Musikvideos auf youtube parodieren (fair use)

17. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
waltersen91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Musikvideos auf youtube parodieren (fair use)

Rüdiger lebt in Deutschland und will ein Lied von Katy Perry (Kissed a girl) parodieren, auf youtube hochladen, seine kommerzielle Internetseite dabei einblenden und das Video auf seiner kommerziellen Internetseite (Server in Deutschland) auch einbetten.

Rüdiger hat gelesen, daß es in den USA eine "fair-use" (Lizenz) auf Parodien gibt. Da Katy Perry aus Amerika ist, geht Rüdiger also davon aus dass auf dem genannten Song automatisch für alle Läönder der Welt eine "fair use"-Lizenz auf das Musikvideo von Katy Perry liegt.

Rüdiger hat dieses Video gesehen
http://www.youtube.com/watch?v=9IPDOB4yzzo
Das Video ist eine Parodie auf den Song "Kissed a girl" von Katy Perry. Die Melodie wurde 1:1 übernommen. Der Gesanh und die Bilder sind neu.

Frage 1a:
Darf Rüdiger das Lied "Kissed a girl" von Katy Perry nun selbst parodieren, auf youtube hochladeen, seine Homepgae dabei einblenden und das Video auf seine kommerzielle Internetseite (Server in Deutschland) einbinden? Dabei würde er die Melodie 1:1 kopieren wollen, jedoch eigenen Gesang und eigene Bilder dabei verwenden. (wie oben es der andere schon getan hat).

Frage 1b:
Wie Frage 1a, nur mit dem Unterschied, dass Rüdiger hier die Melodie UND den Gesang 1:1 kopiert und nur neue Bilder dabei verwendet.

Frage 2:
Welche Songs gehören zu "fair use"? Nur die Songs von amerikanischen Künstlern?

Frage 3:
Angenommen die Frage 1a und 1b werden verneint. Wie siehts dann aus, wenn ein Freund Rüdigers, in den USA lebt und dort sein Video hochlden lässt (samt seiner Domain drauf). Dann erlaubt?

Frage 4:
Das Video hier zeigt ein Mädchen, daß einen deutschen Song covert (und zwar den Song "Taken By a stranger" von LENA).
http://www.youtube.com/watch?v=DKQopk_jcuY
Angenommen, die Frau im Video ist aus Deutschland und hat es auch in Deutschland hochgeladen. Hat die sich nicht strafbar gemacht? Und falls ja, warum ist das Video dann noch auf youtube zu sehen? Hinweis bei diesem besagten Video: Das Mädchen hat hier selbst gesungen, jedoch die Melodie 1:1 übernommen.

Frage 5:
Besteht bei der "fair use"-Lizenz ein Unterschied, ob man einen Song covert oder parodiert?
Covern heisst für Rüdiger einen Song nachmachen. Pardodieren heisst für Rüdiger zwar auch nachmachen, aber es etwas witzig erscheinen zu lassen.

-- Editiert am 17.07.2011 19:00

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hat die sich nicht strafbar gemacht? <hr size=1 noshade>


Nicht jede Urheberrechtsverletzung ist auch eine *Straftat*. Die zivilrechtlichen Folgen sind in der Regel viel ärgerlicher.

quote:<hr size=1 noshade>Und falls ja, warum ist das Video dann noch auf youtube zu sehen? <hr size=1 noshade>


Danach sollte man niemals gehen. Das ist der klassische Fehler "wenn Drogenhandel strafbar wäre, wäre mein dealender Nachbar doch im Knast".

"Fair use "-Überlegungen sind grundsätzlich irrelevant, weil wir hier ins UrhG schauen müssen und nicht in US-amerikanisches copyright law .

Da wäre §24 UrhG , in deinem Beispiel insbes. §24 II UrhG zu beachten.



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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Das normale öffentliche Absingen schmutziger geschützter Lieder sollte doch zustimmungsfrei möglich sein, wenn man das Lied nicht ändert á la § 23 UrhG und die übliche Gebühr dafür bezahlt bei der Gema, wenn das Lied dort vertreten ist. Oder nicht?

Und bei Parodien sehe ich eine freie Benutzung á la § 24 UrhG , mit Ausnahme der Melodei, die dann wiederum meist nur der Gema anzuzeigen und dort zu bezahlen ist.

