Online Vertrag / Abo kündigen?

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457087-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Online Vertrag / Abo kündigen?

Liebes 123recht-Team,
angenommen Person A besucht die Internet-Seite xyz.

Die besagte Internetseite ist ein Portal, auf der man entweder ein kostenfreies Mitgleid oder ein sog. Premium Mitglied werden kann.

Die Premium-TEST-Mitgliedschaft kostet 1 € für 14 Tage. Bei Nicht-Kündigung der besagten Mitgliedschaft verlängert sie sich automatisch in eine vollwertige Mitgliedschaft, die 2 Monate andauert, à 79€ pro Monat (158€ für zwei Monate also).

Die Preise sind relativ klar und deutlich zu lesen.

Angenommen Person A hat die Test Mitgliedschaft gekauft und vergessen innerhalb der 14 tägigen Kündigungsfrist die Testmitgliedschaft zu kündigen und steckt nun in der zweimonatigen vollwertigen Premium-Mitgliedschaft.

Kann Person A aus diesem Vertrag irgendwie herauskommen?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von fb457087-35):
Kann Person A aus diesem Vertrag irgendwie herauskommen?

Klar. Man kündigt, bevor sich das ganze wider verlängert. Am besten mit Zustellnachweis.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb457087-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb457087-35):
Kann Person A aus diesem Vertrag irgendwie herauskommen?

Klar. Man kündigt, bevor sich das ganze wider verlängert. Am besten mit Zustellnachweis.


Ja aber das Problem an dieser Stelle ist ja, dass man 14 Tage in dieser Test-Mitgliedschaft kündigen kann. Wenn man es nicht tut, ist man in der 2 monatigen Mitgliedschaft drinnen. Kann man da wieder rauskommen selbst NACH der 14 Tage?

Wie gesagt, angenommen Person A hat in den 14 Tagen nicht gekündigt und steckt JETZT in der 2-Monate-Mitgliedschaft drin. Kann man die irgendwie abbrechen jetzt noch?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von fb457087-35):
Wie gesagt, angenommen Person A hat in den 14 Tagen nicht gekündigt und steckt JETZT in der 2-Monate-Mitgliedschaft drin. Kann man die irgendwie abbrechen jetzt noch?


Nein, das geht nicht. Was Harry van Sell meinte: Person A sollte jetzt schleunigst und nachweisbar innerhalb der Frist vor Ablauf der 2 Monate kündigen, damit daraus nicht 4 oder mehr Monate werden.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb457087-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ah OK, also ist diese Person quasi ein zweimonatiges Mitglied und muss diese horrenden hohen Monatsbeiträge zahlen?

Was passiert wenn Person A die Lastschriften zurückbucht und verweigert? Was kann da alles passieren? Im best case und im worst case?

Es ist eine dubiose Dating Plattform, falls das irgendwie hilft!

-- Editiert von fb457087-35 am 08.01.2017 12:42

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von fb457087-35):
Was passiert wenn Person A die Lastschriften zurückbucht und verweigert? Was kann da alles passieren? Im best case und im worst case?

Im "best case": nichts
In "worst case": vegetiert er den Rest seines Lebens als Obdachloser in Pappkatons vor sich hin.



Zitat (von fb457087-35):
Es ist eine dubiose Dating Plattform, falls das irgendwie hilft!

Nö.
Dubios ist nicht illegal oder rechtswiedrig.



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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Also dubios scheint mir das ganze eher nicht zu sein, eher sehr tranzparent. Zumindest wird es von Dir so beschrieben.
Wer seine Rechte (hier innert der ersten 14 Tage zu reagieren) muss für sein (Nicht-) Handeln einstehen.

"Best case" = der Betreiber akzeptiert die sofortige Vertragsauflösung
"worst case" = kostenpflichtiger Brief vom Anwalt mit anschließendem gerichtlichen Mahnverfahren, daraus Titel, und Zwangsvollstreckung in den nächsten 30 Jahren. Die Ursprungsforderung erhöht sich durch die folgenden Kosten um den Faktor 2 oder mehr.

