Negative Bewertung auf google..

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
ryan71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Negative Bewertung auf google..

Guten Tag,

zwar habe ich bereits google auf den Beitrag aufmerksam gemacht, jedoch soll die Löschung einer Bewerung wohl etwas dauern.
Da hat doch tatsächlich jemand mein Geschäft negativ bewertet, bzw den Technikerdienst eines Anbieters. Der gute Mann ist nichtmal mein Kunde, bzw bewertet er etwas womit weder ich noch mein Geschäft was zu schaffen hat.
Kann ich da was machen?
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus :)

-- Editiert von Moderator am 05.12.2017 14:48

-- Thema wurde verschoben am 05.12.2017 14:48

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Gegen eine negative Bewertung ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn sie berechtigt ist.

Aus Deinem obigen Text erkenne ich den Zusammenhang nicht wirklich.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

:forum:

Das Grundgesetz ist hier jedenfalls nicht betroffen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
ryan71
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist ob ich rechtlich gegen jemanden vorgehen kann der mein Geschäft schlecht bewertet obwohl er nicht bei mir gekauft hat.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Natürlich kannst du das. Wenn falsche Tatsachen behauptet werden, muss die Bewertung von ihm korrigiert oder gelöscht werden. So einfach ist das. Macht er das nicht, kann man ihn mittels Anwalt oder Gericht kostenpflichtig dazu zwingen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
obwohl er nicht bei mir gekauft hat.
Das ist das falsche Argument.
Es spielt keine besondere Rolle, ob der Autor Kunde bei dir war oder nicht. Entscheidend ist ob er die Wahrheit schreibt oder der Text von der Meinungsfreiheit gedeckt ist; solange eins von beiden zutrifft hast du wenig Chancen dagegen vorzugehen.

Zitat:
bzw bewertet er etwas womit weder ich noch mein Geschäft was zu schaffen hat.
Wie jetzt? Bemängelt er, dass du in deiner Arztpraxis Gammelfleisch verkaufst? Oder wie soll man das verstehen?

Zitat:
bzw den Technikerdienst eines Anbieters.
Das hört sich doch eher so an, als dass er etwas bei dir gekauft/bestellt/beauftragt hat, und dann anschließend etwas beim Einbau (o.ä.) schief gegangen ist.
Dann solltest du bedenken, dass die Techniker Erfüllungsgehilfen von dir sind, eine schlechte Bewertung wäre berechtigt.

Konkret: Was ist dein Geschäft?

Stefan


-- Editiert von reckoner am 05.12.2017 19:23

-- Editiert von reckoner am 05.12.2017 19:25

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