Wozu also Umwege über den großen Teich?

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
waltersen91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Gerd, Snoop und Mirk.

Habe eure Antworten jetzt nicht verstanden.

Kann mir bitte jemand auf meine AM ANFANG geposteten Fragen einzeln antworten?

Und bitte auch (in Frage 5 vorkommende) mir den Unterschied erklären was der Unterschied zwischen Parodie und Covern ist.

Ausserdem was kostet es für die Melodie GEMAgebühren zu zahlen.

Bitte, die bisherigen Antworten brachten mich kein bisschen weiter. Und was meinte Mirk mit hier würde das deutsche Recht zählen? BITTE AUF DIE FRAGEN ANTWORTEN.

Mit den bisherigen Antworten kommt doch niemand klar. Schwammig formuliert.

Und was meinihtr mit schmutziger Lieder?

Ich bitte euch, die Fragen werden hier nicht kjonkret beantwortet. Da blick doch niemand durch. Wer weiss jetzt mit euren drei Antworten ob er z.B. Michael Jackson jetzt mit Thriller (ob mit oder ihne original gesang und ob mit oder ohne original meldodie) straffrei parodieren dürfte? Wohl kaum jemand weiss ne Antwort darauf, nachdem er sich hier eure Antworten durchgelesen hat.

-- Editiert am 23.07.2011 03:55

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Mit den bisherigen Antworten kommt doch niemand klar.

Nur wer sich nicht ernsthaft mit ihnen auseinandersetzt.

Konkrete Antworten auf solch gestellten Fragen werden ausbleiben. Und da hilft es auch nicht Youtube oder diversen LAIEN -Internetrechts-Foren immer wieder mit denselben Fragen zu überfluten, in der Hoffnung irgendjemand möge (ohne dass man den eigenen Finger krumm machen muss) vorgekaute detaillierte Ausführungen zu einem konkreten Sachverhalt liefern, mit denen man verbindlich rechtliche Absicherung genießt.

Ein solches Forum kann lediglich einen Anstoß bieten, keine konkreten Auskünfte.
Dafür ist oben der vierte Reiter von links gedacht.

Sie können die Frage natürlich noch x-mal stellen, doch das Ergebnis wird dasselbe bleiben.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Wir haben bislang korrekt die Rechtslage geschildert - die nun mal nicht so einfach ist wie im Straßenverkehr. Hier also mal Frage für Frage:

"Frage 1a:
Darf Rüdiger das Lied "Kissed a girl" von Katy Perry nun selbst parodieren, auf youtube hochladeen, seine Homepgae dabei einblenden und das Video auf seine kommerzielle Internetseite (Server in Deutschland) einbinden? Dabei würde er die Melodie 1:1 kopieren wollen, jedoch eigenen Gesang und eigene Bilder dabei verwenden. (wie oben es der andere schon getan hat)."

Wenn Kate Perry das möchte, ist das in Ordnung. Also Kate Perry und alle anderen Rechte-Inhaber an dem Lied.

Die muss man aber nicht alle fragen, wenn das Lied von der Gema.de in Deutschland vertreten wird. Dann genügt es, die Gema zu fragen. Und dann gegebenenfalls zu bezahlen. Die schicken das Geld dann an Kate Perry und alle anderen Rechte-Inhaber an dem Lied.

Falls Youtube mit der Gema eine Abmachung hat, wonach alle Hochladereien von Gema-Liedern auf Youtube von Youtube pauschal bezahlt werden, muss man sich bei Gema-Liedern darum nicht mehr kümmern. Das war gestern wohl noch der Fall.

Dies alles bis hier Gesagte gilt für das Abspielen des Originals, bzw. der Version, die bei der Gema vertreten ist. Also auch für das Unterlegen eigener Videos als Hintergrundmusik.

Das alles gilt auch noch für eine Live-Aufführung einer Cover-Version durch einen anderen Interpreten in Deutschland: Einfach das aufgeführte Lied bzw. eine Liederliste bei der Gema abgeben und auf die Rechnung warten. Dito Radio, TV und Internet.
"Cover" bedeutet hier, dass das Lied keine (wesentlichen) "§ 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen" erfährt. Denn dazu benötigt man die "Einwilligung des Urhebers". Also wenn man einen Walzer in einen Rocksong umgestaltet usw. Eine leichte Tempo-Änderung oder ein eingestreutes Solo sollte das Werk aber nicht unzulässig entstellen:
"§ 14 UrhG Entstellung des Werkes
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden."

