Online Shop einfach so löschen?

13. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
nichtMehrNormal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Shop einfach so löschen?

Hallo,

darf man seinen Online Shop einfach so löschen, wenn man die Rechnungen und Lieferscheine alle ausgedruckt hat oder muss man noch irgendwelche weiteren Daten aufbewahren, welche eventuell in der Datenbank vom Shop stehen?

MfG,

nichtMehrNormal

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von nichtMehrNormal):
wenn man die Rechnungen und Lieferscheine alle ausgedruckt hat

Ausgedruckt hat man wohl nur die Kopien, da sich die Originale in der Regel in der Software befinden. Aufbewahren sollte man aber die Originale, will man negative Konsequenzen vermeiden.

Und was sonst noch für wichtige Daten in der Datenbank sein könnten, tja die Glaskugel ist in der Inspektion ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.642 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen