Newsletter + Name?

5. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
ceekay
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Newsletter + Name?

Hallo,
habe nun schon einige Male gehört, dass bei einer Anmeldung zu einem Newsletter kein Name abgefragt werden darf. Einen entsprechenden Paragraphen konnte ich hierzu aber bisher nicht finden.
Kann mir jemand von euch einen Tipp geben (oder stimmt die Aussage in dieser Form gar nicht)?

Grüße
Ceekay

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Vermutlich wird das von einigen Stellen unter Berufung auf §3a BDSG verargumentiert.

Da die §§43 , 44 BDSG allerdings keine Vorschriften über Verstöße gegen §3a BDSG enthalten, bleibt wohl "nur" die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Aber auch da würde ich mich wundern, wenn jemand verargumentiert bekommt, man dürfe Menschen nicht mehr nach ihrem Namen fragen, um sie persönlich anreden zu können.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
dass bei einer Anmeldung zu einem Newsletter kein Name abgefragt werden darf.

Der Name darf abgefragt werden.
Es sollte jedoch kein Pflichtfeld sein um keinen Angrifffläche für Abmahnungen zu bilden.
Desweiteren muss ja niemand seinen korrekten Namen angeben, man kann also anonym bleiben.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ceekay
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke, das genügt mir.

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