Online Business globaler Markt - Globales Recht?

13. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
go367945-14
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Business globaler Markt - Globales Recht?

Hallo verehrte Gemeinde, ich habe folgendes Szenario mit dem ich nicht wirklich weiterkomme:

Business-Model: Voucher-System (vgl. City-Pass.com). Verkauftes Product ist rein-elektronisch (vgl. Mydays.de), d.h. 'Lieferung' erfolgt per Email.
Zielgruppe: Touristen nach Costa-Rica aus der ganzen Welt.
Website: .COM-Domain, gehostet in den US, derzeit nur englische Sprache, geplant sind weitere Sprachen (Spanisch, Niederländisch, Französisch, Deutsch).
Unternehmung: Aufgesetzt als Kleinunternehmung in Deutschland (meine Partnerin ist etablierte Hotelbetreiberin in Costa-Rica, hier wird es einen gesonderten Kooperationsvertrag zwischen mir und ihr geben).

Problemstellung: Welche rechtlichen Anforderungen, d.h. welche nationalen Bestimmungen, muss ich befolgen bzw. welche wären die beste Entscheidung?

Ich habe zu diesem Thema bereits mit einem befreundeten Anwalt, sowie der Rechtsberatung der IHK gesprochen und habe folgendes gelernt:

- Wenn ich einen globalen Markt anspreche (was m.E. ja bei jedem englischssprachigen Online-Business per-definitionem der Fall wäre) muss ich die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Kunden-Landes beachten. Die Deutschen Richtlinien greifen hier angeblich nicht, das würden sie nur, wenn die Website offensichtlich (d.h. z.B. anhand der Sprache) den deutschen Markt abzielt. Im Efffekt würde dies bedeuten, dass ich nun alle gesetztlichen Bestimmungen aller potentiellen Kundenländer beachten muss, das scheint mir 1. wenig praktikabel und 2. unwahrscheinlicher Weise übliche Praxis.

Ich bin nun entsprechend ratlos und weiß nicht, wie ich dieses Thema (Website rechtssicher machen) nun überhaupt handhabbar machen kann.

- Welche gesetzlichen Regelungen welches Landes sind zu beachten?
- Welche gesetzlichen Regelungen welches Landes wären zu empfehlen?
- Was ist zu beachten, wenn ich weitere Sprachen z.B. Deutsch anbiete?

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!

Boris


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4 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bitte spezialisierte Anwälte dazu befragen (Ggf. Schwerpunkt internationales Handelsrecht). Detaillierte Einzelfallberatung übersteigt bei weitem das, was Laien hier im Forum leisten können.

Vom Grundprinzip her liegst du aber schon einmal richtig.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
unterliegt der Telemedien-Unternehmer den deutschen medienrechtlichen Vorschriften.

Nicht zwangsläufig. EGBGB definiert einige Gesetze so, dass die entsprechenden Verbrauchervorschriften des Wohnsitzen oder des Bestimmungsortes des Verbrauchers heranzuziehen sind. Das kann dann ggf. im Widerspruch zum deutschen Recht stehen. Dann gibt es noch weitere EU-Regeln (Rom-I/Rom-II/Rom-III).
Da nun durchzusteigen, auch EU-weit, welche Einzelvorschrift nun berührt sein könnte, das können einem entsprechend spezialisierte Anwälte meist aus dem FF runterbeten und dann hat man auch eine Rechtsverbindlichkeit. Daher mein Verweis auf einen Anwalt :-)



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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