Hallo zusammen,
ich habe einige Zeit in einer WG gewohnt, deren Internetvertrag auf mich angemeldet war. Die Beiträge wurden vom gemeinsamen WG-Konto abgebucht.
Nun bin ich seit mehreren Monaten schon ausgezogen und hatte meinen Mitbewohnern ein Formular für eine Vertragsübernahme bereitgelegt, damit sie jemand anderen als Vertagsinhaber eintragen lassen können. Irgendwann erfahre ich, dass das nicht passiert ist und auch nach mehrmaligen Gesprächen zwischen uns hat sich da nichts getan
Die WG hat die Gebühren bis hierhin auch immer bezahlt. Jetzt ist aber deren Router kaputt und sie bitten mich beim Anbieter anzurufen um einen neuen Router zu bestellen. Sie können das nicht selber machen, da ich ja noch Vertragsinhaber bin.
Ich verlange von den Bewohnern, dass sie zuerst die Vertragsübernahme regeln sollen, sie wollen aber zuerst einen neuen Router und drohen damit, dass sie einen neuen Vertrag
abschließen. Damit müsste ich für den aktuellen Vertrag wohl die Gebühren bis zum Ende der Vertragslaufzeit (Ende 2020) selber bezahlen. Sollte es dazu kommen: Gäbe es eine realistische Möglichkeit diese Gebühren von den WG-Bewohnern einzufordern?
Vielen Dank schon im Voraus
vg
Nutzung eines Internetvertrags von alter WG
11. März 2020
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Frage vom 11. März 2020 | 17:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung eines Internetvertrags von alter WG
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 11. März 2020 | 21:09
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
What? Etwas kein WG-Vertrag? Fatal!
Läuft der Vertrag auf Dich und Du bist persönlich in der Pflicht, dann bliebe Dir im Streitfall nur ein Umzug. Ist der Router inklusive?
Dann ruf eben an, denn es könnte auch Deine Verpflichtung aus der WG-Zeit sein. Zeig Good-Will und dann wird die WG vielleicht auch eher mitspielen. Wenn nicht - Vertrag kündigen!
Rücksendung des Routers nicht vergessen!
Fragt sich auch, ob der Anbieter den Router einfach so verschickt oder nicht die Störannahme die Anwesenheit vor-Ort verlangt mit einigen Tests!?
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