob es hier tatsächlich verboten ist, aber würdest Du die selbe Frage bei einem durchaus vergleichbaren Bild von Hitler mit "ab nach Auschwitz" auch stellen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)

Moin spatenklopper!

Sie schrieben:

Zitat (von spatenklopper):
(...) ist es hier schlicht verboten.


Ich fragte

Zitat (von alya_spock):
Was genau verbietet in Deutschland (...)


Nun schreiben Sie:

Zitat (von spatenklopper):
Ich kann dir nicht sagen, ob es hier tatsächlich verboten ist (...)


...?

Des weiteren:

Zitat (von spatenklopper):
aber würdest Du die selbe Frage bei einem durchaus vergleichbaren Bild von Hitler mit "ab nach Auschwitz" auch stellen?


Nein: würde ich nicht stellen und stelle ich auch nicht. Verstehe daher auch nicht ganz, warum Sie danach fragen. Es geht mir nicht um gefühlte Analogien, wenn ich diesen inhaltlich mehr als zustimme.

Zum Thema: Weder Hammer & Sichel (hier auch nicht zutreffend) noch Kommunistische Partei der UdSSR noch Abbildung von Stalin fallen nach meinem Kenntnisstand unter § 86 StGB. Korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre.

Die Sozial Media Plattform, um die es hier geht, macht sehr wohl den Unterschied, welche Inhalte in welchen Ländern angezeigt werden: einiges wird in der Türkei nicht zu sehen sein (in Bezug auf Erdogan & Wahlen), einiges auch in Deutschland.

Man darf also davon ausgehen, dass die länderbezogene von der Plattform selbst zu Verfügung gestellten Inhalte auch zum Verwenden in dem jeweiligen Land zulässig sind. Korrigieren Sie mich gerne auch hier, wenn ich einen Gedankenfehler habe.

PS: Aus dem Standort Deutschland sind z.B. in der Gif-Meme-Datenbank der Plattform kein einziges Gif unter der Eingabe der Suchbegriffe wie "Hitler", "KZ" (auch ausgeschrieben) oder "Auschwitz" zu finden.


-- Editiert von User am 17. Mai 2023 09:27

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10459 Beiträge, 4157x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
...?


Die Nutzung von NS Symbolen ist in Deutschland verboten, ob dies ebenfalls auf Stalin mit entsprechender textlicher Ergänzung zutrifft, ist mir unbekannt.
Das war meine Aussage.

Zitat (von alya_spock):
Zum Thema: Weder Hammer & Sichel (hier auch nicht zutreffend) noch Kommunistische Partei der UdSSR noch Abbildung von Stalin fallen nach meinem Kenntnisstand unter § 86 StGB. Korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre.


Es geht eben nicht nur um eine simple Abbildung,
Das problematische an diesem "Bild" ist eben der hinzugefügte Schriftzug.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es geht eben nicht nur um eine simple Abbildung,
Das problematische an diesem "Bild" ist eben der hinzugefügte Schriftzug.
Genau das. Und "ab zu Gulag" = "ab mit Dir in einen Gulag" oder "ab mit Euch in den Gulag" oder .. oder ...

Auf jeden Fall alles, was meiner Meinung nach eine Sperrung des Accounts rechtfertigt.

@TE: Nenn doch mal bitte das Social Network.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)

Moin bostonxl!

Zitat (von bostonxl):
@TE: Nenn doch mal bitte das Social Network.


Bis jetzt wurde hierzuforum jede meine Nennung des Unternehmens/Plattforms editiert. Daher verzichte ich diesmal proaktiv darauf.

PS: Anhand der zitierten Regeln in #2 kann man die Plattform eindeutig zuordnen.

-- Editiert von User am 17. Mai 2023 20:05

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15478 Beiträge, 8969x hilfreich)

Die zwitschernde Taube...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die zwitschernde Taube...


Ja, A. ist Latein-Ornithologe :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von alya_spock):
Ja, A. ist Latein-Ornithologe


Laien, nicht Latein.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
alya_spock
Status:
Schüler
(495 Beiträge, 106x hilfreich)

Die Sache hat ihr Ende gefunden, Mail vom xxx von heute:

Hello,

After further review, we have unsuspended your account as it does not appear to be in violation of the xxx Rules.

Your account is now unsuspended. We appreciate your patience and apologize for any inconvenience.

Please note that it may take 24-48 hours for your follower and following numbers to return to normal.

Thanks,

xxx



-- Editiert von User am 2. Juni 2023 13:41

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