Nicknapping bei Stayfriends

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
dieahnungslose
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Nicknapping bei Stayfriends

Hallo an Alle!

Wir haben hier ein (kleines?) Problem.
Und zwar hat sich jemand bei Stayfriends mit dem selben Namen wie mein Mann angemeldet, lediglich das Geburtsdatum weicht um 1 Jahr und 3 Tage ab und die Schule(n) stimmen nicht ganz überein, nur die zuletzt besuchte Schule sollen mein Mann und sein angeblicher Namensvetter gemeinsam besucht haben. Da wir nun aber keinen sehr häufigen Namen wie Müller, Meier usw. haben, sondern unser Nachname laut Einwohnermeldeamt tatsächlich nur 4 mal in dieser Stadt existiert (alles Verwandte und keiner mit dem selben Vornamen wie mein Mann) kann man wohl davon ausgehen, das sich dort jemand einen Scherz mit uns erlaubt.
Leider sieht das Team von Stayfriend keine Veranlassung den gefakten Namen von ihrer Plattform zu entfernen, der Doppelgänger ließt bzw. antwortet auch nicht auf Mails von uns.
Meine Frage wäre, ob man in diesem Falle eine Strafanzeige stellen kann, oder sehen wir das alles etwas zu eng? Die Angst bei uns ist schon groß, das dort mit dem "Namensvetter" von unwissenden Bekannten, Verwandten usw. private Sachen ausgetauscht werden könnten, die sich gegen uns richten könnten.

Liebe Grüße
dieahnungslose
PS: Entschuldigt bitte den langen Text, sollte nur alles gut erklärt sein.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dieahnungslose
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Würde die Frage gerne nochmal hochschieben und auf Antwort hoffen, da das Problem immer noch besteht.
Hat denn niemand Ahnung davon?

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
dieahnungslose
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für deine Antwort!
Die Frage wäre noch, welchen Gang man zu erst wählt, gleich zum Anwalt, oder erstmal zur Polizei, das Internet gibt da nicht so viel her.
Ich denke, gegen Stayfriends gäbe es den Weg über den Anwalt, aber wie gegen den "Doppelgänger" vorgehen?
Wir haben ja schon eine Ahnung wer es sein könnte, was wir aber natürlich nicht vor Polizei / Anwalt äußern würden, ist ja auch nur ein Verdacht, aber es gibt in unserem Bekanntenkreis jemand, der sich gerne im Netz oder auch am Telefon mit anderen Namen (an)meldet und uns bzw. auch andere regelrecht belästigt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> gleich zum Anwalt, oder erstmal zur Polizei

Die Polizei wird Ihnen etwas husten, §12 BGB ist reines Zivilrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dieahnungslose
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Ah, okay danke, dann werden wir das mal unserem Anwalt weiter geben!

Kurze Frage noch am Rande, bekommen wir dann eigentlich mitgeteilt, wer der Doppelgänger ist, oder wird der uns gegenüber anonym gehalten?

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