Einer berechtigten Forderung mit einer Rücklastschrift entgegen zu treten, ist so mit das dümmste, was man machen kann, da alleine durch die Rücklastschrift schon Verzug eintritt und damit auch schon weiter Kosten (Rücklastschriftgebühren) entstehen.
Dann doch eher die Abbuchungserlaubnis für die Zukunft widerrufen.

Warum nicht einfach mal für eigene Fehler einstehen?

Berry

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#7
 Von 
AlexanderM321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Aus aktuellem Anlass:

Was ist, wenn Person A auf einer Seite ist, die angibt für 24h den 1 Euro Testzugang zu benutzen.

Wenn man dann nicht per Email kündige, bin ich in einem zwei monatigen Abonnement für 89 Euro monatlich. Ebenfalls eine Partnervermittlungsseite.

Ja die Konditionen standen offen dar und die Preise auch, allerdings sind die 24 Stunden recht kurz fuer eine Kündigung.

Gilt für Internet Verträge nicht ein 2 wöchiges Widerrufsrecht standardgemäß?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von AlexanderM321):
Gilt für Internet Verträge nicht ein 2 wöchiges Widerrufsrecht standardgemäß?

Da gibt es durchaus Ausnahmen.

Man müsste mal schauen, wie die Widerrufsbelehrung in dem Falle hier insgesamt aussah.


§ 356 Abs. 4 BGB :
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.




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#9
 Von 
AlexanderM321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja es wurde nur gesagt dass ich 24 Stunden Zeit habe, meine Probemitgliedschaft zu kündigen und wenn ich dies nicht machen würde, wäre ich in einem mehrere Monate andauernden Vertrag drinnen.

Das was du zitiert hast, stand nirgens

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von AlexanderM321):
Das was du zitiert hast, stand nirgens

Nö, das war ja auch aus dem Gesetz.

Aber auch nirgens sinngemäß?



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#11
 Von 
AlexanderM321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Nicht das ich wüsste, nein. Es wurde nur gesagt das man 24 Stunden Zeit hätte zu kündigen und die besagte Person hat es nicht wahrgenommen. Das kam als er eine Kündigung nach Ablauf der Frist geschrieben hat.

Ist sowas überhaupt durchsetzbar? Dachte man kann immer nach 14 Tagen widerrufen gerade bei so Internet Abos.

Meine andere frage: die Person hat keine richtige widerufsbelehrung bekommen per Email. Das ist doch auch nicht rechtens oder?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von AlexanderM321):
Ist sowas überhaupt durchsetzbar?

Warum sollte eine gesetzliche Regelung nicht durchsetzbar sein?



Zitat (von AlexanderM321):
die Person hat keine richtige widerufsbelehrung bekommen per Email.

Und das bedeutet was genau?



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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von AlexanderM321):
Das kam als er eine Kündigung nach Ablauf der Frist geschrieben hat.

Ist sowas überhaupt durchsetzbar? Dachte man kann immer nach 14 Tagen widerrufen gerade bei so Internet Abos.


Klar ist das prinzipiell durchsetzbar. Eine Kündigung ist nur innerhalb der Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt möglich. Da die Probemitgliedschaft abgelaufen ist, wäre der nächstmögliche Zeitpunkt nach den angegebenen "mehreren Monaten".

Ohne den Hinweis gem. §356 Abs. 4 BGB ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich.

Hier wurde aber nach deiner Schilderung gekündigt und nicht das Widerrufsrecht ausgeübt. Das sind leider zwei verschiedene Dinge. Etliche Anwälte vertreten jedoch die Meinung, dass der Widerruf nicht explizit als solcher bezeichnet werden braucht, sondern vielmehr der Wille zur Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb der Widerrufsfrist bekundet werden muss. Das wäre mit der Kündigung auch geschehen.

Vorausgesetzt, du bist dir mit der fehlenden Belehrung über den Widerruf sicher (ein "nicht das ich wüsste" reicht leider nicht aus), würde ich daher einfach mal versuchen, der Firma mitzuteilen, dass ich durch meine Kündigung mein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ausgeübt habe und dass ich daher auf der Vertragsauflösung bestehe und jeglicher weiterer Forderungen bereits jetzt widerspreche.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Ohne den Hinweis gem. §356 Abs. 4 BGB
ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich.
Ein Widerruf ist dann auch noch viel später möglich. Lies mal genau was in 356 steht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Mir ist der Inhalt des §356 bekannt. Ich bezog mich aber explizit auf den Absatz 4, wo es um das vorzeitige Erlöschen des Widerrufs bei Zustimmung durch den Verbraucher geht.

