Mobilcom Debitel Vorzeitige Kündigung

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Relaxer2006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilcom Debitel Vorzeitige Kündigung

Hallo liebe 123recht Mitglieder !

Ich habe folgendes Problem :

Ich habe seid 23.10.2009 einen UMTS/Internet Vertrag (2Jahre) abgeschlossen. Bei diesem Vertrag wurde mir Versichert und auch schriftlich mitgegeben das die Anschlussgebühr kostenfrei ist, trotzdem wurde mir vom 23.10.2009 - 30.10.2009 39.95 Monatsbetrag + 34,95 Anschlussgebühr angerechnet. Wurde den monat danach auch nicht verrechnet.

Jetzt die erste Frage : Ist das zulässig das man mir 39,95 für 7 Tage anrechnet ?

Desweiteren funktioniert mein Internet nicht habe schon dort angerufen und auch den Netbook getauscht , trotzdem ohne erfolg. Internet funktioniert heute noch nicht nur mal kurz und paar sekunden. Musste mir da ich auf das Internet angewiesen bin einen Neuen Internetvertrag machen aber das dann eben zuhause.

Jetzt meine Frage : Kann ich den Vertrag kündigen da keine Leistungen bei mir ankommen ?

Würde mich freuen wenn ich so schnell wie möglich eine antwort bekommen würde

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das Standard-Vorgehen bei Verdacht der mangelnden oder ausbleibenden Leistungserbringung:
1. prüfen ob Fehler im eigenen Verantwortungsbereich. Hier: SIM in anderen UMTS-Stick oder Notebook stecken, Treiber und Konfiguration überprüfen+aktualisieren, Empfang an anderen Orten testen
2. Vertragspartner in Verzug setzen, also Einschreiben mit Aufforderung für Abhilfe zu schaffen mit Fristsetzung. Bei Verdacht auf defekten Netbook Gerät einsenden mit Fehlerbeschreibung und Belegen.
3. wenn sich dann der Vertragspartner nicht bewegt und keine erkennbare Unterstützung leistet und wiederholte Reparaturversuche erfolglos sind, dann kann man bei mangelhafter Leistungserbringung(UMTS) außerordentlich kündigen bzw. bei defekter Hardwarelieferung eine Rückabwicklung mit Rückgabe des Netbook fordern.
Vorteile behalten und sich aus dem Vertrag schleichen wird gar nicht gehen!
Problem: man muss im schlimmsten Fall vor Gericht die Schlechtleistung beweisen können.

Bei falschen Rechnungen mit Einschreiben oder belegbarer Onlinereklamation reklamieren. Das sind die üblichen Versuche der Geldabschneiderei bei Debil-Tel. Das Unternehmen ist für fragwürdige und unseriöse Geschäftspraktiken bekannt und Rechtsbeugung deren Kerngeschäft. :augenroll:

Meine Glaskugel sagt, das z.B. deine Vertragslaufzeit rechtswidrig 24 Monate + 8 Tage läuft. Der Gesetzgeber aber max. 24 Monate, d.h. nicht bis zum folgenden Monatsende, vorgesehen hat. Schau mal in die Onlineverwaltung!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
guest-12312.08.2013 16:01:54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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