Nötigung zu einer Straftat durch Rechtsanwalt!!

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)
Nötigung zu einer Straftat durch Rechtsanwalt!!

Hallo zusammen,

ich habe mal folgendes, etwas kurioses anliegen.

Ich betreibe neben meine nicht selbständigen Vollzeit-Tätigkeit nebengewerblich einen An- und Verkauf von Konsolenspielen (Playstation etc.)

Nun bestellte jemand in der Nacht vom vergangenen Samstag auf Sonntag gegen 2:30 Uhr ein Spiel und wählte Vorkasse (Überweisung) als Zahlungsweise aus.

Die Bestätigungsmail der Bestellung konnte ihm nicht zugestellt werden, da seine Mailbox nicht erreichbar war. Ich dachte mir da nichts bei, da die Bankverbindung ja auch bei der Bestellung angezeigt wird.

Nun kam heute um 13.00 (Montag) eine eMail von ihm, wie sich jetzt zeigte, einem Rechtsanwalt aus Berlin. Hier nutzte er seine Kanzleiadresse und nicht die nicht zu erreichende Mailadresse aus seiner Bestellung.

Er schrieb mir ohne Anrede, Grußformel usw. einfach, dass ich, da ich telefonisch und per Fax nicht erreichbar sei, die Bereitschaft zur Lieferung des Spiels bestätigen soll, um einem Strafverfahren zu entgehen.

Ich antwortete ihm also, dass ich das nebenbei mache, sonst Vollzeit arbeite...telefonisch schlecht erreichbar, etc. Dann sagte ich ihm, dass bisher weder eine Zahlung, noch ein Altersnachweis für das Usk18 Spiel eingegangen ist und dass er als RA doch sicher weiß, dass ich keine Spiele ab 18 ohne diesen Nachweis versenden darf.

Das interessierte ihn jedoch nicht. Er drohte weiter, dass im Internet Gerüchte kursieren, dass ich ein Betrüger sei und nicht liefere, usw.
Meinen Shop gibt es seit 3-4 Wochen und alle Bestellungen sind ausgeliefert worden.

Er geht sogar noch weiter und fordert mich auf, ihm genau zu begründen, warum ich Zweifel an seiner Volljährigkeit habe. Ich könne ihn ja in der Kanzlei anrufen. Weiterhin fordert er mich unter Fristsetzung auf, das (noch nicht bezahlte) Spiel ohne Altersnachweis bis 09.01.auszuliefern. Dann würde ich mich aber doch strafbar machen.

Er droht weiter und hat sogar schon die Strafanzeige wegen Betruges vorgeschrieben, adressiert an die Polizei in Berlin. All das als PDF unter dem Briefkopf seiner Anwaltskanzlei und von seiner Kanzleiadresse gesendet.

Er will also, dass ich eine Straftat begehe und droht mir mit einer Betrugsanzeige, wenn ich das nicht mache.

Wie wehre ich mich dagegen?

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44 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>noch ein Altersnachweis für das Usk18 Spiel eingegangen ist <hr size=1 noshade>

Und der sieht wie genau aus?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Meines Wissens nach ist der Nachweis durch einen Personalausweis oder ähnlichem und darauf folgendes eigenhändiges Einschreiben erforderlich.

Gerade bei so einem Typen will ich jetzt keinen Fehler machen. Hinterher schicke ich jetzt was raus und kriege richtig Stress, weil er dann behauptet, sein 15-jähriger Sohn oder so habe seine Mail Adresse aus der Kanzlei benutzt.

Abgesehen davon ist das Spiel ja nicht mal bezahlt.

-- Editiert XxBombermanxX am 06.01.2015 05:11

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#3
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Hier einfach mal der anonymisierte Schriftwechsel....

Hier klicken! http://web306.server106.greatnet.de/kurios/

Ich weise noch mal darauf hin, dass die Ware nicht einmal bezahlt ist bisher.
Der Satz in seiner Anzeige, dass jegliche Kontaktaufnahme erfolglos war, ist schlicht gelogen, wie man sieht.

