Onlineshop

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)
Onlineshop

Guten Morgen,

ich betreibe einen Onlineshop und habe eine Frage diesbezüglich.
Ich meine gehört zu haben, dass bei jedem Artikel der Zusatz " Artikelpreis inkl. MWST. zzgl. Versandkosten" oder so ähnlich stehen muß.
ISt das so? Das Problem...ich habe ein gemietetes Shopsystem, welches diese Funktion nicht zulässt. Es steht zwar in den AGB´s, dass die Versandkosten dazu kommen, ebenso werden die Versandkosten im Warenkorb bzw. bei der Bestellung dazu addiert und mit ausgewiesen. Auf der Rechnung stehen sie dann sowieso.
Um den Zusatz manuell hinzuzufügen ist das Angebot eigentlich zu groß. Da habe ich wieder Tage zu tun. Aber was muß das muß.
Da ich noch unter der Kleinunternehmerregelung(Umsatzsteuerbefreiung) falle, kann bzw. muß ich den Zusatz "inkl. MWSt." weglassen!?

Viele Grüße
Robert

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
i-user
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin moin
Es gibt doch sicher eine Eingangsseite für den Shop. In meinem ehemaligen hab ich bei der Begrüßung gut sichtbar die Preiskondition inkl. MwSt eingetragen, und zusätzlich auf die AGB´s verwiesen.
Jeden Artikel einzeln kennzeichnen ist somit hinfällig
Ich hoffe es hilft :)

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"Ich lebe online auch ohne Telekom"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
coral
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi,

ja die Eingangsseite gibt es. Bin mir nur nicht sicher, ob das rechtl. auch so genügt. Eine Abmahnung habe ich schon und ich möchte nichts weiter riskieren. Um wegen jedem Ding zum Anwalt zu rennen, reicht der Gewinn nicht. Der Shop läuft ja nur im Nebengewerbe für ein paar Stündchen die Woche.
Weiß jemand, ob man die AGB´s vom Onlineshop in Ebay übernehmen kann oder gibt es da Sonderregelungen die erwähnt sein müssen?
Ich möchte die AGB´s auf der "Mich" Seite unterbringen. Den Widerruf und das Impressum zusätzlich in jedem Artikel. Die AGB habe ich von einem Anwalt erstellen lassen, nachdem mit den Mustertexten aus dem Net eine Abmahnung eingefangen habe.
Extra AGB´s für den Ebayshop möchte ich nicht vom Anwalt erstellen lassen.
Machen eigene AGB´s bei Ebay überhaupt Sinn? Immerhin hat Ebay ja seine eigenen AGB´s. Nicht das ich mir wieder eine Abmahnung einfange, weil meine AGB´s denen von Ebay in irgend einem Punkt widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Wenn keine Mehrwertsteuer abgeführt wird, darf auch keine ausgewiesen werden.

Dass der Hinweis "incl. Mwst" auf der Eingangsseite reichen soll, ist mir neu.

Ebay ist ein eigenständiges Unternehmen mit eigenen AGB, welches die Plattform zum Handel zur Verfügung stellt. Der Händler, der diese Plattform nutzt, muss sich an die AGB von Ebay halten.
Die Kunden des Händlers haben damit nichts zu tun. Hier gilt das BGB. Mein Rat: AGB weglassen mit Hinweis auf das BGB oder AGB von einem Anwalt absegnen lassen.
Oder stellt Ebay für Händler AGB zur Verfügung? Die Angebote sind so vielfälig, dass dies wohl nicht pauschalisiert werden kann.

Die Belehrung über das Rückgabe- oder Wiederrufsrecht gehört nicht in die ABG sondern sind Kundeninformationen bzw. ist der Händler dazu verpflichtet, darüber deutlich zu informieren.

Ich kenne die Probleme mit den Shopplattformen. Bei den preiswerteren muss mann dann im Quelltext rumexperimentieren. Sehr ärgerlich und nervenaufreibend.

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"Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt!"

-- Editiert von sweeney am 27.01.2006 16:03:18

-- Editiert von sweeney am 27.01.2006 16:03:53

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