Eine interessante Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt geisterte heute durch Newsticker.
Während bislang die Anklagen gegen Abofallenbetreiber nahezu immer abgelehnt wurden und man das Ganze als zivilrechtliche Angelegenheit abgetan hat, bzw. bestenfalls mit dem stumpfen Schwert des UWG zu gestochen werden konnte und die Betreiber dort auch regelmässig gerichtlich unterlagen (siehe z.B. OLG Frankfurt Az. 6 U 187/07
und 6 U 186/07
), kam der Strafsenat des OLG Frankfurt/Main nun zu der Entscheidung, dass in diesen Fällen doch gewerbsmässiger Betrug vorliege.
(Az.: 1 Ws 29/09
)
Das LG Frankfurt lehnte die Anklage dagegen vor einiger Zeit noch ab, „da die genannten Websites jeweils die Kostenpflichtigkeit – in welcher Form auch immer – anführen"
Sollte sich die jetzige juristische Wertung von Abofallen durchsetzen, wäre das wohl deutlich sinnvoller, als die vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene "Button-Lösung".
Weiteres zum Beschluss, siehe:
OLG Frankfurt löst Vollzugsdefizit in der Rechtsprechung auf
Auch bemerkenswert ist, wie schnell es (im Gegensatz zu Deutschland) in anderen EU-Ländern wie Italien möglich war, die "Marktaktivitäten" einer deutschen Abofallen-Firma zu unterbinden, indem man eine Strafzahlung von fast 1 Mio Euro verhängte:
Stangata per Easydownload Mega multa da 960mila euro
Viele Grüsse
Sebastian Triebenbacher
-- Editiert am 12.01.2011 03:39
OLG Frankfurt: Abofallen sind gewerblicher Betrug
12. Januar 2011
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Frage vom 12. Januar 2011 | 03:19
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 38x hilfreich)
OLG Frankfurt: Abofallen sind gewerblicher Betrug
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#1
Antwort vom 12. Januar 2011 | 23:46
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 7x hilfreich)
Die Richter des LG sind Hansele! Es kommt nicht auf die Preistransparenz an sondern auf die Inhalte. Erst nach Aboeingehug erkennt man, daß es gar nichts außer heißer Luft auf diesen Seiten gibt. Damit ist gar kein Vertrag zustande gekommen, wenigstens aber anfechtbar und strafrechtlich ist das natürlich Betrug - das ist StrR Erstsemester-Niveau!!
Till
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