Hallo Leute,
ich hätte da, wie mir scheint, eine gute Frage zur Kaufabwicklung im Internet.
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Und zwar habe ich ein Notebook für 50,00 € bei einem Onlineshop bestellt.
Der Shop sendet drei stunden später eine Email mit der Stornierung der Bestellung zurück. Der darin angegebene Grund ist der ungültige Preis, hervorgerufen durch Serverprobleme, wegen eines angeblichen Hackerangriffs am Hauptserver (ich war's nicht ).
Ich will das Ding trotzdem haben und auch in den AGBs steht
[...] Die Preise bei Versandbestellung können sich gegenüber den Preisen bei Filialabholung unterscheiden, gelten aber jeweils wie zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop dargestellt. Es gelten grundsätzlich die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. [...]
Jetzt weis ich aber auch nicht ob ich das ohne weiteres fordern kann da es weiter heißt
[...] Mit Abschicken der Ware und Ausgang der Auftragsbestätigung (E-Mail) nehmen wir Ihre Bestellung an und der Kauf wird somit rechtskräftig geschlossen. [...]
Wer hat denn in dieser Situation Recht?
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Ich weis auch das das nicht die feine englische ist.. aber ich bin arm und werde in kürze ohne das notebook sterben müssen! helft mir.
MFG Fenrat F.
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"Ich schreib hier schon noch was rein!"
Onlineshop storniert Bestellung. :fight:
7. Mai 2007
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Frage vom 7. Mai 2007 | 20:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Onlineshop storniert Bestellung. :fight:
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 7. Mai 2007 | 21:29
Von
Status: Schüler (240 Beiträge, 43x hilfreich)
Meines Wissens sind Onlineshops, Kataloge und Schaufenster ein Aufruf an die Allgemeinheit, einen Antrag zu machen. Das Geschäft muss dieser Willenserklärung zustimmen damit ein Vertrag entsteht. In diesem Fall hättest du keinen Anspruch. Ich kann mich aber auch durchaus irren.
Gruß
Daniel
#2
Antwort vom 7. Mai 2007 | 23:30
Von
Status: Lehrling (1398 Beiträge, 260x hilfreich)
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der VK hier das Vertragsangebot annimmt. Dies hat er nicht getan.
Wickx79 hat recht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Mai 2007 | 18:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
jop stmmt. danke.
#4
Antwort vom 8. Mai 2007 | 23:04
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Der 1. Teil Deines AGB-Zitats hat nichts mit der Situation zu tun, der 2. schon.
Solande nicht angenommen oder versandt wurde, ist kein Vertrag zustande gekommen.
Sorry, Pech...
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