Namensrecht bei Domain: Vor- oder Nachname relevanter?

21. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
meino
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensrecht bei Domain: Vor- oder Nachname relevanter?

Ich befinde mich im Disput mit dem Eigentümer einer DE-Domain, die meinem Nachnamen entspricht.

Der Eigentümer führt den Namen nicht, daher sah ich eine Namensrechtsverletzung und habe einem DISPUTE Antrag bei DENIC gestellt, dem auch entsprochen wurde.

Mittlerweile bin ich mit dem Domain Eigentümer in Kontakt. Er behauptet, daß er die Domain treuhänderisch für einen Kunden registriert hat, der meinen Nachnamen als Vornamen führt.

Auf Namensschutz des § 12 BGB angesprochen behauptet er, daß Vor- und Nachname in dieser Hinsicht gleichwertig sind.

Da mein Nachname meines Wissens in Deutschland nur von einer Person ausserhalb meiner Verwandschaft geführt wird bin ich der Meinung, daß meine Ansprüche höherrangig sind.

Ich würde mich freuen, wenn jemand die Frage beantworten kann, ob der Namensschutz des § 12 BGB auch den Vornamen betrifft.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Generell: ja.

Anders gesagt, ein Herr Franz Otto hat keine besseren Rechte an 'otto.de' als ein Herr Otto Müller.

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