Ob AlexanderM321 überhaupt ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und damit möglicherweise eine viel längere Frist gilt, weiß er ja selber nicht genau. Und da er innerhalb der 14 Tage "gekündigt" hat, ist das in seinem Fall auch nicht mehr von Belang.

Problematisch wird es erst, wenn der Anbieter ihm nachweisen kann, dass er nach §356 Abs. 4 BGB belehrt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Mir ist der Inhalt des §356 bekannt. Ich bezog mich aber explizit auf den Absatz 4, wo es um das vorzeitige Erlöschen des Widerrufs bei Zustimmung durch den Verbraucher geht.
Ja eben. Auch dann ist die Frist
Zitat (von arnonym117):
Ohne den Hinweis gem. §356 Abs. 4 BGB
länger als 14 Tage.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ja eben. Auch dann ist die Frist
Zitat (von arnonym117):
Ohne den Hinweis gem. §356 Abs. 4 BGB
länger als 14 Tage.


Falls du auf den §356 Abs. 3 BGB abzielst, dazu habe ich mich im vorigen Beitrag bereits geäußert.

Ansonsten verstehe ich gerade nicht, worauf du hinauswillst und wäre für eine Erläuterung dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
AlexanderM321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Also die widerrufsbelehrung steht in den AGBs und auf der Seite wo man zahlt.

Bei erneutem Nachschauen findet man auch eine Widerrufsbelehrung unterhalb der Email beim Kauf mit der Kaufbestätigung des 1€ Zugangs, allerdings recht klein.

Noch eine interessante Frage: Die Probemitgliedschaft kostet 1€ für 24 Stunden. 24 Stunden Widerrufsrecht hat man. Wenn man nicht kündigt ist man in einem zwei Monate Vertrag.

Es wird allerdings gesagt das man 24 Stunden Zeit hat für den Widerruf, allerdings ist dann der Testzugang auch direkt gesperrt. Man kündigt also nicht nur eine Vertragsverlängerung sondern auch die 24 Stunden Zugang sobald die Kündigung reinkommt. Ist das auch durchsetzbar, das klingt ungewöhnlich

Klartext: man geht auf die Seite, kauft den probezugang für einen Euro und schickt direkt einen Widerruf damit sich der Vertrag nicht verlängert aber dann wird der Probe Account auch direkt geschlossen (und die ein Euro einbehalten)?!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von AlexanderM321):
Also die widerrufsbelehrung steht in den AGBs und auf der Seite wo man zahlt.


Und was steht da jetzt drin bezüglich des Widerrufs?

Zitat:
Bei erneutem Nachschauen findet man auch eine Widerrufsbelehrung unterhalb der Email beim Kauf mit der Kaufbestätigung des 1€ Zugangs, allerdings recht klein.


Das wäre meiner Meinung nach unzulässig und daher nicht wirksam. Wobei das dann egal ist, wenn die Widerrufsbelehrung auf der Seite konform gestaltet ist.

Zitat:
Ist das auch durchsetzbar, das klingt ungewöhnlich


Die argumentieren wahrscheinlich damit, dass der "Test" abgeschlossen ist, sobald man kündigt und daher ein weiterer Zugang nicht mehr nötig ist. Ob das auch gerichtlich durchsetzbar wäre? Keine Ahnung. Aber würdest du wegen dem einen Euro klagen? Womöglich gegen eine Briefkastenfirma im Ausland?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
AlexanderM321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)



Zitat:
Und was steht da jetzt drin bezüglich des Widerrufs?


