Online-Casino zahlt Guthaben nicht aus!

23. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
yugo
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Casino zahlt Guthaben nicht aus!

Sehr geehrte Damen und Herren,

A hat sich bei einem online-Casino registriert und 600€ einbezahlt.

Nach einigen Tagen und einer Glückssträhne beim live-Roulette belief sich sein Kontostand bei über 145.000,00€.

A wollte sich den Gewinn komplett ausbezahlen lassen. Auf die Auszahlungsanweisung folgte prompt die Mitteilung, dass man laut den Bestimmungen des Casino aber lediglich 9000,00€ pro 30 Tage ausbezahlen lassen kann.

Diese Regelung ist für A unzumutbar, da er sein gewonnenes Geld haben möchte. Eine Auszahlung würde sich somit über 17 Monate lang ziehen. Darüber hinaus hat A Sicherheitsbedenken, eine solche Große Summe über Monate im Internet zu "lagern".

Das betroffene Casino lautet: www.eurogrand.com

www.eurogrand.com wird betrieben von WHG (International) Limited (RGL no. 034 & 042). Das Unternehmen ist registriert in Gibraltar, lizensiert von der Regierung von Gibraltar und reguliert vom Gibraltar Gambling Commissioner.

Der registrierte Sitz von William Hill ist in Gibraltar, 6/1 Waterport Place, mit der registrierten Firmennummer 99191. EuroGrand ist ein registrierter I.B.A.S Buchmacher.

http://www.eurogrand.com/de/agb/

Gibt es die Möglichkeit, eine sofortige Auszahlung des gesamten Guthabens zu erwirken? Wie stehen hierbei die Chancen?

Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antworten!

Notfall? Mehr lesen!



10 Antworten
#1
 Von 
Lifeguard
Status: Student (2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Hmmm,

ach ich denke mal ,Deutschland wird dabei behilflich sein, müßte das ja wohl als Einnahme versteuert werden.

In den AGBs finde ich nix, zu den 9000€ auszahlungslimit.Bei dem Betrag würde ich mir überlegen, auf Gibraltar einen Wohnsitz anzumelden und das dortige Rechtssystem zu bemühen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Oder es überlegen, erst einmal zu probieren, ob das mit der Auszahlung hinhaut. Ein 9000€ Monatseinkommen für einige Zeit (abzgl. Steuern) ist sicherlich nicht verkehrt.

Wie wäre es, vom Casino eine Sicherheit bzw. Bank-Bürgschaft zu verlangen?

Achja: Die Hälfte des Geldes für Steuern beiseite legen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status: Student (2566 Beiträge, 1413x hilfreich)

Hallo,
m. W. sind Glücksspielgewinne keiner Einkunftsart im Steuerrecht zugeordnet, damit steuerfrei. Steuern werden nur für daraus erzielte Zinsgewinne fällig.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

quote:
ach ich denke mal ,Deutschland wird dabei behilflich sein, müßte das ja wohl als Einnahme versteuert werden.

Klar, die Bundes-Ursula schickt die KSK um die Tagekasse zu pfänden ...



quote:
Gibt es die Möglichkeit, eine sofortige Auszahlung des gesamten Guthabens zu erwirken?

Man könnte sich einen Anwalt nehmen der dann z.B. erstmal prüft, ob es eventuell eine gesetzliche Beschränkung gibt, die eine komplette Auszahlung verhindert.

Falls nicht könnte man z.B. in Gibraltar die Auszahlung einklagen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Gibt es die Möglichkeit, eine sofortige Auszahlung des gesamten Guthabens zu erwirken? Wie stehen hierbei die Chancen?


Gibraltar sollte so weit das hier interessiert den EU-Regularien unterworfen sein, also auch der E***VO:

EuGVVO

Die Tätigkeit ist klar nach D ausgerichtet, nach den Art. 15 - 17 E***VO sind also (auch) die dt. Gerichte, das Wohnsitzgericht des Verbrauchers, für die Entscheidung einer Streitigkeit zuständig.

Das sagt aber nichts darüber aus, welches Recht anzuwenden ist, laut den AGB sind die "Gesetze von England und Wales" anzuwenden.

Ob danach Spielgewinne überhaupt einklagbar sind, weiss ich nicht. Nach dt. Recht sind Spielgewinne gar nicht einklagbar.

