Namensverletzung

9. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
olduser
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensverletzung

Ein Arzt hat den Namen dr-xyz. Als er sich seine Domain registrieren lassen möchte. stellt er fest, daß die Domain dr-xyz für eine Pornoseite registriert ist.

Der verantwortliche Inhaber ist weder dr-xyz, noch heißt er xyz.

Da die Patienten oftmals dr-xyz in ihren Browser eingeben, wird das Ansehen des Arztes durch die Pornoseite leider in Mitleidenschaft gezogen.

Liegt hier ein Namensmißbrauch vor. Wie soll Dr. XYZ vorgehen?

-- Editiert von olduser am 09.01.2007 14:51:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Prüfen, ob die betreffende Seite eigene Kennzeichenrechte ins Feld führen kann oder nicht.
Gegen die 'Dr. Müller'-Sexshops jedenfalls wird ein Dr. Müller kaum vorgehen können.

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#2
 Von 
olduser
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn keine Kennzeichnungs- oder Namensrechte vorliegen, weshalb kann man dann nicht dagegen vorgehen?

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn keine Kennzeichnungs- oder Namensrechte vorliegen, kann man ja auch dagegen vorgehen.
Die 'Dr.Müller'-Shops dürften nur eine schon seit Ewigkeiten eingetragene Marke oder Geschäftsbezeichnung haben. (Oder glauben Sie, in all den Jahren hätte noch nie ein Dr. Müller mal versucht, Rechte geltend zu machen?)

Eine 'Dr.Schulze'-Pornoseite hingegen eher nicht.

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