Also in den AGBs steht alles und auf der Zahlungsseite steht in etwa, dass "der Testzugang 1 € kostet für die 24 Stunden, und das sich die Mtigleidschaft verlängert um 2 Monate à 89,90€ pro Monat wenn ich nichts tue, außer ich kündige in den 24 Stunden. Dann steht noch ienmal das die Kündigungsfrist 24 Stunden beträgt und Details diesbezgl. findet man in den AGBs"



Zitat:
Die argumentieren wahrscheinlich damit, dass der "Test" abgeschlossen ist, sobald man kündigt und daher ein weiterer Zugang nicht mehr nötig ist. Ob das auch gerichtlich durchsetzbar wäre? Keine Ahnung. Aber würdest du wegen dem einen Euro klagen? Womöglich gegen eine Briefkastenfirma im Ausland?


Ne aber würde mich trotzdem interessieren. Die sagen sachgemäß "Wenn du innerhalb der 24 Stunden kündigest, wird dein Testzugang auch wieder herabgesetzt auf den kostenlosen Zugang (d.h. die 24 Stunden für den Testpremiumzugang verfallen SOFORT bei Eingang des Widerrufs einer Verlängerung) und es gibt im Anschluss auch kein Abonnement. Wenn du aber innerhalb der 24 Stunden nicht kündigst, bist du im Abonnement später drin."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von AlexanderM321):
Zitat:
Und was steht da jetzt drin bezüglich des Widerrufs?


Also in den AGBs steht alles und auf der Zahlungsseite steht in etwa, dass "der Testzugang 1 € kostet für die 24 Stunden, und das sich die Mtigleidschaft verlängert um 2 Monate à 89,90€ pro Monat wenn ich nichts tue, außer ich kündige in den 24 Stunden. Dann steht noch ienmal das die Kündigungsfrist 24 Stunden beträgt und Details diesbezgl. findet man in den AGBs"


Das ist keine Widerrufsbelehrung im Sinne des Gesetzes. Das Musterschreiben findest du hier unter Dokumente:
BMJV Musterbelehrungen

Wenn keine Formulierung wie in dem Musterschreiben verwendet wurde, gab es auch keine Widerrufsbelehrung.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
AlexanderM321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heißt nun konkret? Das ich immer noch ein Widerruf einreichen kann um den Vertrag zu lösen?
Was passiert, wenn die Kosten aber groß angegeben waren und ein Widerruf richtig versendet worden ist, ich ihn aber nicht bekommen habe (ich hab gesehen das ich im Spamordner noch was von denen bekommen hatte diesbzgl.) und sie mich vor Gericht zerren...ich würde doch den Prozess dann verlieren?!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von AlexanderM321):
Das heißt nun konkret? Das ich immer noch ein Widerruf einreichen kann um den Vertrag zu lösen?


Wenn dein Einwand, dass die Kündigung als Widerruf zu werten sei, nicht akzeptiert wird, dann ja.

Zitat:
Was passiert, wenn ... ein Widerruf richtig versendet worden ist, ich ihn aber nicht bekommen habe (ich hab gesehen das ich im Spamordner noch was von denen bekommen hatte diesbzgl.) und sie mich vor Gericht zerren...ich würde doch den Prozess dann verlieren?!


Wenn du dem vorzeitigen Erlöschen des Widerrufs zugestimmt hast (Wie ich schon schrieb, musst du dir diesbezüglich sicher sein. Die Mail im Spamordner ist nicht mehr greifbar?), die dir das nachweisen können ODER das Gericht in dem Fall einer normalen Widerrufsbelehrung deine Kündigung eben nicht als Widerruf ansieht (vor Gericht und auf hoher See...), dann könntest du einen Prozess verlieren, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
AlexanderM321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hmm also im Spam ordner hatte war noch was zum Widerruf..

Die Preise waren relativ offen zu sehen mit den 1€ für 24h und dann die Vertragsverlängerung, ich könnte euch ja einen Screenshot zeigen.

Ich hatte überlegt gehatb dass man die Zahlungen verweigern sollte weil man halt nicht wusste was da passiert - aber wenn ein Richter entscheidet das die Preise offen einzusehen sind und die Widerrufsbelehrung richtig abgegeben worden ist UND man den Widerruf eben nicht innerhalb der 24h wie angegeben, eingereicht hat, hat man wohl keine Chance, nicht wahr...

Vll lohnt es sich aber auch nicht für den Betreiber für knapp 200€ vor Gericht zu ziehen weil die ja die Gerichtskosten zu tragen haben vorerst, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

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