Onlineportal einer Zeitung sperrt Aufruf... ?

19. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Simonchen
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)
Onlineportal einer Zeitung sperrt Aufruf... ?

Hallo, hier mal ein vielleicht interessanter Fall. Man nehme einmal an, dass man sich gerne und (inter)aktiv an den Diskussionen eines Onlineportals einer regionalen Tageszeitung beteiligt. Um das Portal zu nutzen bedarf es keinerlei Anmeldung oder Registrierung, jeder kann innerhalb von Artikeln seine Meinung in Form eines Kommentares abgeben, es wird lediglich die Eingabe einer Emailadresse und (irgendeines) Namens verlangt.

Nun nutzt man diese Funktion, nennt auch seinen (richtigen) Namen (was im Internet ja sonst eher unüblich ist) und sorgt durch die offene Sichtweise und manchmal sehr soder besser: Schreibt).

Und eines Tages... nanu... kann man die Webseite nicht mehr aufrufen... Fehlermeldung... so als gäbe es die Adresse die man aufrufen wollte nicht oder nicht mehr. Man denkt erst an einen technischen Fehler... bemerkt aber dann, dass man mit dem Handy per Internet noch auf die Seite kommt.

Und technische Störungen sind ebenfalls nicht bekannt. Und auch vom PC des Nachbarn kommt man rein. Nur mit dem eigenen nicht mehr. Also nutzt man einfach mal eine andere IP per Software und siehe da: Man ist wieder drin.

Auf Anfrage beim Leserservice: Keine Reaktion. Es kam auch nie vorher eine Nachricht im Sinne von: "Wir untersagen Ihnen hiermit die Nutzung der Kommentarfunktion" oder ähnliches.

WAS WÄRE (rein rechtlich!), wenn nun tatsächlich jemand im Verlagshaus die IP-Adresse nimmt, einen "Block" setzt und man somit die Seite nicht mehr aufrufen kann - sich also online in der Region auch nicht mehr informieren kann. Gibt es da nicht so etwas wie ein "Recht auf Information"? Können kritische Kommentare anlass genug sein, gleich den Zugang zur Seite zu sperren? So etwas kenne ich ja sonst nur aus Ländern in denen die Machthaber das Volk unter- und die eigene Meinung aufdrücken wollen.

Gäbe es eine rechtliche Handhabe gegen ein solch skuril wirkendes Vorgehen? Gibt es vergleichbare, bekannte Fälle?

Vielen Dank.

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>WAS WÄRE (rein rechtlich!), wenn nun tatsächlich jemand im Verlagshaus die IP-Adresse nimmt, einen "Block" setzt und man somit die Seite nicht mehr aufrufen kann - sich also online in der Region auch nicht mehr informieren kann. Gibt es da nicht so etwas wie ein "Recht auf Information"? <hr size=1 noshade>

Nein. Es gibt kein universelles Recht darauf, jede beliebiege Internetseite zu jeder Zeit besuchen zu können.

quote:<hr size=1 noshade>Können kritische Kommentare anlass genug sein, gleich den Zugang zur Seite zu sperren? <hr size=1 noshade>

Das Onlineforum ist eine privatrechtliche Einrichtung des Zeitungsverlags. Da kann er reinlassen wen er will. Und wen er nicht will, braucht er auch nicht reinlassen. ("virtuelles Hausrecht")

quote:<hr size=1 noshade>So etwas kenne ich ja sonst nur aus Ländern in denen die Machthaber das Volk unter- und die eigene Meinung aufdrücken wollen. <hr size=1 noshade>

Da möchte aber das Regime verhindern, dass missliebige Meinungen geäußert werden.
Bei dir ist ja primär das Problem nicht die Äußerung an sich, sondern dass der Zeitungsverlag deine Meinung nicht hören (und in seinem Portal veröffentlichen) möchte.
Analogie:
Wenn du einen Leserbrief an eine Zeitung schickst, hast du auch keinen Rechtsanspruch darauf, dass der in der Printausgabe erscheint.
In einem Regime würdest du für das Schreiben eines Leserbriefs verhaftet.
Hier darf man Leserbriefe schreiben. Wenn der Redakteur einer Printzeitung deinen Leserbrief nicht abdruckt sondern in den Papierkorb wirft, hat das nichts mit "Aufdrücken von Meinung" zu tun.

quote:<hr size=1 noshade>Gäbe es eine rechtliche Handhabe gegen ein solch skuril wirkendes Vorgehen? <hr size=1 noshade>

Nein.

Es sei denn es handelt sich um ein kostenpflichtiges Portal. Dann könnten evtl. andere Regelungen gelten.



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#2
 Von 
Simonchen
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Moment, moment: Die ganze Seite kann nicht mehr aufgerufen werden. Nicht einfach nur die Kommentarfunktion nicht mehr genutzt werden. Das wäre so, als könne man 123recht.net einfach nicht mehr aufrufen, egal ob man nun Mitglied ist oder nicht...

