Hallo miteinander,
folgendes Szenario in der Hoffnung, ob jemand Rat weiß:
Hab in einem Online-Shop zwei Artikel bestellt. Einer davon, eine DVD, war im Shop mit 0,00 Euro ausgezeichnet. Klasse, dachte ich und hab das Ding bestellt. Hab dann auch unmittelbar eine Bestätigung bekommen. Zwei Tage später wurde die Ware verschickt, Rechnung liegt vor mit beiden von mit bestellten Artikeln. Auch die DVD mit 0,00 ist auf der Rechnung.
DAS PROBLEM: Der Laden hat mir einfach eine andere DVD zugeschickt, als ich bestellt hab und als auf der Rechnung steht. Außerdem haben die nun nachträglich auf ihrer Seite den Preis des besagten Artikels von 0 auf 35 Euro geändert. Anscheinend waren die 0,00 Euro wohl ein Tippfehler.
NUN MEINE FRAGE: Alles ist bezahlt. Auf der Rechnung steht ein Artikel, den ich nicht bekommen habe, den es aber - nun zu einem anderen Preis - im Shop gibt. Kann ich verlangen, die DVD für 0,00 zu bekommen. Also so, wie ich bestellt habe und so wie es auf der REchnung steht. Und was sagt man denen dann, wenn die sagen: War ein Tippfehler, tut uns leid!
Danke schonmal und Grüße.
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Online-Kauf: Falsche Preisauszeichnung, was tun?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Natürlich können die anfechten - 0 Euro wäre sicher zu billig und so ein Irrtum ist offensichtlich. Du kannst widerrufen, mehr nicht bzw. falsche Artikel reklamieren.
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" Gruss aus Offenbach"
Wer müsste eigentlich beweisen WAS denn nun angekommen ist?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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@harry: na ja, irrtum hin oder her: ich hatte ja noch was anderers bestellt. und es war in der tat so, dass ich woanders bestellt hätte, wenn diese dvd zum preis von 0 euro nicht gewesen wäre. hat also ganz massiv meine kaufentscheidung beeinflusst und damit habe ich dem unternehmen umsatz beschert. ansonsten hätte ich nämlich bei einem anderen onlineshop bestellt. man kann doch nocht nachträglich einfach so preise ändern. auch wenn es ein versehen war, oder?
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Wäre ein Preis von 0 EUR nicht sowieso ein formnichtiges Schenkungsversprechen?
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@ mirk: danke für die antwort. nachdem ich am telefon mit einer mitarbeiterin gesprochen habe, hat sie mir empfohlen die die "falsche" dvd zurückzuschicken. ich würde dann die "richtige" erhalten. bin mal gespannt. habe extra noch einen kleinen brief und eine kopie der rechnung beigelegt, wo alles drauf steht.
mal schauen, ob sie mir die dvd nun tatsächlich für 0,00 zuschicken.
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