Nachträgliches kostenpflichtiges Abo für SmartHome Gerät

26. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
c.decker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachträgliches kostenpflichtiges Abo für SmartHome Gerät

Hallo zusammen,

ich habe mir vor 1 1/2 Jahren eine SmartHome Steckdose gekauft, u.a. weil diese mit einer kostenlosen App zur Steuerung kam und kein Abo erforderlich war. Nun wurde das kostenfreie Abo von den Funktionen stark eingeschränkt und der bisherige Funktionsumfang ist nur noch mit kostenpflichtigen Abos nutzbar.
Der AGB Änderung habe ich wiedersprochen, aber ohne App kann ich das Gerät nicht mehr nutzen. Was für Rechte habe ich? Kann ich vom Kauf zurücktreten oder muss der Hersteller das Gerät zurücknehmen? Oder muss ich damit leben dass ich ohne kostenpflichtiges Abo nur ein Stück Elektroschrott besitze?


Viele Grüße
C. Decker




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von c.decker):
Was für Rechte habe ich?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
c.decker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

In den AGB der App steht, das der Vertrag jederzeit gekündigt werden kann. Aber bei Kauf des Geräts wurde ja ein anderer Funktionsumfang beworben, der jetzt aufgrund nachträglicher Änderungen nicht mehr nutzbar ist. Ist ja inzwischen bei ganz vielen Geräten so (Staubsaugerroboter, Router etc.). Also muss man generell hinnehmen das Geräte unbrauchbar werden, weil das App Modell nachträglich geändert wird?

Btw. der Kauf erfolgte über Amazon, also werden deren AGB für den Kauf gelten, aber zu der App wird das bestimmt auch nichts drin stehen. Ist halt blöd dass der Kauf und die App getrennt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von c.decker):
Aber bei Kauf des Geräts wurde ja ein anderer Funktionsumfang beworben

Da wäre dann mal der Wortlaut dieser Bewerbung relevant.



Zitat (von c.decker):
Also muss man generell hinnehmen das Geräte unbrauchbar werden, weil das App Modell nachträglich geändert wird?

Nö, aber ausgeschlossen ist es nicht.



Zitat (von c.decker):
Nun wurde das kostenfreie Abo von den Funktionen stark eingeschränkt

Was ist denn noch vorhanden und was ist nur noch kostenpflichtig verfügbar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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