Online-Account Missbrauch

13. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.10.2011 17:14:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Account Missbrauch

Ich habe Probleme mit einem Online-Account Missbrauch.

In der Uni nutzen wir ein Online-Portal, um uns unseren Stundenplan zusammenzustellen und uns für Seminare anzumelden. Die Seminare werden nach dem Losverfahren verteilt. Entweder man bekommt eines, oder man hat Pech gehabt.

Nun hat sich herausgestellt, dass sich jemand in meinen Portal-Account eingeloggt hat, um mich aus sämtlichen Seminaren zu löschen, so dass ich nirgendwo einen Platz bekommen habe. Hierfür gibt es auch handfeste Beweise: Der Admin des Internet-Portals hat die Internet-ID des "Hackers" in Verbindung mit meinem Account gefunden. Darauf hin hat sich der Admin bereits mit dem "Hacker" in Verbindung gesetzt. Er streitet natürlich alles ab.

Wie kann ich nun vorgehen?

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14 Antworten
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#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 435x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann ich nun vorgehen? <hr size=1 noshade>


Strafrechtlich: Du könntest den Betreffenden wegen §§202a , 303 StGB anzeigen.

Zivilrechtlich: Du könntest den Betreffenden auf Schadensersatz verklagen. Dazu müßtest du aber schon einen konkreten Schaden nachweisen können (etwa, daß du in jedem Fall x Seminarplätze bekommen hättest und nun wegen seines Eingriffs y Monate länger studieren mußt, was dich z EUR kostet; stelle ich mir schwierig vor).

Prüfungsrechtlich: du könntest bzgl. der Sache bei den zuständigen Uni-Stellen vorsprechen und schauen, ob du nicht ausnahmsweise doch den einen oder anderen Seminarplatz deswegen bekommen kannst.

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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

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#2
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Wir sprechen hier weder von §202a, noch von §303 StGB .

Es wurden Daten verändert, ein klarer Fall von §303a StGB , welcher, da gebe ich dir Recht in Verbindung mit seinen "Brüderparagraphen" steht, welche du genannt hast.

Hier einen finanziellen Schaden nachzuweisen dürfte schwierig sein. Man kann sich hier nicht auf "ungefähr" und "in etwa" berufen, sondern müsste belegen:
"Durch die Handlung von Person X sind mir xxxx,xx Euro Schaden entstanden."

Einfach mit der Uni über den Vorfall sprechen, dann kriegst du mit etwas Glück deine Seminare wieder.

quote:<hr size=1 noshade>Der Admin des Internet-Portals hat die Internet-ID des "Hackers" in Verbindung mit meinem Account gefunden. Darauf hin hat sich der Admin bereits mit dem "Hacker" in Verbindung gesetzt. Er streitet natürlich alles ab. <hr size=1 noshade>


Geht er auch auf die Uni?
Er könnte den Rauswurf mit solchen Aktionen riskieren.
Ich selbst kenne einen ähnlichen Fall. Der betreffende Student hat sich ebenfalls Zugang zu Accounts verschafft und ist dann in hohem Winkel rausgeflogen.

Ansonsten, wenn die Identität durch Logfiles oder ähnliches bekannt ist kannst du Anzeige erstatten.

Die Staatsanwaltschaft nimmt sich der Sache dann gerne an.

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#3
 Von 
guest-12316.10.2011 17:14:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist noch nicht vollends geklärt, ob nicht evtl doch ein technisches Problem vorliegt.

Der "Hacker" besucht auch die Uni, ja. Ich bin sogar eigentlich mit ihm befreundet. Ich hatte mich auch zu früheren Zeitpunkten selbst schon einmal über seinen Laptop in meinen Online-Account eingeloggt. Die Frage ist, ob ich damit nicht selbst fahrlässig mit meinen Daten umgegangen bin. Ich weiß jedenfalls nicht, wie der "Hacker" an meine Daten gekommen ist. Ein Computer-Ass ist er jedenfalls nicht...

Würde ein Verfahren nicht wegen Nichtigkeit früher oder später eingestellt werden?

-- Editiert allesanders am 13.10.2011 18:38

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#4
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte mich auch zu früheren Zeitpunkten selbst schon einmal über seinen Laptop in meinen Online-Account eingeloggt. <hr size=1 noshade>


Dann müsste man Datum und Uhrzeit von den Tagen abgleichen, an denen du dich selbst eingeloggt hast um festzustellen, ob er sich sonst auch eingeloggt hat.