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Das wäre so, als könne man 123recht.net einfach nicht mehr aufrufen, egal ob man nun Mitglied ist oder nicht... <hr size=1 noshade>

Ja und?
Wenn ich 123recht.net nicht mehr aufrufen könnte, dann könnte ich auch nichts dagegen machen. Auch als registriertes Mitglied nicht.

Diejenigen, die kostenpflichtige Dienste in Anspruch nehmen, haben natürlich das Recht, dass sie für ihr Geld auch die versprochene Gegenleistung bekommen.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
Simonchen
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Es geht nicht darum, ob einem das egal ist sondern welche rechtliche Grundlage es gibt... und auf welche sich diese beziehen...

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


§903 BGB
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. ...

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Es gibt für dich keine rechtliche Grundlage dass du eine Webseite aufrufen können musst. Der Betreiber will dich nicht und hat dich ausgeschlossen. Das ist sein Recht. Thema erledigt.

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#7
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Gibt es da nicht so etwas wie ein "Recht auf Information"?


Ja, das bedeutet aber nur, daß der Staat (!) dir keine Einschränkungen auferlegen darf, was du lesen kannst.

quote:
So etwas kenne ich ja sonst nur aus Ländern in denen die Machthaber das Volk unter- und die eigene Meinung aufdrücken wollen.


Mit dem Unterschied, daß du hier staatliches Handeln und private Kontrahierungsfreiheit durcheinander wirfst.

quote:
Da kann er reinlassen wen er will. Und wen er nicht will, braucht er auch nicht reinlassen. ("virtuelles Hausrecht")


Andererseits ist auch unstrittig, daß derjenige, der seine Dienste jedermann ohne weitere Prüfung der Anmeldung zur Verfügung stellt, diese auch nicht willkürlich (!) einzelnen Nutzern entziehen darf.
Allerdings bringt das in der Praxis auch wenig, denn selbst wenn der Betreiber nicht begründen könnte, daß die Sperrung wegen "Störung des Geschäftsbetriebes" berechtigt gewesen ist, kann man sich nicht davor schützen, daß der Betreiber Gründe so gut "erfindet", daß man in der Praxis nicht das Gegenteil beweisen kann. Dann tritt notfalls halt deren IT-Chef in den Zeugenstand und bezeugt, daß man am ... um ... Uhr eine DOS-Attacke von der streitgegenständlichen IP hatte und deswegen diese gesperrt hat. Gegenteil beweisen? Wie?

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#8
 Von 
Simonchen
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die fundierte und SACHBEZOGENE Antwort, Nina-O-Nina.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Andererseits ist auch unstrittig, daß derjenige, der seine Dienste jedermann ohne weitere Prüfung der Anmeldung zur Verfügung stellt, diese auch nicht willkürlich (!) einzelnen Nutzern entziehen darf. <hr size=1 noshade>

Und wenn er es doch tut (willkürlich einzelne Nutzer aussperren), dann schuldet er Schadensersatz. Da aber bei einem Gratis-Angebot der finanzielle Schaden beim ausgesperrten Nutzer im Regelfall genau 0,00€ beträgt - und ideeller Schaden nicht ersatzfähig ist - bringt das einem nichts.

Quintessenz:
Mit Grund (und sei er noch so sehr an den Haaren herbeigezogen) darf der Portal-Anbieter jeden Nutzer ausschließen.
Ohne Grund darf er eigentlich niemanden ausschließen. Wenn er es aber doch tut, hat man trotzdem keine realistische Chance etwas dagegen zu unternehmen. Wo kein finanzieller Schaden entsteht, ist auch kein Schadensersatz zu holen.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#10
 Von 
Simonchen
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Es muss doch nicht immer ums Geld gehen sondern manchmal einfach ums Prinzip und das setzen von Zeichen.... ;)

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

1. Resette Deine Router, dann hast Du in der Regeln eine neu IP und kommst wieder rein
2. Wenn ich jemanden nicht mehr bei mir haben mag, mache ich die Türe zu - analog oder digital ist dabei egal
3. Offenbar ist Dein Account nicht gesperrt?
4. Ich kann jederzeit meinen Dienst einstellen oder auf bestimmte IP beschränken, insbesondere wenn das zum Schutz des Netzwerkes ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#12
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

mach mal
Start -> Ausführen -> CMD

und dann in dem schwarzen Fenster ipconfig /flushdns

Dann würde ich noch mal alle Cookies löschen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Zeitung eine IP Blacklistet. denn, zumindest bei privaten IPs, werden diese ja immer wieder neu vergeben. Und der nächste, der diese bekommt, würde sich ja über einen Block bedanken.

Also wenn, dann ist entweder das eigene DNS vergurkt, oder aber man hat sich den Block per Cookie eingefangen.