Ich habe ja Schriftwechsel mit ihm....er hat mich nur telefonisch nicht erreicht.

Der Onlineshop liegt auf einer de-Domain, die auf meinen Namen registriert ist.

Wie er darauf kommt, dass das nicht meine echte Identität ist, kann ich nicht sagen.

Auch die angebliche Nichtlieferung an andere Kunden ist an den Haaren herbei gezogen und einen Nachweis erbringt er diesbezüglich nicht.

Irgendwas stimmt da doch nicht.

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#5
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Hä? Wieso malware?

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Das ist ja mal interessant...so eine Meldung bekomme ich nicht. Egal über welches Gerät ich die Seite betrete.

Dann werde ich das wohl gleich mal auf einem anderen webspace deponieren.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde noch abwarten und bis dahin nichts weiter tun. nur monoton schreiben "Senden Sie bitte einen Altersnachweis zu". Schließlich ist das nur eine "vorbereitete Strafanzeige". Davon abgesehen lügt er ja. Beobachte dein Konto, ob er wirklich überwiesen hat, ich glaube daran nicht.

Überhaupt klingt das alles extrem dubios. Kannst du mal schauen, ist der Absender wirklich von seiner Internet-Domain? Wenn ja, würde ich hier durchaus auch Nötigung sehen, was man mal zur Anzeige bringt. Und zwar Nötigung, das FSK18-Spiel ohne Altersverifikation rauszuschicken. Dazu hat er sogar eine eigene Straftat angekündigt, nämlich dich anzuzeigen mit schlichtweg einigen Lügen gespickter Anzeige. Man darf zwar einen Verdacht äußern, aber lügen darf man bei einer Strafanzeige trotzdem nicht.

Das mit dem "Es kursieren Gerüchte" ist auch Blödsinn.
Dass der Anwalt am 5.1.2015 bezahlt haben will ist ja nett, dass das Geld aber u.U. bis Wochenmitte braucht bis es bei dir eintrifft, sollte er mal als Anwalt wissen. Dieses "Umgehender Versand" noch bevor das Geld bei dir eintrifft, ist wirklich Blödsinn.
Irgendetwas ist da faul. Evtl. sucht da ein Anwalt irgendein Betätigungsfeld und macht einen Testlauf... k.A.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich würde hier auch nichts weiter machen, als auf den Altersnachweis zu bestehen und darauf verweisen, dass Vorkassebestellungen erst nach Geldeingang versendet werden.

Du brauchst mitnichten zu begründen, warum Du Zweifel an der Volljährigkeit hast, Du bist im Gegenteil dazu verpflichtet sicherzustellen, dass der Empfänger tatsächlich volljährig ist.

Übrigens: Wie versendest Du in dem Fall? Mit dem normalen Postversand (auch eigenhändig) ist nicht sichergestellt, dass kein Minderjähriger Zugriff auf die Sendung bekommt. Selbst mit dem Vermerk "eigenhändig" gibt das die Post/DHL noch an einen Bevollmächtigten heraus - wenn bspw. Sohnemann den Ausweis von Papa kopiert hat, dann bekommt er die gefälschte Vollmacht auch noch hin.

Es gibt von DHL die Möglichkeit, mit Altersprüfung zu vesenden:
http://www.dhl.de/de/paket/information/geschaeftskunden/identitaets-alterspruefung.html

Ist zwar teurer als der normale Versand, Du sparst Dir aber die eigene Altersprüfung und bist damit 100%ig auf der sicheren Seite, dass kein Minderjähriger das Paket in Empfang nimmt.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#10
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Also die Zahlung ist heute tatsächlich eingegangen.

Ich habe ihm brav den Eingang der Zahlung per Mail bestätigt und nochmals um Zusendung eines Altersnachweises gebeten, damit ich das Spiel in den Versand geben kann.


