Negative Bewertung (Google) eines Subunternehmers – automatisch keine "geschäftliche Beziehung"?

27. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
sebhoff
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Negative Bewertung (Google) eines Subunternehmers – automatisch keine "geschäftliche Beziehung"?

Ich habe vor einiger Zeit eine negative Bewertung einer Firma (= "Montage-Firma") bei Google abgegeben, die bei mir im Auftrag einer lokalen Firma (= "Verkäuferin") eine Terrassenüberdachung montiert/installiert hat. Anschließend tauchten Probleme auf, die von der Montagefirma behoben werden mussten, was sich jedoch äußerst schwierig gestaltete. Ich wurde zum Teil monatelang ignoriert, offizielle Fristsetzungen führten zu keiner Besserung, die Firma war wochenlang telefonisch/per Mail/via WhatsApp (Handy-Nummer des Geschäftsführers) nicht zu erreichen. usw.

Nun habe ich (während meines Urlaubs) eine Email von Google erhalten, in der ich (mit einer Frist von 7 Kalendertagen) aufgefordert werde, auf den Vorwurf der Montage-Firma (bzw. des entsprechenden Anwalts) zu reagieren, es handle sich hier um eine Fake-Bewertung:

"Die Rezension des Rezensenten "XXXX XXXX" kann von meinem Mandanten nicht zugeordnet werden, es hat nie eine geschäftliche Beziehung zwischen meinem Mandanten und "XXXX XXXX" gegeben. Diese Rezension entspricht nicht der Wahrheit und enthält diffamierende Inhalte, welche dem Unternehmen meines Mandanten in großem Maße schaden. Hiermit fordern wir Sie auf, diese Fake-Bewertung vollumfänglich zu entfernen."

Nun meine Frage: Natürlich stimmt es, dass zwischen mir und der Montage-Firma keine direkte Geschäftsbeziehung bestand. Die Montage-Firma hat im Auftrag der Verkäuferin gehandelt. In der Auftragsbestätigung/Rechnung der Verkäuferin erscheint der Name der Montage-Firma nicht. Ein Abnahmeprotokoll existiert leider nicht. Bedeutet dies, dass ich (mal ganz unabhängig vom tatsächlichen Inhalt der Rezension, in der jedes Wort stimmt, und die zumindest aus meiner Sicht keine "Schmähkritik" darstellt) grundsätzlich schon auf verlorenem Posten stehe - oder macht es Sinn, die indirekte Geschäftsbeziehung gegenüber Google (und entsprechend auch gegenüber dem Anwalt der Montage-Firma) zu belegen? Hierfür hätte ich die sehr einseitige WhatsApp Kommunikation mit dem Geschäftsführer der Montage-Firma, meine wiederholten Mails an beide Firmen sowie eine Email der Verkäuferin, in der mir angekündigt wird, dass sich die Montage-Firma demnächst bei mir melden wird, um einen Termin für die Montage mit mir zu besprechen. (Mehr habe ich wahrscheinlich nicht - ich werde aber noch weiter suchen...)

Grundsätzlich fällt mir kein Zacken aus der Krone, wenn ich diese Bewertung wieder lösche (bzw. wenn Google dies tut). Allerdings fuchst es mich schon ein wenig, dass die Montage-Firma mit einer offensichtlichen Lüge - natürlich können sie meine Rezension sehr wohl zuordnen... ;-) - so einfach ein Problem beheben kann und mir quasi den schwarzen Peter zuspielt. Außerdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob es damit getan wäre; ein Löschen meinerseits könnte ja vielleicht auch als Anreiz interpretiert werden, Ansprüche zu konstruieren/erheben?

Also: 1) löschen, weil sowieso chancenlos, und dann ist gut? 2) Alles selber gegenüber Google darstellen und schauen was passiert oder 3) zum Fachanwalt gehen, um so ggf. noch Schlimmeres zu verhindern?

Über eine kurze Einschätzung würde ich mich freuen. Danke!

-- Editiert von User am 27. März 2023 23:58

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von sebhoff):
Allerdings fuchst es mich schon ein wenig, dass die Montage-Firma mit einer offensichtlichen Lüge - natürlich können sie meine Rezension sehr wohl zuordnen... ;-) - so einfach ein Problem beheben kann

Nun, dann beweist man halt, so das die Rezension des Rezensenten vom Mandanten zugeordnet werden kann...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1519x hilfreich)

Gehen wir davon aus, die Bewertung ist sachlich geschrieben....dann ist sie aus meiner Meinung heraus auch berechtigt. Du hast nun objektiv die Leistung dieser Firma bewertet.

Und Google würde ich das ganze so schreiben wie du es hier im Forum berichtet hast. Vielleicht noch mit ein paar mehr Daten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
sebhoff
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nun, dann beweist man halt, so das die Rezension des Rezensenten vom Mandanten zugeordnet werden kann...


