Hallo,
habe nun schon einige Male gehört, dass bei einer Anmeldung zu einem Newsletter kein Name abgefragt werden darf. Einen entsprechenden Paragraphen konnte ich hierzu aber bisher nicht finden.
Kann mir jemand von euch einen Tipp geben (oder stimmt die Aussage in dieser Form gar nicht)?
Grüße
Ceekay
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Newsletter + Name?
5. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 5. Juli 2011 | 14:43
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 5x hilfreich)
Newsletter + Name?
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#1
Antwort vom 6. Juli 2011 | 16:41
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
Vermutlich wird das von einigen Stellen unter Berufung auf §3a BDSG
verargumentiert.
Da die §§43
, 44 BDSG
allerdings keine Vorschriften über Verstöße gegen §3a BDSG
enthalten, bleibt wohl "nur" die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
Aber auch da würde ich mich wundern, wenn jemand verargumentiert bekommt, man dürfe Menschen nicht mehr nach ihrem Namen fragen, um sie persönlich anreden zu können.
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#2
Antwort vom 13. Juli 2011 | 01:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
quote:
dass bei einer Anmeldung zu einem Newsletter kein Name abgefragt werden darf.
Der Name darf abgefragt werden.
Es sollte jedoch kein Pflichtfeld sein um keinen Angrifffläche für Abmahnungen zu bilden.
Desweiteren muss ja niemand seinen korrekten Namen angeben, man kann also anonym bleiben.
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#3
Antwort vom 14. Juli 2011 | 18:24
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 5x hilfreich)
Danke, das genügt mir.
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