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#11
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Dann sagte ich ihm, dass bisher weder eine Zahlung, noch ein Altersnachweis für das Usk18 Spiel eingegangen ist und dass er als RA doch sicher weiß, dass ich keine Spiele ab 18 ohne diesen Nachweis versenden darf.

Wenn der Mann RA ist, ist die Wahrscheinlichkeit der Minderjährigkeit aber bei exakt 0%. Zu einer Absicherung seiner Kanzleiadresse gegen unbefugten Gebrauch (durch Minderjährige) ist er berufsrechtlich verplfichtet, weshalb Sie da eigentlich nix befürchten müssen sollten. Dennoch bin auch in der Meinung, dass das ganze etwas "dubios" ist. Für einen RA eigentlich schon ziemlich peinlich. Solche Auffoderungen, in denen sofort das Wort "Strafanzeige" fällt und das alles unter dem Briefkopf einer Kanzlei macht einen unprofessionellen Eindruck.

Da habe ich auch den Verdacht, dass vielleicht die Kanzlei nicht sonderlich gut läuft und man auf der Suche nach einen Betätigungsfeld ist. Viel Zeit scheint er ja zu haben. Deswegen mein Rat:
Der Zugang beim RA sollte nachweisbar sein!
Sie können sich ja vielleicht ausmalen, was passiert, wenn das Paket verloren geht oder er das auch nur behauptet. Sie machen das anscheinend ja auch gewerblich, tragen dann meines Erachtens das Risiko.

Hier können Sie übrigens mal testen, ob er wirklich Anwalt ist:
http://www.rak-berlin.de
Dort melden Sie sich auch, wenn er wirklich Anzeige erstattet oder Kostenforderungen gegen Sie erhebt. Vielleicht wollen Sie sich dann aber auch nochmal hier melden?

Wenn das keine Einzelkanzlei ist können Sie sich ja tatsächlich mal per Mail an einen der Partner wenden und dort um Bestätigung des Alters beten. Dazu wurden Sie ja sogar aufgefordert. Dürfte dort für Gesprächsstoff sorgen. :grins:

-- Editiert Hafenlärm am 06.01.2015 20:43

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und nochmals um Zusendung eines Altersnachweises gebeten, damit ich das Spiel in den Versand geben kann. <hr size=1 noshade>

Da diese Art und Weise des Versandes rechtswidrig wäre, da die gesetzlichen Anfoderungen nicht erfüllt werden, solltest Du den Versand auf rechtskonform umstellen. Und zwar unverzüglich und dauerhaft.

Im übrigen wurde der Hinweis auf den Altersnachweis ja sicherlich ordnungsgemäß in das Angebot und die vertraglichen Vereinbarungen eingearbeitet?





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#13
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
Da diese Art und Weise des Versandes rechtswidrig wäre, da die gesetzlichen Anfoderungen nicht erfüllt werden, solltest Du den Versand auf rechtskonform umstellen. Und zwar unverzüglich und dauerhaft.


Welche Art des Versandes?

quote:
Im übrigen wurde der Hinweis auf den Altersnachweis ja sicherlich ordnungsgemäß in das Angebot und die vertraglichen Vereinbarungen eingearbeitet?


Im Angebot steht explizit, dass die Zusendung eines Altersnachweises erforderlich ist.


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#14
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Ich hatte ihm nach seiner Mail mit der vorgefertigten Anzeige noch mal eine Mail geschrieben und bin etwas deutlicher geworden...so a la

quote:
"bei allem notwendigen Respekt",

keine Zahlung eingegangen, also haben Sie nix zu fordern

ohne Altersnachweis versende ich gar nichts

Nötigung zur Begehung einer Straftat

eigene Strafanzeige erstellen deswegen

Meldung Rechtsanwaltskammer

Ich fordere Sie auf, mir die Gerüchte zu belegen

Ich bestreite den Wahrheitsgehalt Ihrer Aussage

Ihre vorgefertigten Schreiben lassen mich kalt...

