Hallo. In den Mietwohnungen (Neubau) wurde seitens der Hausverwaltung ein Vertrag
mit einen Örtlichen Internetanbieter geschlossen, die Wohnungen mit Telefon, Internet und TV zu versorgen. So hat der Örtliche Anbieter die Mietwohnungen an das Glasfasernetz angeschlossen. Die Mieter sind also gezwungen, telefon, Internet und TV Veträge mit diesen Örtlichen Anbieter abzuschliessen. Ein paar Mieter wollen aber von Ihren Wahlrecht des Anbieters gebraucht machen, und bei anderen Anbietern abschliessen. Das wird aber vom Örtlichen Anbieter abgelehnt. Wie sieht hier die Rechtliche Lage aus, kann der Örtliche Anbieter wirklich andere Anbieter ablehnen? Dann hätten die Mieter weder Telefon (Mindestanforderung an Mietwohnungen), Internet und auch kein TV (Informationsfreiheit).
-- Editiert fb406353-82 am 22.01.2015 19:24
Mieter keine Möglichkeit auf Telefon, Internet, TV
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:
Die Mieter sind also gezwungen, telefon, Internet und TV Veträge mit diesen Örtlichen Anbieter abzuschliessen.
Ist das im Mietvertrag vereinbart bzw. war dies vorher bekannt?
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Vorher bekannt Nein. Im Mietvertrag steht:" Der Multimediabedarf KANN durch die Firma xyz (hier Örtlicher Anbieter genannt) erfolgen".
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Telefon (Mindestanforderung an Mietwohnungen)
M.W. gibt es diese Mindestanforderung an Mietwohnungen nicht.
Woher hast Du das?
Im Mietvertrag steht:" Der Multimediabedarf KANN durch die Firma xyz (hier Örtlicher Anbieter genannt) erfolgen".
Für mich heisst das: "KANN erfolgen - der Mieter KANN es aber auch sein lassen"
Mit dem ganzen Drumherum vom "Glasfasernetz" kenne ich mich allerdings nicht so aus. Bei uns ist der Anschluss an das Glasfasernetz eine Sache - die Wahl der Produktpalette eine Service-Providers eine völlig andere Geschichte. Daher meine Frage:
Wodurch kommt denn diese Bindung zustande?
Hat die Kommune "ihr" Netz fest in fremde Hände gegeben? sodass nur ein Anbieter quasi das Monopol hat? (hab ich so noch nie gehört)
> dann wäre das m.E. ein Umstand, den man als Bürger dieser Kommune quasi wissen musste, weil das öffentlich bekannt gemacht wurde bzw. jederzeit frei zugänglich in Erfahrung gebracht werden kann
Oder hat der Hauseigentümer/Vermieter sich dadurch gebunden, dass ein bestimmter Anbieter die Finanzierung seines Hausanschlusses übernommen hat und dadurch im Gegenzug ein Zugang nur über "seinen" Hausanschluss möglich ist? (so etwas gab es ja früher mal beim Kabelfernsehen bzw. da gab es in einer Region eben nur einen Anbieter - ähnlich wie früher bei Strom+Gas)
> dann hätte m.E. der Vermieter erwähnen müssen, dass er diese Bindung eingegangen ist, so er denn "Telefon, Internet und TV-Zugang mit freier Anbieterwahl" vertraglich gewährleistet (was aber m.E. bei der zitierten Formulierung nicht vorliegt).
Letztendlich bleibt demjenigen Mieter, der unbedingt einen anderen Anbieter möchte, auch in jedem Fall noch freie Anbieterwahl unter allen Funknetzbetreibern für Telefon/Internet, TV kann kabellos über SAT oder DVBT empfangen werden.
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
quote:<hr size=1 noshade>Die Mieter sind also gezwungen, telefon, Internet und TV Veträge mit diesen Örtlichen Anbieter abzuschliessen. <hr size=1 noshade>
Wie muss man sich das vorstellen? Steht da einer mit der Schrotfilte neben einem bis man unterschrieben hat?