Danke! Ja - aber eine meiner Fragen ist, ob eine nur indirekte Geschäftsbeziehung quasi automatisch dazu führt, dass man de facto keine Bewertung abgeben kann.
Inzwischen habe ich auch noch Fotos der Installation gefunden, die ich damals mit Einwilligung der Monteure gemacht habe, auf denen man das Logo der Montage-Firma zwar etwas verpixelt aber durchaus erkennbar sieht. Dass sie bei mir aktiv waren, liegt also auf der Hand.

Ich suche dann also mal weiter...

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16530 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat (von sebhoff):
aber eine meiner Fragen ist, ob eine nur indirekte Geschäftsbeziehung quasi automatisch dazu führt, dass man de facto keine Bewertung abgeben kann.

Nein - natürlich kann man auch den Vertragspartner bewerten , wenn die Arbeit von einem Subunternehmen des Vertragspartners ausgeführt wurde.
Sie haben "nur" die Beweisproblematik.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
sebhoff
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Nein - natürlich kann man auch den Vertragspartner bewerten , wenn die Arbeit von einem Subunternehmen des Vertragspartners ausgeführt wurde.
Sie haben "nur" die Beweisproblematik.


Danke für die Antwort! Aber es ist ja umgekehrt: Ich habe den Subunternehmer bewertet....

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von sebhoff):
aber eine meiner Fragen ist, ob eine nur indirekte Geschäftsbeziehung quasi automatisch dazu führt, dass man de facto keine Bewertung abgeben kann.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten
vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen /
Satzungen etc. liest.

Kennt man diese Frage, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann
können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Warum plagt man sich selbst mit einem Subunternehmer herum statt den eigentlichen Verkäufer in die Pflicht zu nehmen?

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#8
 Von 
sebhoff
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Warum plagt man sich selbst mit einem Subunternehmer herum statt den eigentlichen Verkäufer in die Pflicht zu nehmen?


Weil der Verkäufer soweit ich es nachvollziehen kann alles getan hat, um den Subunternehmer dazu zu bewegen, seinen Auftrag zu erfüllen. Dem Verkäufer war das alles wohl auch ziemlich peinlich, ich habe mehrere Entschuldigungen seinerseits erhalten (vom Subunternehmer übrigens nie) und am Schluss auch noch einen €50 Gutschein als Entschädigung. Ich habe keinerlei Gründe, gegen den Verkäufer vorzugehen; meiner Empfindung nach hat er sich gegenüber mir vorbildlich verhalten. Die Probleme sind einzig durch die Handlungsweise des Subunternehmers entstanden, der für die Montage zuständig war. Meine Bewertung bildet dies ab.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sebhoff
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten
vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen /
Satzungen etc. liest.

Kennt man diese Frage, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann
können wir zielführend dazu diskutieren.


Sorry - ich stehe leider etwas auf der Leitung und verstehe die Antwort nicht ganz. Welche Art von Klauseln und Absprachen könnten es denn sein, die so etwas begründen würden?

In der Auftragsbestätigung des Verkäufers steht folgende Position:
Montage Q-Busanlage inkl. 3 x SZ11 Inkl. Aufmaß
Inkl. Anfahrt Montageteam

Der Name des Subunternehmers wird dort nicht genannt. Alle weiteren Absprachen (Termine, Vorbereitung der Terrasse, usw.) wurden direkt mit dem Subunternehmer getätigt (alles telefonisch oder vor Ort, soweit ich das in Erinnerung habe), der dadurch zum direkten Ansprechpartner für mich wurde. Es gibt einzig noch eine Mail des Verkäufers, in der der Name des Subunternehmers steht, nachdem ich mich nach dem Liefertermin erkundigt hatte:

"ich hoffe Ihnen geht es gut, ich muss mich entschuldigen. Ich hab soeben bei Novahüppe angerufen, Hüppe hat die Fertigstellung nicht mehr rechtzeitig geschafft. Der Q-Bus wird voraus. nächste Woche bei uns eintreffen.

Ich werde die Firma XXXXXXXXX hierüber auch direkt informieren. Damit man mit Ihnen eine Montage vereinbaren kann."

Gerne kann ich weitere Infos liefern, wenn ich weiß, was nötig ist.
Danke für die Hilfe - und die Geduld!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von sebhoff):
Welche Art von Klauseln und Absprachen könnten es denn sein, die so etwas begründen würden?

Die welche man mit dem Plattformbetreiber hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sebhoff
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die welche man mit dem Plattformbetreiber hat.


OK - ich kann in den Richtlinien von Google nichts erkennen, was eine Bewertung von Subunternehmen grundsätzlich ausschließt. Allerdings bin ich ja auch kein Spezialist. ;-)

Ich werde dann also mal meine Stellungnahme verfassen und mich nach einer Rückmeldung von Google ggf. nochmals mit einem Update melden.

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