Kommt kein Altersnachweis, geht die Zahlung zu meiner Entlastung zurück



Das ganze natürlich als ordentlichen Text verfasst.

Seitdem antwortet er mir nicht mehr. Weder auf die Mail, noch auf die Bestätigung des Zahlungseingangs und auch nicht auf die Anforderung des Altersnachweises.

Ich werde noch bis morgen warten und dann die Zahlung erstatten und das Geld zurückschicken und den Kauf stornieren, denke ich.

Das werde ich ja wohl dürfen, denke ich.

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wenn der Mann RA ist, ist die Wahrscheinlichkeit der Minderjährigkeit aber bei exakt 0%.

Und wenn man keinen Altersnachweis fordert ist das nächste was der Anwalt macht folgendes: http://www.juraserv.de/startseite/abmahnung-wegen-verkauf-von-usk/fsk-ab-18-computerspielen-und-konsolen-games-im-internet-ebay-amazon-etc-01016
quote:
Im Angebot steht explizit, dass die Zusendung eines Altersnachweises erforderlich ist.

Na dann. Wenn er diese Vertragsbedingung nicht einhalten will, dann würde ich folgendes machen: Sollte er sich weiterhin weigern, den Altersnachweis zuzusenden, vom Vertrag zurücktreten und ihm das Geld zurück überweisen. Man kann und darf sich seine Kunden schließlich aussuchen.

Mehr nicht. So Leute sind es in meinen Augen nicht Wert, dass man sich über Gebühr mit ihnen beschäftigt.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#16
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Welche Art des Versandes?

Wie ich auch schon angemerkt habe ist beim normalen Paketversand nicht sichergestellt, dass nur der tatsächliche Empfänger die Ware erhält. Damit kann man Deine Art der Altersprüfung unterlaufen und das kann Dich wieder in Probleme bringen. Mal abgesehen davon hätte ich persönlich meine Probleme, einem Dritten eine Ausweiskopie zu schicken.

Wie auch schon erwähnt bietet DHL einen Versand mit Alters- und Identitätsprüfung an. Dann erhält nur der Besteller die Ware und das auch nur dann, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist. Und Dir selbst spart das den Aufwand der Altersprüfung.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Mal abgesehen davon hätte ich persönlich meine Probleme, einem Dritten eine Ausweiskopie zu schicken.

Ich auch. Aber:
Es hat dem Anwalt ja frei gestanden, dieser Vertragsbedingung (Altersnachweis) nicht zuzustimmen und sodann einen anderen Händler aufzusuchen. Wenn er aber mit dem TE einen Vertrag schließen will, kann er nicht einfach diesen Vertrag durch "Erpressung" unterlaufen. Wenn der TE auf Einhalten der Vertragsbedingungen besteht, dann hat der Anwalt nur die Chance, entweder zu akzeptieren, dass rückabgewickelt wird oder die Bedingungen zu erfüllen.

quote:
Wie auch schon erwähnt bietet DHL einen Versand mit Alters- und Identitätsprüfung an

Das wäre für die Zukunft auch durchaus überlegenswert. Dann auch natürlich für FSK18-Spiele die Versandkosten etwas erhöhen. Das ist nämlich bestimmt etwas teurer.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 07.01.2015 10:09

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#18
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Über die Versandproblematik etc. hatte ich mir natürlich im Vorfeld auch viele Gedanken gemacht und auch viel recherchiert.
Im allgemeinen gilt es als dort als rechtssicher, so habe ich es jedenfalls mehrfach gelesen, eine Ausweiskopie zur tatsächlichen Altersüberprüfung einzufordern und dann per Einschreiben "Eigenhändig" an exakt diese Person zu versenden.
Den Ausführungen im Internet zur Folge reicht es bei dieser Versandform auch nicht, jemand anderen zu bevollmächtigen, da tatsächlich ausschließlich "eigenhändig" ausgehändigt wird, bzw. werden darf.
Wenn der Zusteller sich am Ende daran nicht hält, dann entzieht sich das zumindest meiner Verantwortung als Versender.