Ansonsten schließt man mit dem Anbieter einfach keinen Vertrag ab.
quote:<hr size=1 noshade>Ein paar Mieter wollen aber von Ihren Wahlrecht des Anbieters gebraucht machen <hr size=1 noshade>
Auf welcher Rechtsgrundlage meint man ein "wahlrecht" benaspruchen zu können?
quote:<hr size=1 noshade>Dann hätten die Mieter weder Telefon (Mindestanforderung an Mietwohnungen), Internet und auch kein TV (Informationsfreiheit). <hr size=1 noshade>
Das gibt es ausreichend Alternativen, das auch ohne die Glasfaser hin zu bekommen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
>M.W. gibt es diese Mindestanforderung an Mietwohnungen nicht.
Woher hast Du das?
Zu den Mindestanforderungen bei Wohnraum, die ohne besondere Nachfrage des Mieters vorausgesetzt werden gehören regelmäßig:
Stromanschluss.
Wasseranschluss (mit Abwasser) und Toilette.
ausreichender Wärme- und Schallschutz.
Übergabepunkt für Telefonfestnetz.
Quelle: mietrechtslexikon.de
>Ansonsten schließt man mit dem Anbieter einfach keinen Vertrag ab.
Und steht dann ohne Telefon, Internet und TV da.
>Auf welcher Rechtsgrundlage meint man ein "wahlrecht" benaspruchen zu können?
Dem Mieter steht die Wahl des Anbieters grundsätzlich frei.
Bei Telefon bzw. Internetanbietern darf der Vermieter keinen Anbieter vorschreiben. Eine solche mietvertragliche Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist unwirksam. Das Recht des Mieters auf freie Netzwahl bleibt bestehen. Quelle RechtsanwaltsauskunftInternet
>Das gibt es ausreichend Alternativen, das auch ohne die Glasfaser hin zu bekommen.
DVB-T ohne Aussenantenne dort nicht möglich und das anbringen Mietvertraglich untersagt, genauso wie das anbringen einer Sat Antenne.
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quote:
Das gibt es ausreichend Alternativen, das auch ohne die Glasfaser hin zu bekommen.
Das bezweifel ich, wenn das Haus weder mit Kabelanschluß noch mit Telefonleitung angeschlossen wurde.
Es gibt durchaus Gegenden, in denen technisch hochwertige Glasfaseranschlüsse bis ins Haus gelegt werden, diese sind in der Regel mit langen Verträgen verbunden.
Und im Gegensatz zur regulierten "normalen" Telefonleitung sind die Glasfaseranschlüsse nicht davon erfasst, daher hat der Betreiber das alleinige Vermarktungsrecht.
Die Frage ist, ob man als Mieter ohne entsprechende Vereinbarung (die ist nämlich ansonsten üblich) das Anrecht auf einen "konventionellen" Telefonanschluß bei Anbieter nach Wahl hat.
quote:
TV kann kabellos über SAT oder DVBT empfangen werden.
SAT ist nicht Kabellos und bedarft meist auch Eingriffe in die Bausustanz (Montage der Schüssel, Kabelverlegung), DVB-T ist nur in den wenigsten Gebieten eine wirkliche Alternative (eigentlich gar keine, da kein HD Angebot; das könnte man mittlerweile als Standard ansehen).
Mir sind auch nur Entscheidungen bekannt, das SAT-Schüsseln nicht montiert werden dürfen, wenn als Alternative ein Breitband-Kabelanschluß zur Verfügung steht.
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quote:<hr size=1 noshade>Oder hat der Hauseigentümer/Vermieter sich dadurch gebunden, dass ein bestimmter Anbieter die Finanzierung seines Hausanschlusses übernommen hat und dadurch im Gegenzug ein Zugang nur über "seinen" Hausanschluss möglich ist? (so etwas gab es ja früher mal beim Kabelfernsehen bzw. da gab es in einer Region eben nur einen Anbieter - ähnlich wie früher bei Strom+Gas) <hr size=1 noshade>
Wahrscheinlich so oder so ähnlich.
Ein Telefon/Kabelbetreiber muss in jedem Haus den Anschluss nur bis zum Übergabepunkt im Keller legen. Die Verkabelung vom Keller bis in die einzelnen Wohnungen sind Aufgabe des Hauseigentümers / Vermieters.
