O2 - Handy Versand ---- Leerer Karton

1. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb409114-52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
O2 - Handy Versand ---- Leerer Karton

Hallo,

hoffe das ich hier in der Katogerie richtig bin. Wusste nicht so recht wo es hingehört.

ich habe im Zuge meiner Vertragsverlängerungen mit O2 drei meiner Mobilfunkverträge mit Handy verlängert.
Daraufhin wurden auch ganz normal die Geräte verschickt und da ich nicht zu Hause anwesend war diese an meinen Nachbar abgegeben. Mein Nachbar ein 85 Jähriger Herr , der schon bei Annahme es komisch fand das ein Karton sich leichter anfühlte als die anderen Beide. Doch er machte sich nichts daraus, da er nicht wusste was hätte drin sein müssen.
Später bemerkte ich über die DHL Sendungsverfolgungsnummer , dass meine Geräte angekommen seien, aber diese angeblich an mich persönlich laut Webseite ausgeliefert wurden. Also rief ich meine Eltern daheim an und fragte nach ob sie denn die Pakete angenommen haben. Leider verneinten diese das und fragten beim Nachbar nach. Der Nachbar gab meinem Vater diese Pakete und äusserte auch direkt , dass das eine Paket sich extrem leicht anfühlt. Mein Vater machte das Paket vor den Augen der Nachbarn auf und alle Anwesenden (inkl. meinem Vater 3 Leute) bemerkten , dass zwei Pakete mit Handy befüllt waren aber das eine (leichte ) Paket lediglich einen O2 Flyer und Füllmaterial enthielt. Das Paket an sich sah unbeschädigt aus. Natürlich waren alle in dem Moment überrascht. Ich rief sofort die O2 Hotline an und beschwerte mich. Ich sollte zu dem nächsten DHL Shop gehen und ein Schadensformular ausfüllen lassen und dieses Faxen. Das wurde getan. Daraufhin bekam ich von O2 jetzt einen Brief, wo O2 von mir eine Eidestattliche Versicherung verlangt und mir nochmal schreibt zu DHL zu gehen und das Schadensformular erneut abzustempeln und unterschreiben zu lassen.
Meine Frage ist jetzt: Wird eine eidestattliche Versicherung nicht vom Gerichtsvollzieher oder Gericht nur verlangt? Ist diese nicht zur Offenlegung als Schuldner gegenüber Gläubigern gedacht? Und vor allem hat es Nachteile für mich wenn ich diese Versicherung abgebe? Was sollte ich am Besten in so seiner Situation tun?

Vielen Lieben Dank für das Antworten :-)

Beste Grüße



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Keep Cool!
Du sollst eine (Pseudo-) "an Eides statt-Erklärung" abgeben. Das hat nichts mit EV beim GV zu tun. Ist sowieso nur ein Psycho-Trick, denn die Erklärung hat nicht die rechtliche Konsequenzen.
Mit den Zeugen seid ihr auf der sicheren Seite und im Zweifelsfall wird DHL den Schaden gegenüber O2 tragen.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Lionel.Hutz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen,

nun, als "Pseudo" und "Psychotrick" ist das m. E. nicht zwingend zu werten. Der Versender muss schließlich die scheinbar korrekt erbrachte Dienstleitung beim beauftragten Versandunternehmen reklamieren. Mit einer "Versichrung an Eides statt" durch den Empfänger belegt der Versender dem beauftragtem Versandunternehmen, dass eine Auffälligkeit besteht. Der Versender ist haftbar, hat die Übergabe aber nicht selbst vorgenommen und kann daher keinerlei Aussage bezüglich der Umstände bei der Auslieferung treffen. Demnach ist das Ganze ein vielleicht nerviger, dennoch erforderlicher Akt der Bürokratie.

In der Regel dokumentieren die Versandunternehmen das Gewicht des einzelnen Versandgut automatisch. So klärt sich eine ggf. erfolgte "Leerlieferung" schnell auf.

Hast Du denn zwischenzeitlich schon etwas vo O2 gehört?

Beste Grüße


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""Da staunen sie, hä? Das habe ich ganz allein in diesem Buch hier nachgeschlagen!" aus: Die Simpsons"

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#3
 Von 
fb409114-52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hey ,

Nein leider noch nichts neues. Ausser als ich bei der Post war um den Wisch noch abstempeln zu lassen, hat mir der Postbeamte erzählt das es den gleichen Fall in unserem Gebiet noch dreimal gab. Er hätte in der vergangenen Woche die Schadensmeldung in der gleichen Form noch 4 weitere Mal aufgenommen.

Erwarte bald eine positive antwort von O2, So langsam nervt es mich......

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mal an eine Strafanzeige gedacht mit dem Verweis, dass es den gleichen Fall laut Post noch ein paar mal gab in dem Gebiet? Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Post-Mitarbeiter dort als Langfinger unterwegs ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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