Was das Übermitteln der Ausweiskopie angeht, hätte ich da glaube ich weniger Bedenken. Zumindest die Ausweisnummer kann man schwärzen, so dass es lediglich Name, Adresse und Alter überprüft werden kann.
Jede Bank, jeder Telekommunikationsanbieter, usw. benötigt diese Unterlage ja auch und bekommt sie im Allgemeinen auch.
Wo zieht man da als Kunde die Grenze, wer das Dokument bekommt und wer nicht?



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#19
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Doch, man bekommt auch ein eigenhändiges Einschreiben/Paket mit einer Vollmacht:
https://www.dhl.de/de/paket/information/geschaeftskunden/service-eigenhaendig.html
Amazon vesendet USK18-Ware ausschließlich mit der Altersprüfung vin DHL und ich gehe doch davon aus, dass die mit ihrer Rechtsabteilung sorgfältig geprüft haben, ob nicht auch die günstigere Variante "eigenhändig" nach einmal erfolgter Altersprüfung ausreicht.

Zum Thema Ausweiskopie: Habe ich noch selten abgeben müssen. Bei einer lokalen Bank lege ich den Ausweis vor, bei Online-Verträgen gibt es PostIdent bzw. wenn bspw. bei Mobilfunkverträgen ohnehin noch Hardware geliefert wird die Identitätsprüfung von DHL. Ich glaube für die 0%-Finanzierung bei MM/Saturn war sie nötig.

Und wenn es um die Grenze geht: Einem Ebay- oder auch einem kleinen lokalen Händler würde ich die nicht geben, einer Bank oder einem renommierten Händler wie Amazon hingegen schon.

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-- Editiert JogyB am 07.01.2015 11:23

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn der Zusteller sich am Ende daran nicht hält, dann entzieht sich das zumindest meiner Verantwortung als Versender. <hr size=1 noshade>

Diese Ansicht ist falsch.



Desweiteren ist das kopieren des Ausweis für diesen Zweck schlicht verboten, siehe §14 Personalweisweisgesetz.
Derzeit ist es also so, das DU den Anwalt (und die anderen Kunden) zum Rechtbruch aufforderst.


Deine Art der Altersprüfung sowie des Versandes sind schlicht nicht rechtskonform. Der Verweis "andere machen das auch so" hilft vor Gericht nicht.
Und irgendwo sich was im Internet anzulesen statt in eine fachliche Beratung und Prüfung zu investieren kann einen in solchen Fällen richtig teuer zu stehen kommen (zivil- wie strafrechtlich).
Kann sein das Dir das dann in ein paar Wochen ein Richter kostenpflichtig erklärt.

Ich gehe davon aus, das es kein gelangweilter Anwalt ist, sondern einer der vom Mitbewerber beauftragt wurde.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Bist Du sicher, dass hier §14 PAuswG so eng auszulegen ist?

Dann dürfte quasi niemand den Personalausweis anschauen - letztendlich wäre auch die Identitäts- oder Altersfeststellung durch den Paketdienst unmöglich. Ich sehe das von TE verwendete Verfahren durch §20 Abs. 1 PAuswG gedeckt, wenn auch für den angestrebten Zweck nicht ausreichend.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bist Du sicher, dass hier §14 PAuswG so eng auszulegen ist? <hr size=1 noshade>

Zumindest war das VG Hannover der Meinung, Az 10 A 5342/11


Hier ist das ganze auch nochmal gut dargelegt:
http://www.juris.de/jportal/portal/page/jmobilprod.psml?id=jpr-NLBAADG000114&action=controls.mobil.OneNewsView&fmt=mobil


Es gibt auch noch die amtliche Begründung, Bundesratsdrucksache 550/08 vom 8. August 2008:
„§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Begrifflichkeiten der Vorschrift knüpfen an die Legaldefinitionen in den §§ 2 und 3 BDSG an. Der Behördenbegriff ist in § 2 Abs. 2 legaldefiniert."
Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2008/0550-08.pdf




quote:<hr size=1 noshade>Dann dürfte quasi niemand den Personalausweis anschauen <hr size=1 noshade>

Naja, anschauen schon.