Beim Text sieht es genauso aus. Vor einer Veränderung ist der Urheber zu befragen. Ausnahme:

"§ 24 UrhG Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird."

Als eine freie Benutzung gilt in der Rechtsprechung insbesondere eine "kritische" Auseinandersetzung mit dem (Original-)Werk, also auch eine Parodie, also wenn ich das Original auf den Arm nehme, veräppele, z. B. um dessen Urheber zu kritisieren. So etwa, wenn ich Gröndemeiers "Männer" in einer Version über Frauen verbreite. Siehe auch:
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

"Frage 1b:
Wie Frage 1a, nur mit dem Unterschied, dass Rüdiger hier die Melodie UND den Gesang 1:1 kopiert und nur neue Bilder dabei verwendet."

Das wurde oben schon beantwortet.

"Frage 2:
Welche Songs gehören zu "fair use"? Nur die Songs von amerikanischen Künstlern?"

In Deutschland gar keine. Auch ein US-Künster kann gegen dich in D. vorgehen (bzw. dessen Verlag oder Anwalt), auch wenn er das in den USA nicht könnte.

"Frage 3:
Angenommen die Frage 1a und 1b werden verneint. Wie siehts dann aus, wenn ein Freund Rüdigers, in den USA lebt und dort sein Video hochlden lässt (samt seiner domain drauf). Dann erlaubt?"

Verantwortlich ist der Hochlader, nicht der ausübende Künstler (hier Rüdiger). Verstößt der amerikanische Freund gegen deutsches Recht, kann er in D. verklagt werden bzw. angeklagt. Sobald er dann hier einreist, ist er dran. Bleibt er drüben, dann kommt es auf die Abkommen zwischen D. und den USA an.

"Frage 4:" Erledigt von Mirk.

"Frage 5:
Besteht bei der "fair use"-Lizenz ein Unterschied, ob man einen Song covert oder parodiert?"

Freund in Amerika fragen. Bei uns spielt das keine Rolle.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Skippy15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

@Gerd

Hallo Gerd,
ich weiß, es ist schon lange her, aber ich habe noch eine Frage zu deiner Antwort:

zu 1b) mir ist leider immer noch nicht klar, ob es jetzt erlaubt ist ein Video auf Youtube zu stellen, indem man zwar den Liedtext und Melodie 1:1 übernommen hat, aber das Video selbst gedreht hat.

Könntest du mir dazu nochmal eine Antwort geben?

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
mir ist leider immer noch nicht klar, ob es jetzt erlaubt ist ein Video auf Youtube zu stellen, indem man zwar den Liedtext und Melodie 1:1 übernommen hat, aber das Video selbst gedreht hat


Meinst du damit nun "selbst gesungen" oder nur "eigenes Video unter den Song aus dem Radio gelegt"?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Frage 1b: Wie Frage 1a, nur mit dem Unterschied, dass Rüdiger hier die Melodie UND den Gesang 1:1 kopiert und nur neue Bilder dabei verwendet. [...] ob es jetzt erlaubt ist ein Video auf Youtube zu stellen


A) Youtube hat seine eigenen Regeln, so wie jeder Verein und jede Firma: Die stehen in der Satzung oder in den AGBs. Die kenne ich nicht, die sind aber öffentlich zu lesen.

B) "Melodie UND den Gesang 1:1 kopiert" und vorgetragen ergibt eine astreine Cover-Version . Dafür bezahlt man die übliche Gebühr bei der GEMA.de, falls die Urheber dort Mitglied sind. Wenn nicht, muss man die Urheber selber um Erlaubnis fragen und um die Höhe des Preises.

C) Für "Ein Video vertonen" gibt es auch eine Gebührenliste bei der GEMA, soweit ich weiß.

D) Meckert Youtube, kann man denen die Anmeldung bei der GEMA schicken. Mit ungewissem Ausgang.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Skippy15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal,

zu 1b) ich könnte jetzt also theoretisch einfach ein Video drehen mir die musik von Lady gaga schnappen, diese unter mein Video legen und alles auf Youtube stellen?

LG Skippy

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