Nun gibt es pfiffige Unternehmen, die anbieten, diese Verkabelungen für den Hauseigentümer / Vermieter kostenlos zu erstellen, wenn sie im Gegenzug ein "Monopol" für das ganze Haus bekommen. Das pfiffige Unternehmen schließt dann mit dem Telefon- / Kabelbetreiber einen Pauschalvertrag für das ganze Haus. Und wer dann von den Mietern an diesem Pauschalvertrag teilhaben möchte, zahlt an das pfiffige Unternehmen, welches sich eine goldene Nase verdient.
Wenn man an diesem Monopol dann ausweichen möchte, müsste man auf drahtlose Techniken ausweichen. (Internet über UMTS/LTE, TV über DVB-T).
Andere drahtgebundene Anbieter wird man nicht nehmen können, da zusätzliche Leitungen durch das Vermietereigentum führen würden und dieser die Zustimmung nicht erteilen wird (weil der Vermieter am Monopol des pfiffigen Unternehmens i.d.R. mitverdient).
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
quote:<hr size=1 noshade>Bei Telefon bzw. Internetanbietern darf der Vermieter keinen Anbieter vorschreiben. Eine solche mietvertragliche Klausel stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist unwirksam. <hr size=1 noshade>
Laut eigener Aussage existiert eine solche Klausel ja gar nicht.
Man kann den Vermieter also um Genehmigung bitten, das er die Leitungen anderer Anbieter erlauben möge, das auch notfalls gerichtlich durchsetzen.
Das Problem:
1. erstmal einen Anbieter finden, der auch bereit ist überhaupt ein Kabel zu euch zu legen
2. ein freier Port pro Anschluss muss auch erstmal vorhanden sein
3. Die Kosten die auf die Mieter zukommen für die Verlegung
All das sollte man vor einer Klage abklären.
Denn sonst hat man ein schönes Urteil mit "Recht auf ..." und keiner will/kann einem das Produkt liefern bzw. die Kosten sind so hoch, das man aus gesundem Menschenverstand davon absieht.
Das nennt man dann Pyrrhussieg ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Das ist halt das Problem:
quote:<hr size=1 noshade>kann der Örtliche Anbieter wirklich andere Anbieter ablehnen? <hr size=1 noshade>
Ja. Wenn die Leitungen dem örtlichen, pfiffigen Anbieter gehören, kann er auch bestimmen, dass nur diejenigen die Leitungen benutzen dürfen, die einen Vertrag beim örtlichen, pfiffigen Anbieter abschließen.
Die Frage ist halt, ob der Mieter zusätzliche Leitungen installieren (lassen) darf, die nicht dem örtlichen, pfiffigen Anbieter gehören.
Der Mieter wird dafür die Erlaubnis des Vermieters brauchen (weil die zusätzlichen Leitungen ja irgendwie durchs Treppenhaus müssen.).
Muss der Vermieter das erlauben?
Ich bin da skeptisch.
Und selbst wenn der Vermieter .die Erlaubnis geben würde (oder geben müsste) - wer trägt die Kosten für die zusätzlichen Leitungen?
Der Vermieter sicher nicht .
Lohnt sich dass dann überhaupt noch finanziell , wenn erst zusätzliche Leitungen verlegt werden müssen, um an einen alternativen Anbieter zu bekommen?
Und damit wäre man beim Phyrrussieg - siehe Harry van Sell.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
-- Editiert drkabo am 23.01.2015 00:19
mich würde auch die Motivation zu einem anderen Anbieter interessieren. Meist sind doch die Angebote so gut, das man die bedenkenlos nehmen kann. Mehr als bei Teledoof zahlt man meist nicht.
Wegen 1€/Monat jetzt den Aufstand proben ist kaum angemessen!
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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."
quote:<hr size=1 noshade>Mehr als bei Teledoof zahlt man meist nicht. <hr size=1 noshade>
Gewagt.
Die örtlichen, pfiffigen Anbieter müssen ja das Geld für die Leitungen verdienen, tragen das wirtschaftliche Risiko, dass einige Mieter keinen Anschluss wollen (weil sie mit DVB-T zufrieden sind), und wissen um ihre Monopolstellung. Außerdem will der Vermieter/Eigentümer evtl. auch noch mitverdienen. Da wird teilweise schon zugeschlagen ...
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Zitatmich würde auch die Motivation zu einem anderen Anbieter interessieren :
Schade das hier nichts mehr kam. Wie ist denn die Sache ausgegangen? FTTH genommen oder Boykott?
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