Nur kopieren/scannen halt nicht, bis auf die Ausnahmen.





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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Demnach darf das aber dann doch auch keine Bank, kein Arbeitgeber, usw.

Also meine Bank hat sich meinen Perso kopiert. Und mein Arbeitgeber genau so.



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Doch, wenn es eine Grundlage gibt schon.

Bei der Bank könnte das z.B. das Geldwäschegesetz sein, beim Arbeitgeber fällt mir da spontan nichts ein.

"Das haben wir schon immer so gemacht" oder "das ist so üblich" sind keine Begründung.





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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Bei der Bank könnte das z.B. das Geldwäschegesetz sein

Mach den Konjunktiv weg ;-)

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#26
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(409 Beiträge, 161x hilfreich)

Sooo.....nachdem ich nun gedacht habe, der Spuk sei vorbei, gehen wir in die nächste Runde.

Nachdem nun am 06.01.2015 die Zahlung eingegangen ist, wurde dieser von mir per eMail bestätigt und weiter um Zusendung eines Altersnachweises gebeten.

Dies wurde ignoriert. Am 07.01. habe ich nochmals per eMail um die Zusendung eines Altersnachweises gebeten. Dazu wurde gesagt, dass die Bestellung storniert und die Zahlung erstattet wird, wenn bis zum 08.01. noch immer kein Altersnachweis vorliegt.

Auch dies wurde ignoriert, so dass ich am 08.01. abends eine eMail schrieb, dass die Bestellung storniert ist und die Zahlung erstattet wurde.

Auch darauf kam keine Antwort.

Gestern, am 13.01. kam dann ein Einschreiben mit der Post.
Hier wird behauptet, dass ich mit Nachricht vom 05.01. endgültig erklärt habe, dass ich meiner Leistungspflicht nicht nachkommen werde.
Allerdings habe ich lediglich erklärt, dass eine Zusendung ohne Altersnachweis nicht erfolgen wird.

Weiter wird gesagt, dass ein rechtlich hinreichender Grund für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht vorliege, ich mich in Verzug befände und zur Erstattung eines außergerichtlichen Schadenersatzes verpflichtet sei.

Er würde weiterhin auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehen und im Falle einer weiteren Nichtlieferung sofort Klage erheben wird.

Sobald die Ware geliefert sei, würde er den Kaufpreis erneut anweisen. Als "Altersnachweis" stellte er mit dem Einschreiben seine Anwaltszulassung in Kopie mit.

Ich persönlich bin der Meinung, dass der Mensch von Anfang an nur auf Krawall aus war, aus welchem Grund auch immer.

Ich bin weiter der Meinung, dass es gar keinen Kaufvertrag gibt, denn die AGB, die im Übrigen von meinem Rechtsschutzversicherer stammen, besagen über den Vertragsschluss folgendes:

quote:<hr size=1 noshade>2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Onlineshops im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, im Onlineshop Waren zu bestellen.

2.2 Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

2.3 Der Onlineshop bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Zugang der Bestellung. Die Bestellbestätigung wie auch die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellen noch keine rechtsgeschäftliche Annahme unsererseits dar. Die Angebotsannahme durch uns erfolgt erst, indem wir die Ware zum Versand an Sie bringen. Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine schriftliche Versandbestätigung per E-Mail. Der Kunde ist jedoch höchstens 7 Tage an sein Angebot gebunden.

2.4 Vertragsgegenstand ist die vom Kunden bestellte Ware. Bezüglich der Beschaffenheit gilt die Angebotsbeschreibung, im Übrigen gilt § 434 Abs.1 Satz 3 BGB . <hr size=1 noshade>


Hier sehe ich im Bezug auf Punkt 2.3, dass ein Kaufvertrag, der hier angeblich rückabgewickelt wurde, noch gar nicht geschlossen wurde.

