O2 DSL Anschluss Kündigen wegen Umzug ins Ausland

13. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)
O2 DSL Anschluss Kündigen wegen Umzug ins Ausland

Will bei O2 kündigen, da wir nach Österreich ziehen.
Nun steht in den AGB, dass eine Kündigung möglich ist wenn die DSL Verfügung NICHT gegeben werden kann.
O2 sagt, ich müsste aber für die Restliche Zeit eine Abschlagszahlung von 30% bezahlen. Anders wollen Sie uns nicht raus lassen.

Wer kann mir helfen? Was soll ich machen? Bin leider nicht Rechtsschutzversichert...

DANKE!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

:???:
Das sind doch nicht deine ersten Umzugserfahrungen. Dann hätte ich keinen 24-Monatsvertrag abgeschlossen, zumal man bei O2 und anderen Anbietern monatlich kündbare Verträge abschließen kann. 30% finde ich übrigens fair um aus einem Vertrag entlassen zu werden. Grundsätzlich gilt: Verträge sind einzuhalten!

Ansonsten kannst du ja klagen und ein Musterurteil für solche Szenarien erstreiten.



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

@ Mr.Cool

Laut AGB und Gesetz, ist eine Kündigung möglich, wenn die Versorgung nicht gegeben erden kann und wenn ich in das Ausland ziehe ist dies so.

Also Fair ist 30% nicht! Das darf, laut Gesetz nichts kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

woow -danke für die Info! In welchen Gesetz steht das denn? Würde mich interessieren.
Und warum postest du hier im Forum, wenn alles so eindeutig ist?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

@Mr.Cool wollte eine 2. Meinung.
Im AGB steht dies auch, bei O2 Punkt 8.4

§Zieht der Kunde in ein von O2 DSL nicht nur vorübergehend
unversorgtes Gebiet, kann der Kunde den
Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende zu kündigen. Der Umzug ist O2 durch eine
behördliche Bescheinigung, wie z.B. Meldebestätigung,
nachzuweisen.§

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

dann schau mal in die Preisliste. Es gibt/gab bei vielen Anbietern dort Freikaufpreise, die einen Schadensersatz für entgangenen Gewinn darstellen. Es gibt viele Passagen in den AGB, die nicht kostenlos sind, sondern wie z.B. Sperren kostenpflichtig sind. Die Preise stehen aber nicht in den AGB, sondern in der Preisliste!
Das man kein DSL-Verlängerungskabel bis nach Tirol legen muss ist doch klar. Es kann jedoch Schadensersatz anfallen. Das hat auch seinen Grund, denn 12/24-Monatsverträge sind anders kalkuliert als Monatsverträge und jeder mündige Bürger hat schließlich die Wahlfreiheit.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Im AGB steht dies auch, bei O2 Punkt 8.4

§Zieht der Kunde in ein von O2 DSL nicht nur vorübergehend
unversorgtes Gebiet, kann der Kunde den
Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende zu kündigen. Der Umzug ist O2 durch eine
behördliche Bescheinigung, wie z.B. Meldebestätigung,
nachzuweisen.§

Und WO steht da jetzt der Passus das DU nicht zahlen musst? Da steht ja nur das du kündigen darfst ...


quote:
Also Fair ist 30% nicht! Das darf, laut Gesetz nichts kosten.

Das Gesetz würde ich auch mal gerne kennenlernen ....


Verträge sind für beide Seiten bindend. Will sich eine Seite nicht mehr an die vertragliche Vereinbarung binden lassen wird ein Ersatz des Schadens fällig.

Eventuell möchte ja der Nachmieter den Vertrag übernehmen?




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich WILL mich an den Vertrag halten!

Würde O2 sofort nach Österreich mitnehmen, nur kann O2 dort seinen Leistungen die im Vertrag stehen nicht nachkommen!

Momentan auch egal: Mein Anwalt konnte mit 1 Brief den Vertrag ohne kosten kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Zitat: "Auch wenn sich einige Anbieter gerne sträuben: Dieses Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn der Anbieter am neuen Wohnort des Kunden innerhalb Deutschlands keinen relevanten Anschluss zur Verfügung stellen kann. Ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München stellt in diesem Zusammenhang bereits klar: Ein Vertragspartner, der eine vertraglich verpflichtete Leistung nicht erbringen kann, hat auch kein Recht auf Gegenleistung. Bezahlen muss nur der, der auch eine Leistung dafür erhält (AG München, Az. 271 C 32921/06 )."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

AG München: Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

BGB § 626


Der Inhaber eines DSL-Anschlusses ist zur Kündigung des dem Anschluss zu Grunde liegenden Vertrages berechtigt, wenn er umzieht, und der Telekommunikationsdiensteanbieter die von ihm geschuldeten Vertragsleistungen am neuen Wohnort des Kunden nicht erbringen kann.

AG München, Urt. v. 20.03.2007 – 271 C 32921/06

Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klagepartei.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 360 € festgesetzt.
Entscheidungsgründe
Gemäß § 495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb dieses Entscheidungsrahmens berücksichtigt das Gericht grundsätzlich den gesamten Akteninhalt. Abs. 1
Die Klagepartei fordert von dem Beklagten Telekommunikationsentgelt aus einem am 30.12.2004 abgeschlossenen und am 27.06.2005 abgeänderten Telekommunikationsdienstvertrag über einen DSL-Anschluss. Der Beklagte hat diesen Vertrag jedoch wirksam gekündigt, da die Klagepartei zur Leistungserbringung nicht in der Lage war. Abs. 2
Unstreitig hat der Beklagte den Telekornmunikationsdienstvertrag gegenüber der Klagepartei gekündigt. Hintergrund war, was die hierzu gehörten Zeugen W bestätigten, ein Umzug in eine neue Wohnung von Landshut nach Achering. An diesem neuen Wohnort konnte die Klagepartei die von ihr vertraglich zugesicherten Leistungen unstreitig nicht erbringen, weshalb dem Beklagten ein Kündigungsrecht zustand. Abs. 3
Ob und in welcher Weise dies die Beklagte gegenüber der Klagepartei mitgeteilt hat, war nicht unter Beweis zu stellen, da die Mitteilungspflicht gem. § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB nur auf Verlangen besteht und zudem bei Nichterfüllung nicht zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führt (BGH, NJW 1984, 2689 ). Abs. 4
Die Klagepartei, die zu ihrer Leistung nicht im Stande ist, hat somit auch keinen Anspruch auf die Gegenleistung hierfür. Abs. 5
Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO . Die vorläufige Vollstreckbarkeit richtet sich nach §§ 708 Nr. 11 , 713 ZPO , die Streitwertfestsetzung nach § 3 ZPO , § 63 Abs. 2 GKG . Abs. 6

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Als Reaktion auf diese Urteile schliesen die Anbieter auch nur noch standortgebundene Verträge ab.

Da hattest du wohl GLück das du noch einen Vertrag nach alten Bedingunen hattest ...



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