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#13
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Und wenn er es doch tut (willkürlich einzelne Nutzer aussperren), dann schuldet er Schadensersatz. Da aber bei einem Gratis-Angebot der finanzielle Schaden beim ausgesperrten Nutzer im Regelfall genau 0,00€ beträgt - und ideeller Schaden nicht ersatzfähig ist - bringt das einem nichts.


Man hätte durchaus einen Anspruch auf Unterlassung (der Sperrung), d.h. auf Wiederzulassung.
Und bei Unterlassungsinteresse werden durchaus fiktive Streitwerte deutlich größer Null angesetzt. Abgesehen davon kann eine Unterlassungsverfügung auch mit einer Strafbewährung (Geldstrafe) für Zuwiderhandlung versehen werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Simonchen
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die Tipps, aber bin doch schon lange wieder drin, mit wechselnden IPs ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mumpitzmaster
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Gilt es da dann nicht zu beweisen das die Zeitung einen tatsächlich gezielt ausgesperrt hat?
Die Zeitung würde doch sicherlich damit argumentieren das tausende User die Seite ohne Probleme erreichen können und das man, aus den hier genannten Gründen (Router-Reset, etc.), keine derartigen Sperrungen für einzelne Besucher machen kann.

Edit @Simonchen: Dann würde ich mir einfach nur meinen Teil denken und mir ins Fäustchen lachen. Sollte das von denen initiiert worden sein, dann war es lachhaft.

-- Editiert Mumpitzmaster am 20.02.2015 15:28

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#16
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Gilt es da dann nicht zu beweisen das die Zeitung einen tatsächlich gezielt ausgesperrt hat?


Jein. Man müßte "nur" nachweisen bzw. glaubhaft machen, daß man wirklich ausgesperrt wurde (und es nicht etwa an einem Problem des eigenen Rechners oder Internetzugangs liegt). Daß man selbst gezielt (und nicht etwa aus Versehen oder wegen einer zu weit gesetzten anderen Sperre) ausgesperrt wurde, muß man nicht beweisen.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Ich habe immer noch so meine Probleme mit einer Unterlassungsklage.

Jede Zivilklage (also auch eine Unterlassungsklage) braucht ein Rechtsschutzbedürfnis, um überhaupt zulässig zu sein.

Und mir fällt nicht so recht ein, woraus sich hier ein Rechtsschutzbedürfnis ergeben sollte.
Bei Um das Portal zu nutzen bedarf es keinerlei Anmeldung oder Registrierung, jeder kann innerhalb von Artikeln seine Meinung in Form eines Kommentares abgeben können es irgendwelche vertragliche Regelungen ja nicht sein.



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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
können es irgendwelche vertragliche Regelungen ja nicht sein


Ein Nutzungsvertrag, ggfs. auch mit den AGB des Verwenders, kommt auch in so einem Fall (konkludent) zustande.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Ein Nutzungsvertrag, ggfs. auch mit den AGB des Verwenders, kommt auch in so einem Fall (konkludent) zustande. <hr size=1 noshade>

Das ist es ja eben.
Ein Nutzungsvertrag kommt erst konkludent mit der Nutzung zustande - nicht früher. Und zwar bei jeder Nutzung aufs Neue. Schließe ich jemanden aus, dann kommt auch kein Nutzungsvertrag zustande, aus dem man Rechte (oder ein Rechtsschutzbedürfnis) herleiten könnte.
Anders wäre es, wenn man sich vorher anmelden / registrieren müsste. Dann entsteht (evtl.) ein Dauerschuldverhältnis.

Ich mach mal eine Analogie zur Telekommunikation:
Bei "Pre-call-Anbieter seine Preise / Konditionen konstant hält - oder seinen Dienst überhaupt aufrecht erhält. Für jeden Anruf gilt die Vertragsfreiheit aufs neue. Der Telekommunikationsanbieter hat keinen Kontrahierungszwang.


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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

OK, du hast mich überzeugt. :)

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Was ist denn mit dir los? So einfach zu überzeugen?
So kenne ich dich ja gar nicht ...
Denn ich bin mir selbst ja auch nicht sicher.

Es wird ja immer vom Gleichbehandlungsgrundsatz im Massengeschäft gesprochen. Auch in diesem Forum ist ja immer wieder zu lesen, dass z.B. ein Supermarktbesitzer, der seinen Laden für die Öffentlichkeit betreibt, nicht einfach willkürlich Hausverbote erteilen kann (sondern nur mit sachlichem Grund). Der Fall hier wäre ja so ähnlich gelagert, nur dass es eben um ein virtuelles Hausverbot geht.

Wenn ich wüsste, auf welches Rechtsschutzbedürfnis man sich stützen könnte, wenn man sich gegen ein willkürliches Hausverbot im Supermarkt wehren könnte, dann müsste ich beim virtuellen Hausverbot noch mal neu nachdenken.



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#22
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Was ist denn mit dir los? So einfach zu überzeugen?
So kenne ich dich ja gar nicht ...


Liege krank im Bett, vielleicht liegt es daran. ;)

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