Ich habe kein Interesse an diesem Menschen als Kunden, möchte ihn weder jetzt, noch künftig, beliefern.

Wie wird der weitere Sachverhalt hier gesehen?
Ich bin geneigt, ihm zu schreiben, dass aus o.g. Grund noch kein Kaufvertrag zustande kam und es auf eine Klage ankommen lasse.



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#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Gar nichts mehr schreiben!
Von deiner Seite aus ist der Fall erledigt. Mails einfach ignorieren oder vorsorglich blocken.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich persönlich bin der Meinung, dass der Mensch von Anfang an nur auf Krawall aus war, aus welchem Grund auch immer.

So blöd das ist, aber das wird dir ggf. noch öfter passieren. Es gibt viele Konkurrenten, die genau mit solchen Maschen Konkurrenten aus dem Weg räumen wollen. Mich würde nicht wundern, wenn im Anschluss an eine Klage eine überteuerte Abmahnung kommt oder ähnliches (oder auch noch parallel dazu). Bei so etwas liegt es nicht fern, dahinter "System" zu vermuten.
Oder einen Anwalt, der eine Nebelkerze zündet, um ein neues Abmahn-Betätigungsfeld zu suchen.

Man sollte als Unternehmer immer genug Erspartes im Hintergrund haben, um sich ggf. einen solchen Rechtsstreit leisten zu können. Hier steht zwar, solange da keine Unterlassung o.ä. plötzlich auftaucht, nur das Spiel als Streitwert im Vordergrund, es ist also relativ billig, das zu verhandeln. Aber du weißt ja nicht, was noch so für Überraschungen kommen.

Ich würde hier auch absolut nicht mehr reagieren. Wenn man nicht mehr reagiert, verliert der Anwalt eventuell seine Lust daran. Falls nicht, ist es eh egal, was man macht und bevor man irgendetwas Unbedachtes äußert, wartet man lieber eine gerichtliche Klärung ab.


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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dazu wurde gesagt, dass die Bestellung storniert und die Zahlung erstattet wird, wenn bis zum 08.01. noch immer kein Altersnachweis vorliegt. <hr size=1 noshade>

Die Frist war mit Sicherheit zu kurz.

quote:<hr size=1 noshade>Ich bin weiter der Meinung, dass es gar keinen Kaufvertrag gibt, denn die AGB, die im Übrigen von meinem Rechtsschutzversicherer stammen, besagen über den Vertragsschluss folgendes: <hr size=1 noshade>

Da kannst Du in den AGB schreiben was Du willst, wenn Du zur Vorkassezahlung aufforderst, dann nimmst Du damit das Kaufangebot an und es gibt einen Vertrag - auf welcher Basis solltest Du sonst den Kunden auffordern, eine Zahlung zu leisten? "Ich will schon mal das Geld, aber ob ich dann überhaupt liefere, überlege ich mir nochmal" funktioniert nicht wirklich.

Vgl. hierzu OLG Frankfurt, AZ 6 W 84/12 :
quote:<hr size=1 noshade>[...] führt sie auch zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden, weil diese ihre Zahlung zu einem Zeitpunkt veranlassen müssen, in denen noch gar kein Vertrag zwischen den Parteien besteht. Dies ist mit wesentlichen Grundgedanken des allgemeinen Schuldrechts nicht vereinbar <hr size=1 noshade>

Und in dem Fall hat der Shopbetreiber in den AGB sogar die Angebotsannahme bei Geldeingang erklärt.

So dämlich das Verhalten der Gegenseite auch ist, Du bekleckerst Dich hier auch nicht mit Ruhm.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@JogyB
Das ist so nicht korrekt.
Es ist lediglich unzulässig die Vertragsannahme an die geleistete Vorauszahlung zu knüpfen.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KORE226602012%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L


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" "

-- Editiert micbu am 14.01.2015 12:57

0x Hilfreiche Antwort

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