Bei einem technischen Problem solltest du auf alle Fälle deine Seminare wieder bekommen.


quote:<hr size=1 noshade>Die Frage ist, ob ich damit nicht selbst fahrlässig mit meinen Daten umgegangen bin. <hr size=1 noshade>


Das würde ich verneinen. Dann dürfte man sich ja nirgends sonst einloggen, nicht aml auf einem Rechner der Uni, schließlich wird der auch von anderen Personen verwendet.

quote:<hr size=1 noshade>Ein Computer-Ass ist er jedenfalls nicht... <hr size=1 noshade>


Naja, muss man heutzutage auch nicht sein.
Wenn du dich auf dem Laptop einloggst braucht da nur ein Keylogger installiert zu sein. So einer lässt sich ungefähr mit dem selben Aufwand wie der Adobe Reader installieren...


quote:<hr size=1 noshade>Würde ein Verfahren nicht wegen Nichtigkeit früher oder später eingestellt werden? <hr size=1 noshade>


Schwer zu sagen... Einstellung ohne Auflagen eher nicht.
Dann könnte sich ja jeder so einen "Scherz" erlauben. Computersabotage (§§ 303b , 303a , 202a StGB ) ist keine Lappalie, auch wenn es sich in diesem Fall "nur" um verschwundene Seminare handelt.

Wie alt ist denn der "Hacker"?

Strafbefehl oder Einstellung nach §153a StPO denkbar...

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#5
 Von 
guest-12316.10.2011 17:14:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Der Hacker ist 23 Jahre alt, glaube ich. Plus/Minus 1 Jahr. Aber inwiefern ist das relevant?

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#6
 Von 
!Paragraphenreiter!
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 92x hilfreich)

Wenns -2 Jahre sein würden käme noch JGG in Betracht, aber das ist kann man hier wohl außer acht lassen...

Hab nur vorsichtshalber nachgefragt...

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zum einen müsste manden'Hackeragriff' auch beweisen.

Die IP ist da schlicht ungeeignet.



quote:
Die Frage ist, ob ich damit nicht selbst fahrlässig mit meinen Daten umgegangen bin.

Durchaus denkbar wäre das es ein Versehen war.
Schlicht wenn z.B. die Cookies nicht gelöscht wurden.
Dan benötigt man keine 'Hackerkenntnisse', es reicht unter Umständen tatsächlich nur die URL aufzurufen und schon ist man 'drin'.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#8
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 435x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es wurden Daten verändert, ein klarer Fall von §303a StGB <hr size=1 noshade>


Mea culpa, den meinte ich. :oops:

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#9
 Von 
guest-12316.10.2011 17:14:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Durchaus denkbar wäre das es ein Versehen war


Ich kann mir auch vorstellen, dass es ein Versehen war, unter meinem Account auf das Portal zu gelangen (eben wenn jene Cookies nicht gelöscht wurden). Aber muss man mich dann auch gleich von sämtlichen Seminaren abmelden? Da steckt schon Mutwilligkeit dahinter, meiner Meinung nach.

Was würde sich denn eigenen, um zu beweisen, dass derjenige mich aus den Seminaren geschmissen hat, wenn es nicht die IP-Adresse ist? Aus den Logfiles des Portals (so sagte mir der Administrator) wäre jedenfalls eindeutig erkennbar, dass von der IP des "Hackers" alle meine Seminarabmeldungen stattgefunden haben. Der Hacker war zu dem Zeitpunkt auch im Internet und auch auf dem besagten Portal (unter seinem Account), das gibt er zu (und das ist auch aus den Logfiles ersichtlich).



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#10
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 435x hilfreich)

quote:
Was würde sich denn eigenen, um zu beweisen, dass derjenige mich aus den Seminaren geschmissen hat, wenn es nicht die IP-Adresse ist?


Da die IP-Adresse nur den Anschluß, nicht jedoch die Person vor dem Rechner identifiziert: gar nichts, außer jemand war zufällig Zeuge bei der Aktion (d.h. im selben Raum).

Oder halt ein Geständnis des Täters (vor der Polizei oder Dritten).

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#11
 Von 
guest-12316.10.2011 17:14:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber man hat ja in der Regel nicht mehrere Internetanschlüsse und in einer WG o.ä. wohnt der "Hacker" auch nicht...

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
und in einer WG o.ä. wohnt der "Hacker" auch nicht...

Unerheblich.
Es kann ja auch der Besuch gewesen sein.
Oder ein Hacker welcher den Internetanschluss gehackt hat.



quote:
Aber muss man mich dann auch gleich von sämtlichen Seminaren abmelden? Da steckt schon Mutwilligkeit dahinter, meiner Meinung nach.

Da wäre schon fraglich wie er das hätte erkennen können.
Denn in der Regel stehen ja nicht die Namen der Seminarteilnehmer neben den Seminaren ...

Entscheidend wäre hier deshalb auch die Gestaltung des Angebotes.





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#13
 Von 
guest-12316.10.2011 17:14:58
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also würde das bedeuten, dass eine Strafanzeige im Moment (also mit den "Beweisen", die ich zur Verfügung habe) ins Leere laufen würde?

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Also würde das bedeuten, dass eine Strafanzeige im Moment (also mit den "Beweisen", die ich zur Verfügung habe) ins Leere laufen würde?

Nun, selbstverständlich könnte der Staatsanwalt mit anderen Mitteln ermitteln als du - wenn er dafür Kapazität frei hat.
Je mehr und besser du hier vorgearbeitet hast, desto eher wird man sich damit intensiver beschäftigen.
Vermutlich wird die Anzeige jedoch nicht zu einem Ergebnis führen wie du es dir erhofft hast.

Versuchen kann man es jedoch.





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