MyHammer die Internetseite Abzocker ?

23. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
logitechmaus
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
MyHammer die Internetseite Abzocker ?

Hallo,

habe mal zu Myhammer eine Frage zu den Geschäftsbedingungen ?

Myhammer vermittelt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer .
1) Der Auftraggeber muß aber nicht dem Auftragsnehmer der die Auktion erworben hat den Auftrag erteilen => also für mich kein Auktionshaus ? sondern ein Vermittler ?
2) MyHammer erlaubt dem Auftraggeber dem Auftragnehmer bei erworbener Auktion auch eine Absage zu erteilen und den anderen Bietern der Auktion den Auftrag zu erteilen, oder der Auftraggeber erteilt keinem den Auftrag weil sich die Angelegenheit schon erledigt hat.
3) Myhammer verlangt 4% Provision vom Auftragswert der Auktion von dem der die Auktion zugesprochen bekommen hat. Auch wenn dieser den Auftrag nicht ausüben darf, weil der Auftraggeber einen anderen der in der Auktion mit geboten hat den Auftrag erteilt hat.
4) Ich bin der Meinung das Myhammer nur eine Vermittlerprovision zusteht wenn es zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer (in diesem Fall der die Auktion erworben hat) zu einem Geschäft kommt.

Mit freundlichen Grüßen
logitechmaus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

Entschuldige diese blöde Frage:
was zwingt Dich dann zu >Myhammer< gehen?
:augenroll:

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

also für mich kein Auktionshaus ? sondern ein Vermittler ?

Wie eBay. Der §156 BGB dürfte auch für myHammer nicht einschlägig sein, also kein 'Auktionshaus' i.S.d. BGB.

Ich bin der Meinung das Myhammer nur eine Vermittlerprovision zusteht wenn es zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer (in diesem Fall der die Auktion erworben hat) zu einem Geschäft kommt

Das Recht auf diese Meinung haben Sie (Art. 5 GG ). Das ändert nichts daran, daß eine anderslautende Vereinbarung (nämlich die, daß die Vermittlung durch Herstellung der Verbindung erfüllt ist, unabhängig davon, ob es zum Vertragsschluß kommt) in den AGB völlig zulässig und auch durchsetzbar ist.

Strenggenommen könnte auch eBay die Verkaufsgebühr (durch Vereinbarung entsprechender AGB) dann verlangen, wenn der Verkauf nicht zustande kommt. Daß sie das nicht tun, ist ihre freie Entscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
baerengeis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe z.Zt.damit als Bieter mit 100% pos
Bewertungen(14 Stk)dieses Problem,daß ich
für eine ersteigerte Auktion 4% plus Mwst
ges ca 400.-€ zahlen soll.Der Auftraggeber
hat mir sofort nach der Aukt.am telefon gesagt,daß die Arbeiten schon längst ausserhalb von My-Hammer erledigt waren,er
dies nur nicht gelöscht hatte.Der My-Hammer Rechnung habe ich sofort mit dieser Begründung widersprochen,worauf ich Rechnungsmahnung und Sperrungsandrohung erhielt.Trotz der Kenntnis der AGB§14,bin ich der Meinung,daß hier eine Leistung verkauft wurde,die gar nicht zur Verfügung
stand.Ich möchte deshalb den Rechtsweg einschlagen,Was meint Ihr dazu ??? Im übrigen ist meine Erfahrung(ca 1 Jahr)
von 40 erhaltenen Aufträgen nur 20 aus dem
gleichenGrund ausführbar,da habe ich die Provisionen halt bezahlt,weil die Beträge
kleiner waren und ich den Sperrungsandrohungen entgehen wollte.
Aber so kann es doch trotz AGB nicht sein,daß nicht zur Verfügung stehende
Arbeiten verkauft werden.Habe heute recherchiert,daß nur die 5 Rubriken die ich
anbiete ca 140 Gebote in 10 Monaten 65
Mitbieter gesperrt wurden (Stand heute 20 Uhr)wahrscheinlich davon die meisten aus gleichem Grund?Nicht alles Gold was glänzt ??Was meint Ihr ???

-----------------
"erst denken dann handeln"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Dafür müßte man dann wohl den Auftraggeber in Regreß nehmen. myHammer erbringt nur die Vermittlungsleistung. eBay muß auch keine Gebühren erstatten, wenn der Verkauf nicht zustande kommt.

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