Es soll auch noch AGB "Kasse", "Auszahlung" geben, die wohl bei der Anmeldung bestätigt werden müssen. Was steht da drin? Max. 9.000 EUR/Monat?

Ich denke, man müsste hier froh sein, wenn sich der Anbieter daran hält.

-----------------
""

-- Editiert asap am 24.05.2014 09:10

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RrKOrtmann
Status: Lehrling (1740 Beiträge, 708x hilfreich)

quote:
Ob danach Spielgewinne überhaupt einklagbar sind, weiss ich nicht. Nach dt. Recht sind Spielgewinne gar nicht einklagbar.


Nur Gewinne aus Staatslotterien sind einklagbar.

Nach deutschem Rechts es ist strafbar, "ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen zu veranstalten, namentlich den Abschluß von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anzubieten (...)". Bei staalicher Genehmigung sind die Lotterie- und Aussspielungsverträge jedoch verbindlich = Gewinne einklagbar:

"Ein Lotterievertrag oder ein Ausspielvertrag ist verbindlich, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. Anderenfalls [ wird durch Spiel oder durch Wette eine Verbindlichkeit nicht begründet. ]"

Gewinne aus Roulette, Poker, Wetten und sonstigen Glücksspielen sind nach deutschem Recht daher auch dann nicht einklagbar, wenn sie im Rahmen einer behördlich genehmigten (öffentlichen) Glücksspielveranstaltung erspielt wurden ( die behördliche Genehmigung läßt bloß die Strafbarkeit öffentlicher Glücksspielveranstaltung und die Teilnahme daran entfallen. )

quote:
könnte man z.B. in Gibraltar die Auszahlung einklagen.


Ein in Deutschland ansässiger Verbraucher könnte auch an seinem Wohnsitz-Gericht auf Vertragserfüllung klagen; das deutsche Gericht hätte dann ggf. nach dem vereinbarungsgemäß anzuwendenden Recht ( "die Gesetze von England und Wales" ) zu entscheiden.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status: Legende (18149 Beiträge, 9866x hilfreich)


quote:
m. W. sind Glücksspielgewinne keiner Einkunftsart im Steuerrecht zugeordnet, damit steuerfrei. Steuern werden nur für daraus erzielte Zinsgewinne fällig.

Zumindest beim Pokern wird mittlerweile zugelangt.

http://www.wbs-law.de/gewinn-und-gluckspielrecht/glucksspielrecht-teil-3-die-frage-nach-der-einkommensteuerpflicht-von-pokergewinnen-36154/

-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amako
Status: Student (2566 Beiträge, 1413x hilfreich)

Hallo,
@drkabo
das funktioniert einerseits über den Umweg Poker von einem Glücksspiel in ein Geschicklichkeitsspiel zu verwandeln (nicht ganz von der Hand zu weisen) und andererseits das Spielen als gewerbliche Tätigkeit zu bewerten.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status: Junior-Partner (5399 Beiträge, 1817x hilfreich)

quote:
den Umweg Poker von einem Glücksspiel in ein Geschicklichkeitsspiel zu verwandeln (nicht ganz von der Hand zu weisen)


... aber halt nur für Profis. Wobei man dann fragen könnte, wie konsequent das ganze noch ist, wenn die Frage, ob ein Spiel ein Geschicklichkeitsspiel ist, gerade von der Geschicklichkeit des Spielers abhängen soll. (Nach der Logik wäre für mich Golf ein Glücksspiel, weil ich nur durch pures Glück eine 4 auf einem Par 4/5 spielen kann.)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RrKOrtmann
Status: Lehrling (1740 Beiträge, 708x hilfreich)

quote:
das funktioniert einerseits über den Umweg Poker von einem Glücksspiel in ein Geschicklichkeitsspiel zu verwandeln


Daß einige ( oder nur ein einziger ) an einem Nullsummenspiel Beteiligte(r) durch Geschick ihre "Gewinnerzielungs-"Wahrscheinlichkeit erhöhen können, schließt die Qualifizierung als Glücksspiel nicht aus:

Durch geschckte Ausgestaltung eines Roulettespiels z.B. erzlelt die Bank als der das Roulette veranstaltende (Gegen-)"Spieler" (langfristig) Gewinne, obwohl DASSELBE Spiel für alle anderen Spieler ein Glücksspiel bleibt.

RK

1x Hilfreiche Antwort

Mehr lesen!