Onlinekauf bei t-online-shop.de -> komische AGBs

12. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
philsener
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Onlinekauf bei t-online-shop.de -> komische AGBs

Hi,

ich habe vor ein paar Tagen bei denen einen LCD bestellt, weil er für wenige Stunden 100€ im Preis günstiger war.
Wie dem auch sei, heute, also zwei Tage später, gibt es diesen LCD nicht mehr auf deren Seite, was mich ein wenig stutzig machte und ich mal die AGBs angelesen habe und folgendes hab ich gefunden:

3. Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung des Kunden stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar, dessen Zugang von der Deutschen Telekom unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt wird. Diese Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung und damit noch keine Annahme des Angebots durch die Deutsche Telekom. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag durch Auslieferung der Ware zustande.


Eine Bestätigung der Bestellung ist schon in meinem Email Account.
Verstehe ich dies Klausel richtig, das die mein Angebot die Ware zu kaufen jederzeit auch einfach nicht annehmen könnnen? Ich dachte immer es wäre so das wenn man etwas bestellt es auch bekommen muss, die bestehen doch sonst auch immer darauf das man etwas bestellt hat und es ihnen nun abnehmen muss!

Ich hab nun iwie das Gefühl das ich morgen oder so einen Anruf von denen bekomme, das sie den LCD nicht liefern werden, und da wollte ich vorbereitet sein :)

-- Editiert von philsener am 12.05.2008 14:15:19

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich dachte immer es wäre so das wenn man etwas bestellt es auch bekommen muss

Nein, denn eine Bestellung ist erst mal nur ein Angebot, das der Annahme bedarf.
Einen solchen Vorbehalt wird jeder vernünftige Händler machen, da er sich bei pauschaler Annahme jeder Bestellung sonst schadensersatzpflichtig machen würde, wenn er dann aus welchen Gründen auch immer doch nicht liefer kann.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die AGB sind überhaupt nicht komisch, sondern wohl in fast allen Onlineshops vorhanden.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
philsener
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten schon mal! Ich werde dann morgen mal da anrufen und fragen wie es aussieht...

LG

1x Hilfreiche Antwort

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